Bundeskriminalamt warnt vor betrügerischen E-Mails

Das Bundes­kriminal­amt warnt mal wieder vor betrügerischen E-Mails – dreisterweise sollen jene dieses Mal sogar mit dem BKA als vermeintlichem Absender verschickt werden. Die Mails stammen vermeintlich direkt vom Generalsekretär des Bundeskriminalamtes und enthalten als Anhang eine Fake-Vorladung. In Wahrheit stecken freilich Kriminelle dahinter.

So werden die Adressierten aufgefordert, so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen. Teilweise wird dem Empfänger eine Straftat unterstellt. In Wahrheit geht es aber natürlich nur darum, sensible Nutzerdaten abzugreifen. Das BKA gibt an, dass man nie Bürger auf diese Weise kontaktieren würde. Es sei möglich, dass angehängte PDFs Malware enthalten.

Generell rät man, die E-Mail-Adressen in solchen Fällen immer sehr genau auf Glaubwürdigkeit zu prüfen und Anhänge unbekannter Absender nicht zu öffnen. Persönliche Daten sollten zudem auf keinen Fall an die Absender derartiger Nachrichten weitergereicht werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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3 Kommentare

  1. Grundsätzlich sollte man bedenken, daß man E-Mails nicht rechtssicher zustellen kann. Daher ist eine E-Mail vom BKA oder anderen Bundesbehörden völliger Unsinn. Wer auf solche E-Mail öffnet ist selbst schuld. Meist kommt noch der Fakt hinzu daß von den eigenen Daten kein sicheres Backup gibt. Kein Backup – kein Mitleid!

    • GooglePayFan says:

      Ein normaler Postbrief doch auch nicht oder?
      Trotzdem ist das der Standard wenn Polizei oder Gericht mit dem Bürger kommuniziert.
      Das könnte also alles trotzdem auch per Mail laufen…

    • Gunar Gürgens says:

      Jo ob das wirklich nicht rechtssicher ist würde ich auch mal hinterfragen. Es gibt ja Sender- und Empfängersignaturen und eine Verschlüßelung.
      Briefe kann man öffnen Lesen und bei Bedarf in einen neuen Umschlag packen. Die Poststempel lassen sich fälschen.

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