BNetzA bezieht Stellung zu Deyes Relais-Box
Die Bundesnetzagentur hat heute gegenüber heise online zu den von Deye geplanten Relais-Boxen in den Wechselrichtern Stellung genommen. Demnach ist mit dieser Änderung eine neue Zertifizierung notwendig und das alte Zertifikat ungültig. Entweder fehlt das Relais oder die Nachrüstlösung ist noch nicht zertifiziert.
Betroffen ist die Budgetserie von Deye, namentlich Sun 300, Sun600, Sun 800, Sun1600 und Sun2000. Die Wechselrichter wurden und werden z. B. bei Netto verkauft. Auch in Balkonkraftwerken sind die Modelle weitverbreitete. Laut Hersteller sind andere Modelle mit dem Relais ausgestattet. Andererseits sollten die oben genannten Modelle auch das Relais haben.
Auf die Frage von heise online, ob die Lösung ausreichend sei, antwortete der Behördensprecher der BNetzA: »Dies kann von der Bundesnetzagentur so aktuell nicht bestätigt werden. Die vorgeschlagene Korrekturmaßnahme stellt eine wesentliche Änderung des Produkts dar. Hierfür muss der Hersteller ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und damit nachweisen, dass die grundlegenden Anforderungen nach der Funkanlagenrichtlinie bzw. des Funkanlagengesetzes einschließlich des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen eingehalten werden«.
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Doch wozu dient dieses Relais und besteht eine Gefahr für den Betreiber? Alle Wechselrichter müssen einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) nach VDE-AR-N4105 gewährleisten, was von den Herstellern in der Regel durch Software sichergestellt wird. Wird der Einspeisestecker, meist ein Schukostecker des Wechselrichters, vom Netz getrennt, muss die Einspeisung innerhalb kurzer Zeit abgeschaltet werden, da sonst am Schukostecker 230 V anliegen können.
Statement des Herstellers:
Die VDE-Norm fordert dabei eine Einfehlersicherheit, d. h. wenn eine Schutzmaßnahme ausfällt, muss eine zweite, unabhängige Schutzmaßnahme einspringen. Zusätzlich muss eine der beiden eine galvanische (physikalische) Trennung zum Netz realisieren. Bei den o.g. Wechselrichtern soll der NA-Schutz einmal durch Software und laut Zertifizierung durch das o.g. Relais gewährleistet werden.
Da diese jedoch nicht verbaut wurde, gibt es keine physische Trennung und auch kein Ersatz-Abschaltsystem. Eine direkte Gefahr für den Nutzer besteht aber nicht, in den bisherigen Tests und Berichten scheint die Softwarelösung sehr zuverlässig zu funktionieren. Die Wechselrichter dürfen jedoch nicht betrieben werden, da die Zulassung für das Gerät fehlt, derzeit auch mit der von Deye vorgeschlagenen Relais-Box. Einen Zeitplan, wann die Neuzertifizierung abgeschlossen ist, gibt es derzeit nicht.
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Mein EPP 800 von Epp Solar ist auch von Deye hergestellt.
Deye stellt für viele die Geräte her.
Bin gespannt, ob die dann auch das externe Relais bekommen oder sitzen gelassen werden.
Ich weiss garnicht warum man sich darüber aufgeregt.
Als in der Ostsee die Nord Stream gesprengt wurde, in interessierte das doch auch keinen
Es sind auch WR von anderen Marken betroffen, die zu den Deye WR baugleich sind.
Nämlich Revolt (Pearl) und Bosswerk.
Die verwenden das selbe Zertifikat und darin ist jeweils das gleich Relais verbaut, oder auch nicht.
Zudem weißt das Zertifikat weitere Varianten mit 500 Watt, 700 W und 1300 W aus.
Ob diese Varianten alle in DE vertrieben wurden ist nicht klar, aber zumindest die 1300 W Version gab und gibt es bei Pearl, mit ihrem Label Revolt.
Ja wer billig kauft, kauft oft mals zweimal sagte schon meine Oma.
Ich verwende nur den Mercedes unter den WR
HOYMILES
Soso, wer billig kauft.. mein HM 600 war etwas günstiger als mein Sun600.
Der „Mercedes hat übrigens verzinnte Kabelenden in den Steckern/Buchsen. Die können
sich bei hohen Temperaturen lösen. Über die „Gelddruckmaschine“ DTU könnten wir
auch reden.. Naja, es sind trotzdem gute Geräte
>>Eine direkte Gefahr für den Nutzer besteht aber nicht, in den bisherigen Tests und Berichten scheint die Softwarelösung sehr zuverlässig zu funktionieren.
