Bundesnetzagentur beginnt mit Aufsichtsverfahren gegen zwei Energielieferanten

Die Bundesnetzagentur leitet nach eigenen Angaben Aufsichtsverfahren gegen zwei Energielieferanten ein. Betroffen sind die beiden Anbieter voxenergie GmbH und primastrom GmbH. Man prüft, ob die Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten.

Denn jenes sei auch und gerade in der aktuell angespannten Marktsituation notwendig. Derzeit bestehe der Verdacht unzulässiger Preiserhöhungen. So sollen betroffene Kunden der voxenergie GmbH und der primastrom GmbH nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unterrichtet worden sein. Zumindest gingen entsprechende Beschwerden von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen ein.

Es geht dabei um Ankündigungsschreiben zu Preiserhöhungen, welche die Betroffenen am 28. Dezember 2021 erhalten hatten. Die erhöhten Preise sollten wenig später, bereits ab 1. Januar 2022, greifen. Gesetzlich ist allerdings vorgeschrieben, dass Haushaltskunden über Preisänderungen spätestens einen Monat und alle übrigen Letztverbraucher spätestens zwei Wochen vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unterrichtet werden.

Hintergrund: Kunden haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auszuüben ist. So wäre es dann ja möglich, sich wegen der Preiserhöhungen einen anderen Energieanbieter auszuwählen. Innerhalb von drei Tagen dürfte das aber kaum möglich sein.

Die Bundesnetzagentur steht daher aktuell sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch.

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7 Kommentare

  1. Gehört doch zum Prosieben Konzern dem auch Parship gehört, wundert das dann noch jemand? Also mich nicht!

  2. Ich meine über ‚primastrom‘ etwas im TV gesehen zu haben. Hab es tatsächlich nur nebenher gesehen. Da hatte man die verschiedenen verschachtelten Firmen aufgezeigt. Mir war das mit den Schreiben nicht bekannt. Sehr ärgerlilch, wenn einem sowas widerfährt und hoffentlich hat die Bundesnetzagentur Handhabe etwas zu tun. Finde sowas eine Sauerei.

    Mein / unser Stromlieferant, ein Stadtwerk, hat auch zum 01.01. erhöht. Eigentlich hatten wir eine 12 monatige Preisgarantie. Uns wurde eine außerordentliche Kündigung angeboten. Mir ist nur aufgestoßen, dass es ja mit der Preisgarantie nicht weit her ist, wenn man dem Kunden dann einfach mal eine außerordentliche Kündigung anbieten kann.
    Neuer Preis liegt jetzt bei 27,70 Cent pro Kilowattstunde und 7,14 Euro Grundgebühr im Monat. Ist noch ok laut Vergleichsportalen. Mal schauen wie lange noch.

    • Alles um die 30 Cent ist im Moment Top. Zumindest bei Strom.

      Aber ich verstehe das auch nicht.

      Bei ner preisgarantie hat der stromlieferant ein sonderkündigungsrecht falls die weltmarktpreise steigen.

      Aber als Endverbraucher hat man kein sonderkündigungsrecht wenn die weltmarktpreise fallen und man zuvor eine preisgarantie für 1 oder 2 Jahre vereinbart hat.

      Win win Situation für die stromanbieter egal ob die Preise fallen oder steigen.

      Das versuche ich das nächste mal wenn ich mich mit Aktien verzockt habe.

      Ups sorry ich wusste nicht dass der preis fällt. Ich möchte von dem aktienkauf der nen halbes Jahr zurück liegt zurücktreten. Ich bind avon ausgegangen dass der Kurs steigt.

      • @Tobi: ich meine gelesen zu haben, dass die Preisgarantie, dass mag bei den verschiedenen Anbietern / Lieferanten möglicherweise anders sein, nur bei Erhöhungen greift. Aber eben offenbar mit dem “Schlupfloch‘ der Sonderkündigung.
        Wenn die Preise fallen, schwer vorstellbar im Moment, würde das auch bei einer Preisgarantie weitergegeben.

    • Das ist ein top Preis. Bei mir, in Bad Schwartau, wären es rund 40 Cent die kw/h und gut 10 Euro Grundgebühr im Monat über die Stadtwerke.

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