Bundeskartellamt: Google will wettbewerbliche Bedenken ausräumen

Google wird derzeit überall kritisch beäugt. Auch in Deutschland. Da hat unter anderem das Bundeskartellamt ein Auge auf das US-Unternehmen geworfen. Im Juni 2021 hatte das Bundeskartellamt auf die Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media hin gegen Google ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung von Google News Showcase eingeleitet.

Die Untersuchung stützt sich maßgeblich auf die Befugnisse des Bundeskartellamtes nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne. Sie schließt insoweit an die jüngste Entscheidung des Amtes an, wonach Google über eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“  Damit unterliegt Google einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt. Konkret ging es also darum, dass sich einige Verlage diskriminiert gefühlt haben. Google hat erst am 11. Januar 2022 verkündet, dass man nun wieder einige Portale für News bezahlt, darunter Medien wie Netzwelt.

Im genannten Verfahren des Bundeskartellamtes zur Prüfung des Online-Angebotes Google News Showcase hat Google jetzt Maßnahmen vorgeschlagen, um wettbewerbliche Bedenken des Amtes auszuräumen. Ob diese Maßnahmen dafür geeignet sind, wird das Bundeskartellamt nun durch eine Konsultation in der Verlagsbranche untersuchen.

Das Verfahren des Bundeskartellamtes zum Google News Showcase umfasst drei Prüfungsgegenstände:

(1.) Ursprünglich hatte Google angekündigt, das Angebot in die allgemeine Google-Suche einzubinden und entsprechend zu präsentieren. Das Amt befürchtet bei diesem Vorgehen eine Selbstbevorzugung Googles bzw. eine Behinderung konkurrierender Angebote Dritter.

(2.) Das Amt untersucht, ob die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen, insbesondere ob ihnen die Durchsetzung des allgemeinen Leistungsschutzrechts bei einer Teilnahme an Google News Showcase unverhältnismäßig erschwert wird.

(3.) Das Amt prüft, wie die Bedingungen für den Zugang zu dem Google News Showcase-Angebot ausgestaltet sind, konkret, ob ein diskriminierungsfreier Zugang für die Presseverlage gewährleistet ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

„Google hat Maßnahmen zugesichert, mit denen es auf unsere geäußerten Wettbewerbsbedenken bei Google News Showcase reagieren wird. Die Einbindung der Showcase-Inhalte in die allgemeine Suche ist nicht mehr geplant. Die Bedingungen für eine Teilnahme an Google News Showcase sollen die Geltendmachung des allgemeinen Leistungsschutzrechtes der Presseverleger nicht behindern. Der Zugang zu Google News Showcase erfolgt nach sachlichen Kriterien. Um sicherzustellen, dass die von Google vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, sind wir auf die Einschätzung der betroffenen Marktteilnehmer angewiesen. Angesichts der teils sehr unterschiedlichen Interessenlage der Verlage führen wir deshalb eine breitere Konsultation in der Branche durch.“

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