Solange der Amtsschimmel durch die Manege traben kann, haben wir in DE keine Probleme …
Ich will nicht wissen was für ein Geschrei gemacht würde wenn so ein Wechselrichter doch nicht abschaltet im Fehlerfall und jemand zu Schaden kommt. Fakt ist: das Gerät das im Zertifizierungsverfahren vorgelegt wurde ist nicht 1:1 baugleich zu den Geräten die an die Kunden gehen. Hier darf man Vorsatz und arglistige Täuschung annehmen. Wirft kein gutes Licht auf Deye.
Das ist nunmal notwendige Voraussetzung, wenn man da Produkt mit Schukostecker für jedermann installierbar gestaltet. Die alternative ist eine Installation durch den Elektriker. 230V und auch keine Erdung, da dann ja auch nicht eingesteckt und bei Solar generell auch FI-Schalter komplizierter, ist nicht so lustig.
Davon abgesehen ist es halt auch einfach Betrug und der Kunde hat den Schaden, wenn er seine Anlage weder in Betrieb nehmen noch weiterverkaufen darf. Und Wettbewerbsverzerrung gegenüber allen anderen Marktteilnehmern.
Kurzer Hinweis an alle, die hier mit Betrugsvorwürfen um sich werfen und an die Moderation.
Möglicherweise könnte bei derartigen Äußerungen das NetzDG greifen? Ich denke nicht, dass Caschy gerne mit dem Gesetz in Konflikt geraten möchte. Die Reichweite dieses Blog ist doch relativ groß und ich würde es bedauern, wenn sich das ändern müsste.
Kurzer Hinweis an Mr. T.
Ein von der Zertifizierung signifikant abweichendes Gerät als zertifiziert zu verkaufen erfüllt die notwendigen Merkmale für Betrug (Eventualvorsatz genügt bereits).
Ihren „Hinweis“ hingegen könnte man durchaus als Drohung auffassen, im einfachsten Fall ist es der Versuch, vermittels FUD berechtigte Kritik zu unterdrücken.
Frage an RA
Warum wird dann nicht von Amts wegen ermittelt, wenn das doch alles so klar ist?
Mit der Kommunikationsstrategie FUD sollen Mitbewerber diskreditiert werden. Dazu müsste ich entweder im Namen oder im Auftrag handeln. Beides ist nicht der Fall.
Einen Hinweis darauf, dass eventuell das NetzDG zur Anwendung kommen könnte (qed), als FUD zu bezeichnen ist ziemlich abstrus. Aber das ist man ja von deinen Kommentaren gewöhnt. 😉
StA sind der Politik weisungsgebundene Organe.
Im Übrigen diskutiere ich nicht mit Menschen ohne Kinderstube.
Das Lidl-Balkonkraftwerk (199€ in den Filialen bzw. inzwischen 219€ online) wurde auch mit einem Parkside Wechselrichter ausgestattet, der kein Relais enthält. Entsprechend hat Lidl auch keine Zertifizierung gemäß VDE-AR-N4105 durchgeführt. Das Gerät darf in Deutschland folglich garnicht betrieben werden.
Nachdem das erst durch die sozialen Medien geisterte, ist es nun ruhig geworden. Die Verbraucherzentralen und auch niemand sonst interessiert sich dafür. Und Lidl sitzt es einfach aus.
Meine Anlage ich nicht angemeldet, daher ist mir das Zertifikat egal. Ich habe noch einen Ferris-Zähler ohne Rücklaufsperre. Legal, illegal, scheißegal.
>>Ferris-Zähler
Was ist denn das für ein Ding?
https://de.wikipedia.org/wiki/Ferraris-Z%C3%A4hler
Die alten braunen Stromzähler mit Scheibe
Ferraris Zähler in braun?
Zeig mir einen.
Alle die ich je gesehen habe, waren schwarz.
Ups stimmt aber man weiß was ich meine. Hab mich falsch erinnert. Der Hauptsicherungskasteb war braun.
Das Lidl Teil ist mit Wiegand Stecker ausgestattet, für die Geräte gilt eine andere VDE Norm
Bis halt dann doch irgendwas passiert, der Blitz einschlägt oder sonstwas und die Versicherung nicht zahlt, weil sie keine Zertifizierung nachweisen können. Und die werden sowas suchen.
Weil offenbar weitgehend nicht bekannt:
Das Relais gehört zum NA-Schutz und dient nicht dem Personenschutz.
So ist es im Zertifikat beschrieben.
Netz und Anlagen -Schutz sollen Infrastruktur des Versorgers und das Stromnetz schützen.
Das ist sinnvoll, bei großen PV-Anlagen.
Wie allerdings ein Balkonkraftwerk das Netz destabilisieren, oder gar die Infrastruktur schädigen könnte,
das ist mir schleierhaft.
