Apple: Herstellergarantie teilweise unzulässig

Interessante Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dieser hatte zusammen mit anderen europäischer Verbraucherverbänden gegen die gegen die Apple Distribution International geklagt, bereits 2012 ging das Ganze los. In der Klage ging es um die Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass Apple die Haftung für Produktmängel „gravierend einschränke“, was die Kunden benachteilige. Die Ansicht des vzbv? „Unangemessen und damit unwirksam“.

macbook

Insgesamt hat das Landgericht 16 Klauseln der Apple’schen Herstellergarantie für unwirksam erklärt, darunter elf Klauseln der einjährigen Hardwaregarantie und weitere fünf Klauseln der kostenpflichtigen Garantieerweiterung („AppleCare Protection Plan“). Zwar habe Apple nach der Klageerhebung seine Bedingungen geändert, aber sich geweigert eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Apple muss nun prüfen, ob seine überarbeiteten Klauseln den vom Gericht formulierten Anforderungen an Herstellergarantien standhalten“, so Helke Heidemann-Peuser vom vzbv.

Aussage des vzbv: Apple warb wohl für die angebotenen Produkte mit einer einjährigen Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler, die aber hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurückbleiben soll. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel.

Apple selber gewährte lediglich ein Jahr, darüber hinausgehende Haftung wurde ausgeschlossen. Für Produktmängel wollte der Konzern nur haften, sofern die Geräte „normal“ und nach „veröffentlichten Richtlinien“ genutzt wurden, ohne diese näher zu erläutern.

Nicht einmal für Dellen und Kratzer an iPhone und anderen Geräten wollte Apple laut Klauseln einstehen, sofern sie „die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken.“ Falls eine Reparatur im Ausland nötig sei, sollte der Kunde die Versand- und Transportkosten zahlen.„, so die Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

Die komplette Meldung inklusive einer interessanten FAQ, welche Rechte man als Käufer hat, findet man beim vzbv. Persönliche Meinung als jemand, der seit Anfang 2000 bis 2008 mit Support, Kauf und Verkauf im Bereich Technik beruflich zu tun hatte und natürlich selber Kunde ist:

Ich habe bislang zum Glück keine Probleme mit dem Apple Support gehabt, wenn ich diesen behelligen musste, dann hatte ich immer schnell eine zufriedenstellende Lösung. Da kenne ich andere Geschichten von Firmen, die mir unangenehm in Erinnerung geblieben sind. Aber dieses ist nur eine subjektive Meinung und Empfindung. Weiterhin muss man sich immer in Erinnerung rufen, dass Garantie und Gewährleistung zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. Seit wann fallen Kratzer und Dellen unter Garantie- oder Gewährleistung?
    Im Übrigen kann es den Verbraucherschutzverbänden völlig wumpe sein, was Apple in seine Garantiebedingungen schreibt, da die Garantie immer eine FREIWILLIGE LEISTUNG DES HERSTELLERS zu seinen eigenen Bedingungen ist.

    Mit der Gewährleistung hat man es allerdings auch nicht immer so gern. Der Fall mit den überhitzenden 2011er MBPs ist da beispielhaft für das Verhalten Apples, wenn es mal nicht mehr nur Einzelfälle sind, sondern eine ganze Charge betroffen ist.

    Ich kaufe mein Apple-Zeugs ohnehin nicht im Apple-Store, sondern in einem Laden, der das deutsche Verbraucherrecht kennt.

  2. Wird wohl die Qualität in Zukunft nachlassen sonst könnte man alles beim alten belassen.

  3. Dellen und Kratzer sind heutzutage Produktmängel? Will der vzbz Firmen jetzt vorschreiben selbst verursachte Mängel kostenlos zu beheben? Mir fällt das Telefon runter, ich gehe in den Laden und sage „Hier mach mal neu!“. So ein Schwachsinn.

  4. Also ich habe den Apple Support bisher bei einem defekten iPhone außerhalb der Garantie und Gewährleistung auch als sehr kulant erlebt.

  5. Eike Justus says:

    @Micha und Kalle
    Ihr kauft also ein neues Auto und stellt fest, dass der hintere Kotflügel verbeult ist und verkratzt. Natürlich nehmt ihr das so hin und reklamiert nicht. Ihr akzeptiert das, weil in den Bedingungen steht, dass der Händler nicht haftet, solange Funktion und Sicherheit nicht eingeschränkt sind. Viel Vergnügen!

