Apple zahlt In-App-Käufe durch Kinder zurück, aber wie sieht es mit Google aus?

Vor ein paar Tagen berichteten wir darüber, dass Apple 32,5 Millionen Dollar an Eltern zahlen muss, deren Kinder In-App-Käufe in Spielen für Kinder getätigt haben. Im von Apple bereitgestellten 15-minütigem Zeitfenster konnten In-App-Käufe getätigt werden, ohne das Passwort noch einmal eingeben zu müssen. Eltern, die ihren Kindern ein Android-Gerät in die Hand drücken, sollten noch mehr aufpassen, Google verlangt nämlich erst nach 30 Minuten das Passwort erneut.

google-play

In den Play Store Einstellungen kann man festlegen, dass überhaupt ein Passwort abgefragt wird, wenn Käufe getätigt werden. Hat man dieses Passwort allerdings einmal eingegeben, bleiben einem 30 Minuten, in denen man munter in einer App oder auch im Play Store shoppen kann. Eine lange Zeit, in der Kinder in der Tat einiges an Kohle verprassen können (Erwachsene natürlich auch, aber da berufe ich mich einfach mal auf den gesunden Menschenverstand).

Interessant ist dies deshalb, weil die FTC Apple wegen dieser 15-Minuten-Regel im Visier hatte, Google allerdings nicht. Unklar ist, ob die auch gegen Google ermittelt, eine Stellungnahme dazu gibt es nicht. Von Google war hingegen zu hören, dass man bereits daran arbeitet, dass Käufe bei Google Play besser kontrolliert werden können. Apple bietet mittlerweile die Möglichkeit, In-App-Käufe komplett zu unterbinden oder das Passwort bei jedem einzelnen Kauf abzufragen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es Aufgabe der Eltern ist, die Kontrolle über Käufe in den App Stores zu übernehmen. Die Schuld (und die Gegenmaßnahmen) bei den Store-Betreibern zu suchen ist schlichtweg falsch. Diese bieten einen leichten Zugang zu Apps und Games udn wer nicht geschäftsfähig ist, hat in einem solchen Store auch nichts verloren. Ein Smartphone oder Tablet mit 15- oder 30-minütigem Zeitfenster stellt nichts anderes dar als wenn man einem Kind ein Bündel Geld in die Hand drückt und ihm einen schönen Tag wünscht.

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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32 Kommentare

  1. Man sollte als Elternteil auch §110 BGB (,,Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.) beachten. Der Vertrag läuft immer über einen volljährigen Elternteil, der dafür zusorgen hat, wenn z.B. Kinder Zugriff darauf haben, gewisse Dienste zu sperren. Und die Möglichkeiten sind bei Google,Apple sowie Amazon definitiv da.

  2. @Sascha Ostermaier:
    „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es Aufgabe der Eltern ist, die Kontrolle über Käufe in den App Stores zu übernehmen. Die Schuld (und die Gegenmaßnahmen) bei den Store-Betreibern zu suchen ist schlichtweg falsch.“

    Ernsthaft?? Was für ein Schwachsinn du manchmal von der Leine lässt.
    Sorry, aber wenn jemand der anscheinend keine Kinder hat und offensichtlich keine Ahnung hat wovon er redet meint hier verallgemeinernde Urteile fällen zu müssen, kommt mir echt die Galle hoch.
    Klar müssen die Eltern die Kontrolle übernehmen, aber wie denn wenn Google dazu keine Option bietet?
    Die App Hersteller legen es darauf an, dass Kinder ausversehen bzw. ohne zu wissen was sie tun Käufe tätigen. Google tut wenig dagen (warum auch, sie verdienen 30% daran).

    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal …

  3. @darkpizza: Das ist der sogenannte Taschengeld-Paragraf.
    Auch du hast scheinbar keine Ahnung wovon du redet, aber Hauptsache mal das BGB zitiert wa?

    Die wichtige Passage von §110 BGB ist nämlich dieser Teil: „zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung“.
    Gibst du deinem minderjährigen Kind 5€ zum Kauf von Süßigkeiten darf es sich Süßigkeiten davon kaufen. Gibst du deinem Kind 15€ Taschengeld darf es diese für beliebige Dinge ausgeben.
    Aber das ist eine ausdrückliche Handlung. Du gibst deinem Kind das Geld in vollem Bewusstsein, dass es sich davon etwas kauft.
    Gibst du deinem Kind dein Tablet, auf dem die Kreditkarten-Daten hinterlegt sind, handelt es sich in der Regel weder um eine zweckgebundene noch um eine allgemeine Zustimmung deinerseits.

    So und nicht anders ist der Paragraf gemeint, und genauso wird er auch in jure teleologisch ausgelegt.

    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal …

  4. Sascha Ostermaier says:

    @ernsthaft: Meine Tochter hatte mit 7 oder 8 ihr erstes iPhone, heute nutzt sie zusätzlich noch ein iPad mini. Auch Spiele mit In-App-Käufen. Dank aufklärender Gespräche (im Allgemeinen auch Erziehung genannt) standen wir nie vor dem Problem, dass das Kind nicht wusste, was In-App-Käufe sind und dass diese echtes Geld kosten. Insofern, ja, ich bin der Meinung, dass es Aufgabe der Eltern ist. Eltern sind in der Pflicht, den Kindern nicht zu ermöglichen, mit einem Gadget, das den Eltern gehört, Geld auszugeben. Man sollte mal nicht vergessen, dass die Kohle nicht von einem iTunes Account der Kinder abgebucht wurde, sondern schön von den Kreditkarten der Eltern. Insofern haben die ELtern einen Kaufvertrag abgeschlossen, nicht das Kind. Wer das Gerät mit dem von Eltern hinterlegten Account nutzt, kann der Store Betreiber nicht wissen.

