Ab 24. November: Bei der Bahn gilt 3G
Es geht wieder rund. Ausfallende Weihnachtsmärkte, Maskenpflicht in Schulen und anderen Orten, das kennt man ja schon aus dem letzten Jahr. Leider – und für viele echt „überraschend“. Nun ja. Ab dem 24. November heißt es auch bei der Deutschen Bahn: 3G. Das ist nicht der fromme Wunsch des Mobilfunkempfangs während der Fahrt, es dreht sich da natürlich um Geimpft, genesen oder getestet.
Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, so die Bahn-Pressestelle. Die DB setzt damit die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um. Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig (hier bitte das traurige Lachen des Autors denken) durch DB Sicherheits- und Kontrollpersonal.
Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten. Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler und Schülerinnen.
Fahrgäste der DB sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:
- Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens
14 Tage zurückliegen) - Genesen (nicht länger als 180 Tage)
- Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test)
- 3D Audio mit dynamischem Head Tracking. Für Sound überall um dich herum
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