Bundeskartellamt knöpft sich Google vor
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Alphabet Inc. und damit auch das Tochterunternehmen Google der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde unterfällt. Hier trifft es Google wie andere Unternehmen (Amazon, Apple und Meta) – eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Seit Januar 2021 haben wir ein neues Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne. Nach weniger als einem Jahr haben wir nun die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen. Wir haben bereits damit begonnen, uns mit der Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie dem Thema Google News Showcase intensiver zu befassen. Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook.“
Primär aufgrund der hohen Reichweiten seiner Dienste verfügt Google auch über einen herausragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, so das Bundeskartellamt. Die große Nutzerbasis Googles, die weite Verbreitung seiner Werbedienste und die Vielzahl der Daten, die Google über Nutzer erheben kann, ermöglichen Google nicht nur die Vermarktung zielgerichteter Werbung, sondern auch die stetige Fortentwicklung seiner Dienste.
Obwohl Google laut eigener Aussagen nicht mit allen Feststellungen und Schlussfolgerungen der Behörde einverstanden sei, lege es laut Bundeskartellamt keine Rechtsmittel gegen den Beschluss ein. Mal schauen, was am Ende dabei herauskommt bei den ganzen Untersuchungen.
Kommt doch eh nichts dabei raus. Ungefähr genauso gefährlich wie wenn mich ein vierjähriger angreift
@Gast „ein vierjähriger angreift“
Ist aber ein vierjähriger Pitbull mit kräftigem Gebiss und scharfen Zähnen.
Endlich passiert etwas sichtbar gegen die Billionengewinnler. Ob es wirksame Maßnahmen hervorbringt, tja wer weiss, die Hoffnung stirbt zuletzt. Vorher haben uns die Konzerne wohl längst eingezäumt.
Das war nur ein Unfall, aber der Vater des Vierjährigen hat nie wieder Mimimi gesagt
https://m.augsburger-allgemeine.de/panorama/USA-Waffe-lag-im-Haus-herum-Vierjaehriger-erschiesst-seinen-Vater-id25583826.html