Amtsgericht Potsdam: Ansprüche von The Archive im Fall RedTube unbegründet

Was macht eigentlich die RedTube-Geschichte? Wir erinnern uns: Zehntausende Nutzer wurden abgemahnt, weil sie angeblich einige Filme auf der Plattform RedTube angeschaut haben sollen. Hierbei handelte es sich um Filme im Stile von „Auf Schloss Bums klappern die Nüsse“ oder „Graf Porno bläst zum Zapfenstreich“.

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Die Firma „The Archive“ hatte über die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen zehntausende Internetanschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Es stellte sich unter anderem heraus, dass die Gutachten zur IP-Erfassung wohl sehr schwammig waren und die ganze Geschichte war mehr als krude.

Das Amtsgericht Potsdam hat nun am vergangenen Mittwoch ein Versäumnisurteil gegen das Unternehmen „The Archive AG“ erlassen, die hinter der ganzen skurrilen Geschichte stehen. Gegenstand des Verfahrens war ein vermeintlicher Anspruch auf Unterlassung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

Vorerst steht nun fest, dass The Archive AG keinen Anspruch auf Unterlassung und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten hat. The Archive kann allerdings gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Der Berliner IT-Rechtsanwalt Johannes von Rüden zeigte in seiner Auffassung bestätigt: „Dieses Urteil hat jetzt ganz klar das bestätigt, was wir alle schon immer gesagt haben: Streaming stellt keine rechtswidrige Verwertung von Urheberrechten dar.“ Der Berliner Rechtsanwalt hatte über 600 Mandanten gegen die Forderungen der Archive AG vertreten.

Haben wir Betroffene unter unseren Lesern? Was ist in der Zwischenzeit passiert? Bezahlt? Nicht bezahlt und nie wieder was von denen gehört?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Stefan Schofel says:

    Ansprüche zurückgewiesen – die Gegenseite unter Fristsetzung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert – nichts mehr gehört (erwartungsgemäß)

  2. Hehe…kann Opa wieder Schmuddelfilmchen gucken…

  3. Ich hoffe natürlich, dass die Geschichte damit noch nicht gegessen ist. Nur festzustellen, dass die Forderungen unberechtigt waren, hat nicht genügend Signalwirkung gegen solche Betrüger. Da muss es als nächstes saftige Geldstrafen hageln, sonst haben sich die Beteiligten unterm Strich immer noch die Taschen voll gemacht. Etliche Anschlussinhaber werden die geforderte Summe bezahlt haben und vermutlich auch nach diesem Urteil nicht versuchen dagegen vorzugehen.

  4. Die Aussage von Herrn von Rüden ist etwas gewagt. Da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, hat das Gericht gar nicht in der Sache entschieden, sondern das Urteil allein deswegen gefällt, weil Urmann nicht vor Gericht erschienen ist. Insofern ist da noch gar nichts ganz klar bestätigt.

  5. @Jakob:

    Urmann hat zur Zeit ganz andere Probleme.

    Ihm drohen zur Zeit ein Urteil, in Augsburg, wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung und eines in einem zweiten Verfahren, in Regensburg, wegen rechtsmissbräulichen Abmahnungen.

  6. @ Andreas G: So was würde ich zwar normalerweise nicht sagen, aber in diesem Fall bin ich doch mal froh so was zu hören! So ein Gebaren schadet den Anwälten, die ehrlich versuchen ihr Geld zu verdienen. So jemand sollte meiner Meinung nach nie wieder als Anwalt arbeiten dürfen!

  7. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    Bleibt mal bitte am Ball und verfolgt weiter, was sich mit der Geschichte tut….

  8. @Jakob

    Danke – das wollte ich auch gerade anmerken.

    Insofern hat das Urteil wenig bis keine Aussagekraft hinsichtlich der Rechtslage.

  9. “Auf Schloss Bums klappern die Nüsse” oder “Graf Porno bläst zum Zapfenstreich” hahahaha Lol 😀

  10. Schweinebärmann says:

    Tja… 🙁 . Zusammengefasst lautet die Botschaft für das Gesocks um Urmann, Burat & Co: Verbrechen lohnt sich im deutschen Rechtsstaat. Also weiter so!

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