Apple wegen falscher Bild-Lizenz am Pranger
Joa. Apple und die Schweizer. Erst hat man vergessen, das Design der Bahnhofsuhr richtig lizenzieren zu lassen, nun wird man ebenfalls von einem Eidgenossen zur Kasse gebeten. Was ist passiert? Apple hatte seinerzeit bei einer Agentur ein Bild geordert und eben jenes auch lizenziert. Das Bild hört auf den Namen Eye Closeup und stammt aus dem Portfolio der Schweizer Fotografin Sabine Liewald. Apple lizenzierte dieses Bild für Layout-Zwecke, diese Lizenzierung beinhalte aber nicht das Recht, so damit zu werben, wie es jetzt geschehen ist, so Liewalds Anwälte.
Apple nutzte das Bild während der Vorstellung des MacBook mit Retina-Display und auch auf der Webseite ist es zu finden. Die Fotografin, beziehungsweise die Anwälte sind nun der Meinung, noch einmal Lizenzgebühren und / oder Schadenersatz einfordern zu können. Man teilt mit, dass die fehlenden Lizenzgebühren beträchtliche finanzielle Nachteile mit sich bringen würden – und jau, ich sehe das auch so. Ob wir erfahren werden, wie hoch der Schadenersatz ist, steht in den Sternen. Die Klage wurde am Mittwoch vor dem US District Court für den Southern District of New York eingereicht. Wer das Bild und das Schriftstück einsehen will, findet dies hier. Mittlerweile scheint Apple das Bild auf den Seiten auch ausgetauscht zu haben, wenn ich das richtig gesehen habe – die Google Bildersuche zeigt noch das alte Bild, zum Einsatz kommt aber mittlerweile das hier zu sehende.
Mirko, Lizenzen sind im professionellen Bereich fast immer eingeschränkt. Faktoren sind u.a. Einsatzzweck, Dauer, Verbreitung. Daraus ermittelt sich auch das Lizenzhonorar, und darum muss auch nachgefordert werden, wenn der Lizenznehmer das Bild „unbezahlt“ für etwas anderes verwendet. Ist aber, wie zhet oben schon schrieb, nichts besonderes, über das man lange und breit mutmaßen müsste, vor allem, weil die Rechtslage unstrittig ist.
Metai, danke für die Info. Ich hatte „for layout purposes“ auch das Recht zum Layouten von Produkten verstanden. Dem ist dann scheinbar nicht so.
Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB und Apple haben sich über die Nutzung der SBB Bahnhofsuhr auf Geräten wie iPad und iPhone verständigt. Dies haben die beiden Parteien in einer Lizenzvereinbarung geregelt.
Das kann man zumindest hier nachlesen:
http://www.sbb.ch/sbb-konzern/medien/medienmitteilungen.newsdetail.2012-10-1210_1.html
Nö, Apple hat für einen anderen Zweck Lizenzgebühren bezahlt. Für den Zweck, für den das Bild verwendet wurde, hat Apple nicht bezahlt.
@Thomas: So ähnlich denkt es sich auch Samsung und verklagt Apple, nach der gleichen Logik fordern die Apfeljünger dann den Gegenschlag zum Gegenschlag…ne ne, auch wegen solchen Rachegedanken hört dieser Patent- und Klageirrsinn nicht auf (abgesehen von der Kohle natürlich…aber grade kurzzeitige Verkaufsverbote von Gerät X Rev.123b bringen ja echt gar nix für niemanden).
Ich finde es nicht gut was Apple macht, aber mir geht einfach dieses Geklage so wahnsinnig auf den Keks…wenn ich Apple und Gericht in einem Text lese bin ich ganz automatisch skeptisch.
@Leif: Wenn Apple das bewusst getan hat um sich eine teure Lizenz zu sparen ist der Klageweg natürlich richtig. Ich bezweifle nur das ein Konzern wie Apple es nötig hat sich die paar Peanuts einzusparen…naja.
@ Georg – das sehen die Aktionäre von Apple aber anders.