BKA rechnet mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr wegen Hassbotschaften im Netz

Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr, die über soziale Netzwerke gemeldet werden könnten. Denn ab dem 1. Februar 2022 gilt das NetzDG, das die Plattformen zur Meldung mutmaßlich strafbarer Inhalte verpflichtet. So rechnet man konkret mit 250.000 NetzDG-Meldungen, aus denen dann eben die 150.000 Strafverfahren erwachsen könnten, wie RND berichtet.

Dabei muss nun unter dem Dach des BKA ab 1. Februar 2022 die sogenannte Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) mit rund 200 Beamten ihre Arbeit aufnehmen. Verfasser strittiger Inhalte sollen dann konsequent verfolgt werden. Man entwickle und teste die genauen Abläufe derzeit mit Kooperationspartnern aus Polizei und Justiz.

Google und Facebook werden sich daran jedoch zunächst nicht beteiligen. Die beiden US-Unternehmen hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. Das BKA hält das NetzDG und die Verfolgung von Hass und Hetze jedoch für obligatorisch, um die Demokratie zu schützen. Auch, weil oft beleidigende Attacken gegen Politiker ausgeführt würden. Zuvor mussten die sozialen Netzwerke derlei Beiträge bereits löschen, inzwischen sollen sie jene aber eben parallel auch an das BKA melden.

Daran wollen sich Google und Facebook nicht beteiligen, weil sie es für unverhältnismäßig halten, alle Nachrichten auf ihren Plattformen selbst auf Strafbarkeit hin zu prüfen. Das ist eine nachvollziehbare Position, denn man könnte argumentieren, hier würden Pflichten des Rechtsstaats auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgelagert. Nun darf man gespannt sein, wie die Gerichte entscheiden werden. Denn sollte zugunsten der Konzerne entschieden werden, dürfte man noch einmal grundsätzlich an das Thema herangehen müssen und die ZMI würde wohl vorerst ruhen. Schon im Februar wird es wohl eine erste Entscheidung im Eilverfahren geben.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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16 Kommentare

  1. Hassbotschaten im Titel? Eher Hassbotschaften.

  2. Wenn die Strafverfahren zu Cannabis-Delikten demnächst wegfallen, sollten doch genügend Ressourcen frei werden.

    Ironie wieder beiseite bin ich mal sehr gespannt, ob man sich hier mit wirklich gefährlichen Sachverhalten beschäftigen wird, oder so ziemlich alles als „Hassbotschaft“ eingestuft wird, dass irgendjemand nur genug gegen den Strich geht.

    • Vermutlich letzteres, denn der Begriff ist in den letzten Jahren derart inflationär genutzt worden, dass er jeden Inhalt verloren hat. Beleidigung, Hetze, Aufruf zu Straftaten waren immer schon strafbar. Aber in den Augen vieler Schneeflocken ist ja bereits ein „Quatsch, so ein Blödsinn“ Hassrede 🙂 Allerdings, wenn Kiffen und Schwarzfahren bald nicht mehr die Gerichte belasten, bleibt vielleicht genug Ressource übrig, um den Rest des Systems wieder so flott zu machen, dass es normal funktionert. Wenn aber jedes „Du Depp“ nun auf dem Schreibtisch eines Staatsanwalts landet, nun ja, dann können sich echte Straftäter freuen, weil deren Verfahren so lange verschleppt werden müssen, bis es zu ihren Gunsten ausgehen muss :-))

    • Wenn Cannabis legal wird, sind die Leute hoffentlich auch in den Kommentarspalten etwas entspannter. 😉

    • Um die rund 300.000 Quatsch-Verfahren wegen Cannabis zu ersetzen müssen die sich aber noch was einfallen lassen, mit 150.000 Hass-Verfahren ist ja erst die Hälfte ausgeglichen. Ich wäre dafür im Verkehrssektor ein bisschen genauer hinzuschauen und die eine oder andere Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufzustufen. Zu enges Überholen z.B.

  3. Hmm. Das wird spannend, wenn ich so an manche Nachrichten bei Twitter und Telegram denke.

    Konsequent wäre, auffälligen Usern für eine begrenzte Zeit einen Zugang zum Netz zu nehmen. Ähnlich wie einem Verkehrsrowdy den Führerschein zu entziehen.
    Ich weiß, diese Idee ist utopisch und mit vielen weiteren Problemen verbunden.
    Vielleicht hilft eine saftige Geldstrafe und evtl. Knast dann doch etwas weiter.

    • Haha ja dann wäre aber halb Twitter Tod. Naja wäre nicht schlimm drum. Was da eine Hetze und Hass herrscht und das meistens noch von den vermeintlich „Guten“. Traurig echt.

    • Jo, Twidder und Tälegram. Ich muss immer lachen, wenn ich einen Bayernkurier der 60er und 70er Jahre aufschlage, dort über Studenten oder Sozis was lese, oder mir so manche Wahlkampfschlacht dieser Zeit anhöre, wo selbst ein Bundeskanzler seinen Gegenkandidaten als uneheliches Kind diffamierte („Der Herr Frahm“) oder die Nazi- oder Kommunistenvergleiche zur Tagesordnung gehörten. Oder man kräftig log und auch Verleumdungsverfahren in Kauf nahm. Oder Menschen wie Herbert Wehner und Willy Brandt täglich Post bekamen mit dem Hinweis, Dreck wie sie gehöre ausgebürgert, aufgeknüpft oder erschossen („Volksverräter an die Wand“). Jo, damals war sicher nicht alles besser, ganz sicher nicht (verfolgt wurde da auch kaum was, v.a. Wehner konnte davon ein Lied singen, damals war die Justiz wirklich etwas blind, so auf dem rechten Auge). Aber man hat nicht wegen jeder Kleinigkeit, weil man einer Politikerin auf Twitter sagt, sie sei doch sehr sehr dick, geheult. Wobei, nur um keinen falschen Zungenschlag aufkommen zu lassen, die 60er wünsche ich mir nicht zurück, aber es ist nicht so als sei Hassrede ein neues Phänomen. Im Gegenteil, und es wird heutzutage auch schärfer denn je verfolgt. Also eigentlich kein Bedarf, noch draufzusatteln auf Kosten der Bürgerrechte.

      Wobei, die Maßstäbe heute sind schon schräg , da reicht ein P….l auf Twitter für eine Hausdurchsuchung, während fleißige Bänker Milliarden am Fiskus vorbei schleusen oder gleich unterschlagen und dafür zB noch in der Flugbereitschaft mitfliegen dürfen 🙂

  4. ThorTheMighty says:

    Wie soll man denn bei der Politik weniger Straftaten begehen? 😀

    • Ganz einfach: vor dem Posten darüber nachdenken, ob man das Geschriebene auch in der Öffentlichkeit vor einem kritischen und diversen Publikum offen sagen würde.

      • naja wenn ich jemanden für nen Arsch**** halte dann sag ich ihm das auch ;-P Nur falsche Fuffziger lächeln dir ins Gesicht und mobben hintenrum!

  5. Dragan Petrovic says:

    „ab dem 1. Februar 2021 gilt das NetzDG“

    Ist nicht eher 2022 gemeint statt 2021?

  6. Kann man denn dort auch direkt Bild-Artikel und -Headlines melden… 😉

    Das wäre fast genau so wichtig wir Facebook und Co. … ohne Emoji

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