Ich halte das für Quatsch.
Mag in der Sache sogar richtig sein. Der eigentlich „Skandal“ ist meiner Meinung nach, dass Deye hier recht offensichtlich, mutmaßlich vorsätzlich und in großem Stil beschissen hat. Wenn die damit durchkommen machen „die“ in Zukunft noch mehr was sie wollen als ohnehin schon.
Andererseits ist das relais fast nirgends sonst vorgeschrieben.
Die VDE Norm ist weltweit in 40 Ländern gültig
Soweit ich weiß nur in der EU wenn dann, hast du eine Liste der Länder?
außer in mittlerweile mehr als 40 Ländern, die die Vorschrift übernommen haben.
sehr wohl dient es faktisch dem Personenschutz!
So viele andere Erzeuger hast du wohl auch nicht in deinem Haushalt, oder?
Klar, das Produkt weicht von der Zertifizierung ab.
Das ist nicht ok.
Überhaupt nicht.
Allerdings ist die Begründung von Deye durchaus nachvollziehbar, denn wo kein Relais ist, kann auch Keines kaputt gehen.
Ich vermute aber eine anderen Grund, als die Haltbarkeit.
Das Relais wurde durch, eine durchaus nicht billige, Spule ersetz, statt einfach durch eine Drahtbrücke.
Mir scheint es plausibel, dass die Spule Störstrahlung reduzieren soll, was eine Spule an dieser Stelle auch tut.
Es gibt eine neuere Version des Deye WR, das an anderer Stelle ein Relais hat und zusätzlich besagte Spule, was mit einem anderen Platinen Layout einher geht.
Ibn meiner eigenen Installation ist einem Deye WR ein zweipoliges Kombi Hutschienen Device nachgeschaltet, das bei Ausfall des 230V Netzes den WR trennt, unabhängig vom internen Relais.
Damit sind nicht nur das Stromnetzt, sondern auch Personen geschützt, da eine Personenschutzschalter (früher Fi) integriert ist.
https://de.aliexpress.com/item/1005004894566311.html?gatewayAdapt=glo2deu
Funktioniert die Unterspannungserkennung denn überhaupt, solange der Wechselrichter im Fehlerfall weiterhin produziert?
Probeweise Relais auch am Ausgang einspeisen und dann Spannung am Eingang wegnehmen.
Hi, kannst du bitte kurz bestätigen, dass das eingebaute Relais in deinem neueren Modell Sun-MXX-G3-EU auch ein Klick Geräusch nach dem Einschalten von sich gibt? Wäre super!
LG
vince
Das Deye beschissen hat ist ja erst einmal gar nicht bewiesen. Außer Deutschland und Österreich ist das Relais nicht vorgeschrieben, z.B. für Spanien, Italien usw. Vielleicht hat Deye einfach in die EU geliefert und von der D/Ör Version waren zu wenig im Handel und die deutschen Händler haben sich die falschen Versionen einfach rüberimportiert und hier weiterverkauft.
Dann wäre der einzige Vorwurf an Deye, warum man sowas nicht durch eigene Modellbezeichnungen (z.B. Deye 601/801) oder anhand von Seriennummern kenntlich macht.
Das Problem mit der Steckdose bleibt halt
Ähm, welches Problem, mit der Steckdose?
Anschluss über eine Schuko Steckdose ist nicht ideal.
Wieland Steckdose, oder noch besser und billiger ist ein kleiner Verteiler.
Allerdings halte ich das Szenario der Gefahr für konstruiert.
Und wo steht, daß eine Installation über Schuko Stecker zulässig ist?
Noch nirgends (außer in Absichtspapieren), das soll erst noch kommen.
sind denn eigentlich auch die aktuellen Modelle betroffen, also etwa der Deye SUN-M80G3-EU-Q0 ?
Weil hier im Artikel und anderswo ist immer nur die Rede von der 600/800-Serie, aber das sind doch, wenn ich das richtig verstehe, NICHT die aktuellen Modelle? Die aktuellen sind doch die mit der zweistelligen Ziffer, oder?
Stand jetzt haben die neueren ein Relais, ob das ein solid State ist und damit beim Start nicht zu hören, ist derzeit aber noch bisschen umstritten. Scheint nämlich nicht auszulösen
Solid State wäre nicht erlaubt, da die keine galvanische Trennung bieten
Ich amüsiere mich köstlich *popcorn*, wie hier anscheinend elektrotechnische Laien sich an diesem „Sau durch’s Dorf treiben“ beteiligen. Manchmal wird man den Eindruck nicht los, dass die Energiewende um jeden Preis ausgebremst werden soll. Die BNetzA hat ohne tiefergehende Prüfung die Zertifizierung bestimmter, nicht näher bezeichneter Geräte öffentlich infrage gestellt. Sorry, das ist der eigentliche Skandal und nicht das angeblich fehlende Relais, über dessen Notwendigkeit man sich in Fachkreisen gar nicht einig ist. Diese unsägliche Debatte über BKW und deren Anforderungen findet sich anscheinen nur in DE. Irgendwas scheint hier also falsch zu laufen …
Ah so, also halten Sie vorsätzlichen Betrug für gerechtfertigt?