  5. Sicher Doch says:

    Sicher doch….

    Ich gehe dann mal davon aus das du keine Kinder hast! Wie willst du die den ganzen Tag überwachen? Wir sind hier ja nicht bei der NSA!

    Falls du das aber ernsthaft so machst nehme ich an du hast auch keinen Job…

    Nur leider kann nicht jeder seine Zeit mit Verfassen von Nachrichten verbringen….

  6. Wieso muss der Shop immer für alles haften? Warum wird immer verlangt, das andere auf die eigenen Kinder aufpassen?

    Beim iPhone kann man den Store doch deaktivieren, und bei Abdroid gibts für das deaktivieren doch auch genug möglichkeiten, oder?

  7. @sascha: der vertrag kommt eben nicht mit den Eltern zustande. dafür langts nicht das es der account der Eltern ist.

    und iphone mit 7? ich glaub dir geht’s zu gut…

  8. @ernsthaft
    Ich rede hier nicht von der Kreditkarte. Wobei du erstmal als Elternteil beweisen musst, dass dein Kind über die Kreditkarte Sachen gekauft hat, Die Ausrede mein Kind hat dies und das gemacht, höre ich viel zu oft.Im google Playstore kann man In App Sachen über die O2 Rechnung bezahlen. Kann dann nicht das Kind theoretisch von seinem Taschengeld In App sachen kaufen? §110 schreibt nicht vor wieiviel Geld das Kind ausgeben darf.

    Außerdem redest du die ganze Zeit davon, dass der böse google Konzern keine Optionen anbietet In App Käufe zu sperren. Schau doch mal in die Einstellungen vom Playstore. da gibt es zum einen wie mehrfach gennant das PW vor jedem Kauf(muss man halt 30 minuten danach aufpassen) oder halt ne Drittanbietersperre.

    Wer Kreditkartendaten im Playstore hinterlegt ist einfach selber schuld

  9. Ich stimme Sascha zu, dass es hier um Aufklärung der Kinder seitens der Eltern geht. Die Passwortabfragen sehe ich eher unterstützend.
    Kinder wachsen heute nun mal mit derlei Dingen auf. Wer sich früh die Mühe macht, die Sachlage dem Kind darzulegen, spart sich später viel Ärger & Zeit. Man sorgt außerdem dafür, dass das eigene Kind eine bessere Medienkompetenz bekommt.
    Beispiel? Ich habe als Jugendlicher (bis 16 Jahre!) meinen eigenen PC zu Hause nicht direkt ans Internet anbinden dürfen, da mein Dad befürchtet hat, ich könnte (un) beabsichtigt Kosten verursachen und vor allem von der allgegenwärtigen Werbung negativ beeinflusst werden. Ich hatte allerdings zu dem Zeitpunkt bereits eine bessere Medienkompetenz als er, was Computer und Internet anging. Ich erkannte sehr viel schneller was z.B. bei einer Googlesuche Werbung oder ein tatsächliches Suchergebnis ist. Ich erkenne auch immer noch meist auf den ersten Blick, ob der blinkende Downloadbutton eine ‚getarnte‘ Werbung oder tatsächlich der Downloadbutton für den gewünschten Download ist. Ich schicke ihm heute noch lieber den direkten Downloadlink in einer Mail, statt bloß den Link zu der Seite mit dem Downloadlink. Warum? Weil ich weiß, das Links für kostenlose Downloads meist nicht groß und bunt blinken.
    Woher weiß ich das? Weil mein Dad mir immer eingebläut hat, mir alles genau durch zu lesen. Das hat seit 15 Jahren zur Folge, dass ich sogar meist die wichtigen Stellen in AGB lese (Teilnahmeberechtigungen, Vertragsgegenstand, Widerruf etc.). Also die Stellen, wo ICH mich zu etwas verpflichte. Und genauso werde ich dann – wie mein Vater – Anzeige wegen Betrugs stellen, wenn mein Sohn nach Hilfe für Hausaufgaben googelt und sich dabei (trotz lesen der AGB, welche die späteren Folgen nicht erahnen ließen) auf einer Seite registriert, wo er nach zwei Wochen eine Mail zur Vorauszahlung zur Nutzung des Angebotes der Seite über 150€ bekommt. Googelt da gerne mal den Begriff ‚Hausaufgabenheute‘. Übrigens war ich bei dem Vorfall sogar schon volljährig.
    DAS nennt sich Erziehung.

  10. An alle Kommentatoren,

    die Film- und Fernsehproduktion Wölk aus Hamburg plant einen Beitrag zum Thema „Freemium“, wo aufgezeigt werden soll, wie schnell reelle Kosten durch In-App-Käufe entstehen können. Hierfür suchen wir Protagonisten, die selbst Erfahrung damit gemacht haben und erzählen können, wie es zu den Kosten gekommen ist. Wir produzieren Beiträge für unterschiedliche Sender u. a. Pro7, Kabel 1, NDR etc.
    Wir würden uns sehr über eure Teilnahme freuen.

    Bitte meldet euch unter: redfree (at) gmx (dot) de.

    Eure
    Film- und Fernsehproduktion Wölk

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