Bundesnetzagentur: Immer noch strömen unerlaubte Produkte nach Deutschland

Laut der Bundesnetzagentur stellte man auch 2021 eine Vielzahl unerlaubter Produkte fest. Eine Stückzahl von fast 23 Mio. verbotener Produkte wurde deswegen gesperrt. Verbotene Produkte identifizierte die Bundesnetzagentur im Online- und im Einzelhandel, in Zusammenarbeit mit dem Zoll und bei Testkäufen. 2020 betrafen die Sperrungen der Bundesnetzagentur eine Stückzahl von über 21 Mio. Produkten, sodass sich das Problem 2021 weiter verschärft hat.

Welche Arten von Produkten sind besonders problematisch? Mit einer angebotenen Stückzahl von über 7,7 Mio. erreichten Funkkopfhörer den ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Die beanstandeten Funkkopfhörer arbeiteten auf Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr bestimmt sind. Das ist in Deutschland verboten. Auch wiesen viele Modelle formale Mängel auf – z. B. fehlende technische Unterlagen oder keine deutschsprachigen Anleitungen.

Den zweiten Platz belegten extrem billig angebotene Messgeräte aus Drittstaaten mit einer Stückzahl von rund 3,7 Mio. gefolgt von rund 3,3 Mio. ferngesteuerten Flugdrohnen. Bei beiden Gerätearten wurden laut Bundesnetzagentur vermehrt formale Mängel wie z. B. fehlende CE-Kennzeichnungen, Identifizierungsmerkmale oder fehlende Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs festgestellt. Blickt man speziell in den Einzelhandel, dann waren es dort vor allem LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile, welche Störungen verursachen können und ein teils hohes Risiko bergen.

Gemeinsam mit dem Zoll versucht man nicht zulässige Produkte möglichst schon an der europäischen Außengrenze zu stoppen. Der Zoll hat etwa 2021 nahezu 6.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In rund 91 Prozent der Fälle hat die Bundesnetzagentur die Produkte für den deutschen Markt wegen Mängeln gesperrt. Seit dem 16. Juli 2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung. Demnach müssen bei elektrischen Geräten und Funkanlagen die Kontaktdaten eines in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteurs angegeben werden. Daran scheitert es wohl schon bei Importen aus China häufig.

Verbrauchern rät die Bundesnetzagentur bei seriösen Anbietern zu kaufen, die ihren Sitz in der EU haben bzw. zumindest mit einer Kontaktmöglichkeit hier aufwarten können. Auch vermeintliche Super-Schnäppchen gilt es eher zu meiden.

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15 Kommentare

  1. Bartenwetzer says:

    Wo bleiben empfindliche Strafen für die Einzelhändler, für die Kunden ?

    Einzug des Vermögens, Berufsverbote, Knast ?

    • Der Kunde weiß es ja nicht immer, das er da bei Aliexpress, EBay Ausland, oder den anderen China Plattformen möglicherweise Geräte mit Produktmängeln kauft, oder Geräte mit Sendeeinheiten, die in seinem Land frequenztechnisch verboten sind.
      Bestrafen sollte man da erst mal jeden Verkäufer, also sozusagen dann den Aliexpress in China, der diese Geräte ohne CE in die EU verkauft.

      • André Westphal says:

        Das passt so aber auch nicht: In erster Linie muss sich ein chinesischer Händler erstmal an chinesische Gesetze halten – so wie ein deutscher Händler (oder Käufer) sich bei uns an die Gesetze halten muss. Das gilt auch, wenn du als Käufer etwas importierst, was du eigentlich nicht importieren darfst. Da gilt das uralte Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Schwerwiegender wird es aber dann, wenn du z. B. einen Artikel ohne CE-Kennzeichnung einführst und ihn dann weiterverkaufst. Da kann es dann sehr heikel werden.

        • Das geht doch an der Wirklichkeit vorbei. Für die Inverkehrnahme in der EU ist ein CE-Zeichen Voraussetzung. Doch läuft das leer, da die Prüfung durch den Hersteller erfolgt. Der bringt dann ein Produkte auf den EU-Markt, die aufgrund der Masse nur in den seltensten Fällen nach einer Prüfung vom Markt genommen werden. Und, wie der Prüfer gestern sagte, sobald ein Produkt vom Markt genommen wurde, tauchen baugleiche Produkte mit anderer Herstellerbezeichnung auf. Ein Kampf gegen Windmühlen.

          Die Plattformen reden sich übrigens nach wie vor damit heraus, dass sie nur das sind, Plattformen. Und damit nur Dienstleister für den Verkaufsprozess, somit nicht verantwortlich für das Produkt.

          Wenn man dieses Rabbit Hole heruntersteigt, kann es einem richtig übel werden. Und die Politik macht so lange den Bückling, bis sie irgendwann merken, dass sie gar nichts mehr zu melden haben.

    • Eine Reaktion finde ich schon gut aber das ändert am Ursprung mal gar nichts. Händlern und Kunden muss man da erst einmal beweisen können, dass sie es absichtlich machten. Manche Shops oder auch Angebote hier sind aber auf Trickserei aus und das ist nicht immer sofort erkennbar.
      Das ist halt der „Freie Markt“. Nicht zu vergessen kommt sowas meist aus den Freihandelszonen. Also das was man dauernd verteidigt..

