Amazon A-bis-z-Garantie greift künftig auch bei Sach- und Personenschäden
Amazon fiel zuletzt eher mit Hiobsbotschaften auf, etwa der Einführung von Werbung bei Prime Video und den damit verbundenen Klagen. Jetzt hat man aber gute Nachrichten für Online-Shopper: Die hauseigene A-bis-z-Garantie wird künftig nämlich auch Ansprüche bei Sach- und Personenschäden abdecken.
Das berücksichtigt dann die seltenen Fälle, in denen ein fehlerhaftes Produkt, das über Amazon.de von einem Marketplace-Händler gekauft worden ist, eben zu einem Sach- oder Personenschaden führt. Schon vorher habe man sich laut Amazon immer bemüht, die Abwicklung solcher Ansprüche für die Kunden möglichst einfach zu halten. Doch durch die A-bis-z-Garantie geht man einen Schritt weiter. Kunden können einen Schaden melden, indem sie direkt den Amazon-Kundenservice kontaktieren. Dieser benachrichtigt die Verkaufspartner und hilft beiden Seiten, das Problem zu lösen. Dieser vereinfachte Prozess gehe laut Amazon über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und spare letztendlich allen Beteiligten Zeit, Geld und Aufwand.
Wenn ein Verkaufspartner nicht auf eine Reklamation reagiert oder eine Reklamation ablehnt, die Amazon für berechtigt hält, kümmert sich Amazon um das unmittelbare Kundenanliegen, und arbeitet separat mit dem Verkaufspartner zusammen. Der Kunde muss sich also im Grunde nicht mehr aktiv einmischen.
Amazon will den Marketplace sicherer machen
Wenn wegen eines Schadensfalls eine Forderung eingereicht wird, kombiniert Amazon seine Betrugs- und Missbrauchserkennungssysteme mit denen von unabhängigen Versicherungsspezialisten, um die Schadensmeldungen zu analysieren, so das Unternehmen. Man übernimmt also für seine Verkaufspartner die Ermittlungsarbeit. So will man gültige Forderungen weiterleiten, missbräuchliche aber direkt aussortieren. Das soll dann eben auch die Händler im Marketplace schützen bzw. entlasten.
Die A-bis-z-Garantie mit Käuferschutz sowie Schutz vor Personen- und Sachschäden sei laut Amazon nun in diesem Bereich einzigartig. Mehr über diese Garantie könnt ihr auch hier im Support-Bereich nachlesen, falls ihr davon noch nie gehört haben solltet – hilft z. B. auch, wenn ihr im Marketplace eine defekte Ware oder gar keine Lieferung erhalten habt.
Falls ihr euch fragt, was wiederum mit Sach- und Personenschäden gemeint ist. Na ja, plattes Beispiel: Ihr kauft eine smarte Steckdose, die ist defekt und euch brennt ein Netzteil durch (Sachschaden). Oder die erwähnte Steckdose verpasst euch einen Stromschlag und ihr verletzt euch (Personenschaden). In beiden Fällen würde hier eben die A-bis-Z-Garantie fortan auch direkt greifen.
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Noch mehr Missbrauch der A-bis-z-Garantie von dubiosen Käufern, die neben der Ware behalten auch das Geld wieder bekommen wollen?
Ich hab die A-z-Garantie auch selbst schon zweimal benötigt. Einmal kam eine bestellte Blu-ray niemals an und der Verkäufer reagierte nicht auf Nachfragen. Das andere Mal wurde mir von völlig zerfleddertes Comic, das aber als neu angegeben war, geschickt und ich bekam ebenfalls keine Rückmeldungen auf Anfragen.
Kann also durchaus seinen Sinn haben das Ganze – ich stufe mich selbst mal nicht als „dubiosen“ Käufer ein.
Genauso wird es passieren.
Stellt euch vor, ihr kauft einen elektrischen Wasserkocher von einem Marketplace-Händler auf Amazon.de. Nach einigen Tagen der Nutzung erleidet ihr einen Stromschlag, als ihr den Wasserkocher einschaltet (Personenschaden). Darüber hinaus verursacht der defekte Wasserkocher einen Kurzschluss in eurem Haus, wodurch eure elektrischen Geräte beschädigt werden (Sachschaden).
In diesem Fall könntet ihr den Schaden direkt beim Amazon-Kundenservice melden. Amazon würde dann den Verkaufspartner benachrichtigen und beiden Seiten helfen, das Problem zu lösen. Wenn der Verkaufspartner nicht auf die Reklamation reagiert oder sie ablehnt und Amazon die Reklamation für berechtigt hält, würde Amazon sich um euer Anliegen kümmern und separat mit dem Verkaufspartner zusammenarbeiten. Ihr müsstet euch also im Grunde nicht mehr aktiv einmischen. Dieser Prozess geht über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und spart letztendlich allen Beteiligten Zeit, Geld und Aufwand.
>>> jeder Kunde zahlt diesen „Service“ mit, am Ende werden es ein paar dutzende in Anspruch nehmen, Soll nur deren Marktplatz „attraktiv“ machen. Zahlt am Ende Verkäufer mit Gebühren ebenso mit.
Am Ende wird eventuell aber noch mehr „Ramsch“ dort verkauft.
Genau, das was bisher aufwendig ermittelt werden muss, übernimmt nun Amazon mit seinem in Indien ansässigen, nicht die Kundensprache sprechenden, unmöglichen Support und wälzt dies auf den Händler ab, obwohl die Kette meist viel länger ist. Sowas kann man nicht schön reden!
Ich weiß nicht warum hier schon wieder gemeckert wird. Amazon hat den Kundenservice bisher immer recht Kulant ausgelegt und verbessert sich hier noch einmal, insbesondere was den Marktplatz angeht.
Ich habe die A bis Z Garantie leider auch schon in Anspruch nehmen müssen und war sehr froh über die unkomplizierte Abwicklung.
Natürlich werden die Kosten irgendwo auf alle Verkäufe umgelegt. Insgesamt macht es den Marktplatz aber deutlich attraktiver, weil man sich weniger Gedanken über den Verkäufer machen muss.
Amazon wird schon ein Interesse haben auffällige Verkäufer schnell zu verbannen.
In meinen Augen WinWin für alle.
Verkauf gern selbst mal als redlicher Händler bei Amazon und dann reden wir weiter.
Ich finde das Gut!!! Das sichert Käufer auf dem Market doch wieder etwas ab. Obwohl ich mittlerweile nur sehr ungern den Marketplace nutze, gerade weil dort Händler ihr Unwesen treiben die einfach unehrlich sind – z.B. Neodym Magnete mit der Haltekraft von Spucke.