Betrug ist ein sog. Offizialdelikt, der von Amts wegen, ohne Strafanzeige des Geschädigten verfolgt wird. Es gibt keinen „vorsätzlichen Betrug“ – §263 StGB.
Solange, bis der Betrug bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung.
@gast
Ich wäre an ihrer Stelle mit Betrugsvorwürfen etwas zurückhaltender. Aber leider scheinen Sie die Anonymität des Netzes gerne so zu nutzen.
Warum gehen Sie bei BKW eigentlich immer so steil, mit zuweilen wirren, offensichtlich falschen, Aussagen?!
Vorsatz ist iaR eine Grundvoraussetzung für die Strafbarkeit nach StGB (wenige Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe § 15), so auch beim § 263!
Folglich ist Betrug immer vorsätzlich (Eventualdolus zählt als Vorsatz 2. Grades).
Da Sie sich selbst hier anonym bewegen sollten sie den Ball evt. ein wenig flacher halten.
Meist bemühe ich mich, den Betreiber dieses Blog nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu bringen. Eine Klarnamenpflicht besteht bei der Nutzung dieses Blog (noch) nicht. Mein Chatbot wird von bestimmten Buzzwords getriggert und „geht steil“ 😉
*gähn*
Sie überschätzen sich schon wieder gewaltig: Sie sind gar nicht in der Lage, den Blogbetreiber „mit dem Gesetz in Konflikt zu bringen“.
Reißt euch bitte beide mal am Riemen und ignoriert euch doch einfach gegenseitig oder werdet nicht persönlich, sondern bleibt bitte am Thema.
Warum regen wir uns auf?
Weil wir schon wieder getäuscht wurden und wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben.
Können wir nun unsere Wechselrichter zurücksenden?
Wahrscheinlich würde dass einige Verkäufer überfordern.
Es gibt ein Produkthaftungsgesetz.
Der in Verkehrbringer (Verkäufer an Endkunden) muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Regeln eingehalten werden.
Der Verkäufer schaut sich die Konformitätserklärung an und gut ist.
Papier ist geduldig!
Nun kommt jemand auf die Idee und prüft mal nach.
Wir haben in guten Gewissen gekauft und dürfen das Produkt eigentlich nicht mehr einsetzen.
Der Dieselskandal lässt grüßen.
Warum wir unsere PKWś noch fahren dürfen…
Wenn wir in Deutschland bzw. EU, amerikanische Gepflogenheiten annehmen und nicht mehr von Staatswegen prüfen, müssen wir auch die Strafen einführen, die in solch einem Fall dem Hersteller weh tun und nicht dem Verkäufer.
Hier muss sofort ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden und hart bestraft werden, wie es das Gesetz vorsieht.
Warum passiert das nicht? Geräte werden weiter angeboten und der Verbraucher verunsichert.
Wenn wir Verbraucher, erst von unserem EVU erfahren, dass das Produkt nicht eingesetzt werden darf ist es zu spät!
Hier mal eine Antwort des Lidl Support (beauftragte Firma) auf Netzkonformität des Parkside WR..
Nach Rücksprache mit dem Hersteller möchten wir Ihnen mitteilen, dass bei den meisten Versorgern und auch dem Marktstammdatenregister, das beigefügte Zertifikat sowie die Herstellererklärung
(ebenfalls anbei) ausreichend sind.
Das Gerät ist in Deutschland vollumfänglich und wie beschrieben einsetzbar.
Der AN-Schutz ist sichergestellt. Die VDE AR-N4105 ist eine Methode, den AN-Schutz sicherzustellen.
Es ist jedoch nicht die einzige Methode.
Wir möchten Sie daher bitten, die Anmeldung beim Netzbetreiber anzustoßen. Sollten Probleme auftauchen, können Sie die beigefügten Unterlagen gerne beim Versorger bzw. Marktstammdatenregister einreichen / vorlegen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass keine weiteren Unterlagen beim Hersteller angefragt bzw. zur Verfügung gestellt werden können.
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Der WR hat nachweislich kein Relais und keine Zertifizierung nach VDE-AR-N4105.. Lt. Lidl kein Problem.