      • Nö, das ist nicht der freie Markt, der von UN/WTO gefordert wurde. Denn auch dieser Markt unterliegt Regeln, die nachweislich seit Jahrzehnten gebrochen werden. Nur traut sich keiner etwas zu unternehmen, weil allen die Dollars in den Augen stehen, wenn sie an den asiatischen Markt und dessen Potenzial denken. Dabei merkt kaum jemand, dass Asien unsere Märkte mit dem Schrott flutet, wir im Gegenzug aber in Asien solche audit-relevanten Anordnungen haben wie „buy Chinese“. Das KANN auf Dauer nicht funktionieren.

  2. >>Verbrauchern rät die Bundesnetzagentur bei seriösen Anbietern zu kaufen, die ihren Sitz in der EU haben bzw. zumindest mit einer Kontaktmöglichkeit hier aufwarten können. Auch vermeintliche Super-Schnäppchen gilt es eher zu meiden.

    Ein Volk von Schnäppchenjägern wird dieser Rat der BNetzA selbstverständlich stark beeindrucken. „Billig will ich“ heißt das Motto und ob die Gerätschaften irgendein Risiko bergen (könnten) ist erst mal egal. Die fehlende CE-Kennzeichnung hat doch für den Endkunden gar keine Bedeutung, solange er das billigst erworbene Stück nicht weiter veräußert. Ähnlich verhält es sich bei den fehlenden techn. Unterlagen und der nicht vorhandenen deutschsprachigen Bedienungsanleitung. Es sind formale Mängel, die man als Kunde gerne hinnimmt, wenn man ein Schnäppchen gemacht hat.

  3. Zum größten Teil wissen die Kunden nicht ob eine Anleitung bei liegt oder ob ein CE Zeichen drauf gedruckt oder geklebt wurde. Wer zum Geier braucht eine Anleitung? Totaler Schwachsinn so eine Verpflichtung. Um einen verbotenen Gegenstand zu erkennen sind die meisten wohl auch nicht in der Lage, alleine das Thema mit den Messern überfordert viele. Bei Waffen ist es ähnlich, Umarex zum Beispiel produziert verschiedene T4e Home defence Waffen in verschiedenen Joule stärken, die dann hier in DE sogar illegal sind. Woher soll ein Leihe wissen ob die Waffe hier erlaubt ist? Thema E-Scooter, in ganz Europa oder sogar Weltweit sind 25 Kmh erlaubt, nur hier in DE darf man nur 20 Kmh fahren, ein fahren mit einem 25 Kmh Scooter ist nicht erlaubt und man verstößt gegen einige Gesetze, wenn dann noch ein Unfall dazu kommt ist die Kacke am dampfen. Da fragt man sich warum Deutschland immer einen Sonderweg gehen will/muss? Ist es so schwer anderer Länder Gesetze zu übernehmen? Für was haben wir die EU? Das Hauptthema ist vermutlich wie immer die fehlenden Steuern bei den Importen, jetzt fällt denen wieder alle möglichen Fürtze ein um da wieder einen Riegel vorzuschieben. Kauft bei EU Händlern, die verkaufen sichere Produkte…wer’s glaubt wird seelig.

    • Die Empfehlung, bei EU-Händlern zu kaufen, gibt es im Text nicht. Im Text wird hingegen empfohlen, bei Händlern zu kaufen, die ihren Sitz in der EU haben.

      Denn es ist nicht nur EU-Recht, bei Einfuhr in dieselbige einen Namen und eine kontaktfähige Adresse anzugeben, es ergibt ja auch Sinn. Denn viele Vorschriften betreffen vor allem die Produktsicherheit und damit auch die Produkthaftung durch den Hersteller. Wenn also jemand zu Schaden kommt, weil das Produkt gar nicht in Verkehr gebracht werden durfte, muss man jemanden zur Rechenschaft ziehen können. Und Anbieter, die in der EU ihren Sitz haben UND diesen auch auf dem Produkt angeben, können eben zur Rechenschaft gezogen werden. Das meint der Artikel oben mit „seriösen Händlern“.

      Natürlich gibt es auch unseriöse Händler in der EU. Jedoch fallen asiatische Händler eben oftmals durch die Abwesenheit jeglicher Transparenz auf. Zudem gibt es z.B. zwischen China und Deutschland keine Klageregeln, wie dies in der EU der Fall ist. Im Zweifel müsstest Du also auf eigene Kosten und mit einem privaten Anwalt in China klagen. Wenn Du den zu Beklagenden überhaupt findest.

      • >>Jedoch fallen asiatische Händler eben oftmals durch die Abwesenheit jeglicher Transparenz auf.

        Hört doch mal auf mit diesem Asia-bashing, wenn ihr eigentlich ausschließlich die Chinesen meint! Klar fehlt es da an der „Transparenz“. Geht ja schon bei der Verwendung anderer Schriftzeichen los. 😉 Lernt doch endlich mal chinesisch lesen, schreiben und sprechen und macht euch mit der Kultur vertraut.

