BGH kippt Eventims „print@home“-Gebühr

Gute Sache. Der Bundesgerichtshof hat heute für die Verbraucherzentrale NRW entschieden. Die hatte damals gegen Eventim geklagt, weil die für ihren „Service“ print@home eine Gebühr verlangt haben. Muss man sich vorstellen: Die müssen dir schon nichts nach Hause schicken, stattdessen bekommst du die Tickets zum Ausdrucken per Mail. Kostete aber mal eben bis zu 2,50 Euro.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Erhebung dieses Entgelts bereits erfolgreich vor dem Landgericht Bremen geklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen bestätigte letztes Jahr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung von Eventim zurück. Der BGH hat nun in letzter Instanz ebenfalls zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen.

Auch Eventims „Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiterem Ticket / maximal 4 Tickets) hat der BGH im Sinne der Verbraucherschützer gekippt. Fans konnten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung.

Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief online gestellt, diesen können Nutzer herunterladen und verwenden, um Geld zurück zu verlangen. Für den Fall, dass eine solche Rückzahlung unterbleibt, wird die Verbraucherzentrale NRW alle rechtlichen Möglichkeiten, von Folgenbeseitigungs- über Gewinnabschöpfungsansprüche, in Betracht ziehen, damit unrechtmäßige Entgelte nicht bei dem Anbieter verbleiben.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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21 Kommentare

  1. Da sage ich nur

  2. Ich bestelle schon seit Jahren keine Ticket mehr über Eventim. Denn neben den überzogenen Gebühren, die ja nun ein Ende finden, wird selbst bei Zahlung Vorkasse eine Schufa-Auskunft eingeholt.
    Diese bleibt zwar „nur“ 10 Tage für eine externe Abfrage sichtbar, aber viele Abfragen können auch den Schufa-Score drücken.
    Das ist aus meiner Sicht bei Vorkasse nicht nachvollziehbar und Gott sei Dank gibt es Alternativen.

  3. CineStar verlangt auch Geld wenn man die Karten selbst ausdruckt (oder auf dem Smartphone mitbringt).

  4. Chick Deney says:

    Finde keine Vorlage der Verbraucherzentrale, kannst es nicht verlinken wennst es schon erwähnst?

  5. Sowas ist doch wieder mal eine große Sauerei.

  6. Es ist generell eine Frechheit für das selbst drucken auch nur beim Anbieter blechen zu müssen. Aber wenn die Fans natürlich so geblendet sind, dann stören bei manchen Ticketpreisen die „2,50€“ ja auch nicht mehr. Dennoch, muss nicht sein und die kriegen auch so genug kohle

  7. Wie lange rückwirkend darf man die Gebühr denn einfordern?

  8. Vielen Dank für die Info!!! Ich war auch damals von Premium Versand bei AC/DC betroffen und war entsprechend erstaunt, als ein normaler 55 Cent (war damals glaub ich noch 55 Cent?!) Brief hier an kam…

  9. Es ist ein Unding, dass überhaupt solche Gebühren erhoben werden, und solange der Kunde das mitmacht, wird das auch so bleiben. Umso mehr ist zu begrüßen, dass sich da auch mal etwas ändert, wenn auch nur im kleinen Rahmen.

  10. Wäre gut wenn der Anbieter verpflichtet wäre die Vorlage zur Rückforderung gut sichtbar auf der Homepage zu veröffentlichen.

  11. Nepper, Schlepper, Bauernfänger fällt mir da nur ein.
    Frechheit!
    Verjährung sollte für 2015 Ende 2018 sein. Aber vielleicht kann da noch mal jemand etwas genaueres schreiben.

  12. Schon eine Frechheit so etwas. Sollen doch bitte die Ticketpreise entsprechend anpassen und nicht noch solche „versteckte“ Zuschläge erheben.

    Naja, aber bei VW muss man ja auch dafür bezahlen ein Neufahrzeug im Werk selber abzuholen 😀

    In Frankfurt habe ich mal einen belgischen Fernbusanbieter gesehen der mit Ticketpreisen von 0,01€ (+30€ Gebühren) wirbt.

  13. Ingo Redemann says:

    Ich war bei AC/DC damals ebenfalls betroffen. SO wie ich das sehe bezieht sich der Musterbrief aber nur auf die Gebühr für Print@home. Der „Premiumversand“ bei AC/DC wird nicht behandelt, sondern nur im Pressetext erwähnt. Also gibt es dafür keine Möglichkeit, diese Gebühr im Nachhinein zu fordern? Weiß das jemand?

    • Ich war damals bei AC/DC ebenfalls betroffen. Habe den Musterbrief am 24.8 versendet (Einwurf Einschreiben), bei mir beläuft sich die zuviel bezahlte Gebühr auf fast 45€. 2x Premiumversand + 2x print@home. Hat schon jemand eine Rückzahlung bekommen ?

      • Ingo Redemann says:

        Bisher nicht und ich rechne ehrlich gesagt auch nicht damit. Eventim wird die Post einfach ignorieren.

        • Heute ist ein Brief von Eventim gekommen, sie können leider nur Bestellungen, die nach dem 1.1.2015 getätigt wurden berücksichtigen. Pech, ich habe die 4 AC/DC Tickets am 14.12.2014 bestellt, nichts mit Premiumversand Rückzahlung 🙁 für AC/DC Tickets, wie oben geschrieben.

          • Ingo Redemann says:

            Ich hab nichtmal einen Brief bekommen. Aber auch ich habe Mitte Dezember 2014 bestellt, von daher wird da nichts kommen.

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