  6. Viel problematischer erachte ich den generellen Gewährleistungsausschluss bei „Sturzschäden“; Apple & Co. interpretieren das sehr weit und fassen darunter jeden Schaden des Displays. In meinen Augen eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers; kann der Displayschaden auch auf einen fehlerhaften Einbau zurückzuführen sein, der zu einem Schaden bei einem Sturz führte. Wie seht ihr das?

  7. Ich würde ja noch weiter vorne ansetzen und Apple mal fragen, ob sie ihren eigenen Premium-Geräten nicht mal zwei Jahre Garantie zutrauen.

    @Kratzer und Dellen
    Vermute, damit ist gemeint, dass diese Mängel bei nagelneuen Geräten frisch aus der Packung auftreten und nicht als Mängel behandelt, ergo nicht behoben werden.
    Andernfalls Frage ich mich, was die Verbraucherschützer sich bei so einer Aussage für eine Reaktion erhoffen.

  8. @Micha – wenn die als Produkteigenschaft beworbene Garantie weniger leistet als die gesetzliche Gewährleistung (und diese sogar noch einzuschränken versucht) ist das unter Anderem Täuschung des Kunden.

  9. Meine persönliche Meinung als Mitarbeiter bzw. Praktikant der einem Apple Premium Reseller Shop gearbeitet hat (12 Monate):
    Etliche Geräte, besonders häufig Netbooks in denen sogar klar war, das es sich um einen Gewährleistungsfall gehandelt hat, wurden eiskalt abgelehnt.
    Danach zusätzlich aber noch mit hohen Ersatzteilpreisen + Reperaturkosten abzocken.

  10. Leider sind diese Pressemeldungen allesamt relativ unbrauchbar. Die Kernkritik ist vermutlich die alte:

    Apple verschweigt gerne die gesetzlich verpflichtende Gewährleistung von zwei Jahren, um seine erweiterte Herstellergarantie „Apple Care“ zu verkaufen. Dabei müsste der Händler die Kunden über ihre ohnehin bereits bestehende Rechte aufklären und nicht so tun, als wäre Apple Care die einzige Lösung, auch wenn Apple Care auch ein etwas anderen Umfang hat. Außerdem fällt Apple wohl nach wie vor dadurch auf, berechtigte Gewährleistungsansprüche (z.B. defektes Netzteil) abzulehnen und auf die verstrichene Garantiefrist von einem Jahr zu verweisen. Nach europäischen Verbraucherschutz müsste Apple hingegen sogar aufklären und nicht so einen Unsinn verbreiten und versuchen ihre Prozesse vom amerikanische Markt auch in Europa gegen Gesetz durchzuführen.

    Insofern: Illegales Handeln von Apple, gute Verbraucherschutzaktion, schlechte Kommunikation/Journalisten.

  11. @Kalle … @Micha Zitat „Seit wann fallen Kratzer und Dellen unter Garantie- oder Gewährleistung?“

    … als wir das iphone 5 direkt im Apple Headshop neu gekauft hatten, waren wir entsetzt als wir es daheim ausgepackt hatten. Es waren einige Lacksplitter abgesprungen bzw. Kratzer darauf und sagt dir „Scuffgate“ etwas? Hier wollte Apple laut Presse Gewährleistungsansprüche nicht gelten lassen, deshalb sind wir dann umgehend direkt in den Apple Headshop in MÜnchen und haben einen Umtausch erzwungen. Schon direkt nacht dem auspacken dann vor Ort, wieder das gleiche, diesmal zwar nur drei Kratzer waren hier zu sehen. Darauf wollte wir unser Geld vergebens zurück haben, und erhielten dann aber doch noch ein unbeschädigtes iPhone. Kaum 1 Woche trotz pfleglicher Behandlung des iPhones 5 hatte es schon wieder Lackschäden, da die Qualität der lackierten Oberfläche einfach minderer Qualität bzw. auf einem nicht so gut geeigneten Material / Oberfläche war.

    Dann sollte man doch vielleicht noch einmal über die eigene Aussage nachdenken und in Zukunft auch nicht mehr so schnell mit seinen Vorurteilen sein: „Seit wann fallen Kratzer und Dellen unter Garantie- oder Gewährleistung?“

    … Vielleicht bei Produktionsfehler von zu dünnen Lackierungen, falscher Materialauswahl, minderwertigen Lacken, usw ….

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