  4. Na, wenn’s an der CE-Kennzeichnung hapert … CE-Aufkleber gibt es bei AliExpress im 50er-Pack für 2,29€

    • Aufkleber als CE-Kennzeichnung sind nicht zulässig.

      • Gozer the Gozerian says:

        Das stimmt und es muss min. 5mm hoch sein.
        Aber auf den meisten Großgeräten (Kühlschrank, TV, Waschmaschine), auch denen von Markenherstellern wie Siemens oder Samsung, finden Sie nur ein aufgeklebtes Typenschild, was sich entfernen lässt.
        Lt. CE Richtlinie nicht erlaubt, die CE Kennzeichnung muss dauerhaft und nicht entfernbar sein.

        Ich weis ja nicht in wie weit sich die Leute hier mit dem Thema auskennen, aber es steckt schon sehr viel mehr dahinter als nur ein CE Zeichen auf ein Produkt anzubringen.
        Jedes einzelne Produkt muss von dem Hersteller oder Inverkehrbringer bewertet werden.
        Wer Wie Wo wird das Produkt eingesetzt, daran geknüpft sind Richtlinien die bestimmte Produkte auszuweisen haben bsp. EMC, LVD, ErP, RED, RoHS;
        die RoHS Richtlinie fällt auf so ziemlich alle Produkte, da hier Schadstoffe/Grenzwerte im Grundmaterial (Kunststoff, Metall) bemessen werden.
        Nun muss man dem notifiziertem Labor mitteilen welche Standards aus der, in diesem Fall RoHS, EU Richtlinie getestet werden sollen.
        Es gibt sicherlich auch Angebote bei denen man einfach sagt man möchte das Produkt für den EU Markt getestet haben, eine Garantie erhalten Sie aber in den seltensten Fällen, der Hersteller muss immer dafür gerade stehen.
        Als Hersteller oder Importeur/Inverkehrbringer müssen Sie wissen welche Richtlinien und Standards für Ihr Produkt nötig sind.

        Ja und große Unternehmen haben da eigene Abteilungen oder haben das outgesourct auf eine Schwesterfirma etc.
        Für kleine Unternehmen ist das alles viel zu komplex und kosten/zeitintensiv.
        Wie das bei den EU Richtlinien und Verordnungen so ist, man stellt meist nur einen Rahmen zur Verfügung und jeder den es betrifft soll dann selbst schauen wie er es auf die Kette bringt.
        Man möchte meinen die EU will keine Verantwortung übernehmen und klare Strukturen, Datenbanken, Software etc. zur Verfügung stellen.
        In den USA scheint es unter der FCC besser geregelt zu sein.

        Noch ein Wort zu China, nun wer direkt aus China kauft muss selbst schauen das die Produkte EU konform sind, wer nicht verkehrsfähige Produkte importiert muss damit rechnen das er sie nicht erhält und obendrauf noch eine Strafe zahlt.
        Tja wenn der chinesische Händler nun ein Adresse in Europa hat (lange Zeit war UK so ein Mekka nun switcht das ua. zu NL und PL) dann ist man trotzdem nicht von ungeprüften Produkten gewahrt, auch in unserem ach so tollen Europa werden nun mal Hafenbetreiber, Zoll, Speditionen usw. geschmiert bzw. drücken mal ein Auge zu wenn die Lieferpapiere nicht ganz so genau ausgefüllt wurden.
        Und eine EU-Konformitäts-Prüfung nimmt der Zoll eh nicht vor, macht später die BNetzA wenn der ganze Schrott schon auf dem Markt ist.
        Ich spreche hier von vielen kleinen Händlern die schnell und ohne jede Rücksicht Geld / Wohlstand generieren wollen.
        Nicht jede Chinesische Firma/Fabrik handelt so und auch nicht jeder Importeur aus der EU.

  5. >>Für kleine Unternehmen ist das alles viel zu komplex und kosten/zeitintensiv.
    Gut auf den Punkt gebracht und Dankeschön für die vereinfachte Darstellung eines sehr komplexen Prozess.

    >>Man möchte meinen die EU will keine Verantwortung übernehmen und klare Strukturen, Datenbanken, Software etc. zur Verfügung stellen.
    Die Verantwortung seitens der EU wird doch immer an die Mitgliedsstaaten delegiert. Diese werden genötigt EU-Recht in nationales Recht zu überführen und dann auch zu überwachen. Klare Strukturen, Datenbanken, Software etc. müssten demnach die EU-Mitgliedsstaaten schaffen und zur Verfügung stellen. Aber anscheinend ist man aufgrund unklarer Vorgaben gar nicht dazu in der Lage. Deshalb funktioniert ja die Einfuhr von „problematischen Produkten“ aus Nicht-EU-Ländern über die europäischen Binnengrenzen und Behörden wie z.B. die BNetzA finden ihre Beschäftigung und Daseinsberechtigung. Die Zeche zahlt der brave Steuerzahler. Wie so oft bei den Aktionen der EUrokraten.

  6. Und wer stattet die EU mit entsprechenden Rechten aus? Klingt für mich wie billiges EU-bashing.

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