RedTube mit Einstweiliger Verfügung gegen Abmahner

Es wird immer bizarrer. Zehntausende Abmahnungen mit einer Kostennote von rund 250 Euro sollte es geben, doch die Abmahnwelle scheint den Abmahnenden eine Nummer zu groß zu werden, fliegt ihnen hoffentlich sogar um die Ohren. Erst gestern gab es aus der Ecke des Landgerichts Köln zu hören, dass man wohl Zweifel an den eigenen Beschlüssen habe und auch DIE LINKE hat sich des Themas angenommen und stellt eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Nun wurde bekannt: das Portal RedTube hat vor dem Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Diese Einstweilige Verfügung richtet sich gegen The Archive AG, die hinter der Abmahnwelle steht.

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Durch diese Einstweilige Verfügung ist The Archive AG erst einmal untersagt, Abmahnungen an die Nutzer von RedTube zu schicken. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht. Was wir brauchen, sind anscheinend klare Aussagen zum Thema Streaming, was Recht und Unrecht ist. Alles andere ist Rumgeeiere und bedeutet, dass wir ähnliche Fälle in Zukunft noch einmal sehen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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18 Kommentare

  1. Mich würde Mal eher interessieren, ob es eigentlich rechtliche Konsequenzen für die The Archive AG haben wird, wenn deren Abmahnungen als ungültig angesehen werden.

  2. Es ist doch Interessant wie sich das ganze Entwickelt und wieder einmal hat dabei die Porno Branche die Vorreiterrolle inne, ob sie es wollen oder nicht. Es ist nun mal ein mächtiger Markt, größer als Hollywood und Bollywood zusammen. Das ganze hat in dem Sinne etwas gutes das Endlich der Gesetzgeber dazu gezwungen wird, eine wirklich klare Aussage treffen zu müssen ob jetzt Streaming Legal oder Illegal ist, den Kino.to z.b. hat Aufgezeigt wie groß und Profitabel dieser Markt wirklich ist… Ich will jetzt hier Kino.to nicht in Schutz nehmen, den dies war und ist Illegal gewesen, keine Frage, mir geht es nur um das Streaming und das Provinzial was da drinnen steckt.

  3. „Was wir brauchen, sind (anscheinend) klare Aussagen zum Thema Streaming, was Recht und Unrecht ist. Alles andere ist Rumgeeiere und bedeutet, dass wir ähnliche Fälle in Zukunft noch einmal sehen.“
    Genau DAS kommt hoffentlich dabei heraus!

  4. Potential, Markus, das Wort heißt Potential 🙂 ! Nokular… 😉

  5. Gerade auf mobile Geräten spielt manchmal auch die automatische Rechtschreibkorrektur nach eigenen Regeln … 🙂

  6. @Entzug Und das Wort heißt Nukular. 😉 http://www.youtube.com/watch?v=cY_IsfNZ3fI

  7. Ich denke, wenn es nun tatsächlich mal eine rechtliche Klärung gibt, wie Streaming zu behandeln ist, könnte es möglicherweise ziemlich düster für viele (im Moment noch legale) Plattformen werden. Denn so ziemlich alles wird irgendwo kurzzeitig zwischengespeichert/kopiert.

  8. Urmann & Chaoten haben sich wohl eine Vorstellung von „offensichtlich illegalen Streamingportalen“ zusammengebastelt. Redtube sollte da vermutlich nur ein erster Versuchsballon sein. Ist zwar geplatzt, aber die machen weiter, zumindest die nächsten Jahre. Soweit mir bekannt, verkaufen doch alle möglichen Portale alle möglichen IPs gerne weiter.

    @ maddin: Nukular… ? Peinlich, peinlich… 🙂

  9. Eigentlich ist es wie immer. Es ist ein Problem der Werte und Moral. Für das was man nutzt, wird in irgendeiner Art bezahlt. D.h. zum einen lädt natürlich niemand Filme hoch oder runter, wenn man genau weiß, dass man nicht das Recht dazu hat. Jeder möchte halt für seine Arbeit bezahlt werden. Möchten hier vermutlich auch alle.

    Außerdem geht natürlich niemand hin und schickt eine teure Abmahnung, sondern informiert nur über den Fehler, damit der andere daraus lernen kann.

    Dann wären die Werte in der Waage und alles lief reibungslos.

    Heiko

    • @Nico: Dann musst du mit deinem Gewissen leben. Ich weiss, dass man es sich so nicht leicht macht, möchte es aber nicht anders versuchen.

      Wenn man es aber nicht versucht, dann fördert man aber diese Praktiken und muss damit auch auskommen und darf sich nicht beschweren.

      Heiko

  10. @Entzug: Simpsons, Entzug, Simpsons…

    @Heiko: Hast du dich überhaupt mit dem Thema beschäftigt? Es geht ums Streamen, nicht ums Filesharing. Wie soll der arglose Nutzer letztlich unterscheiden, was auf Streamingportalen (Porno oder nicht) legaler und was illegaler Herkunft ist? Kannst du dir hundertprozentig sicher sein, dass der Nutzer „Bayerischer Rundfunk“ bei Youtube tatsächlich der BR ist und nicht der mögliche Honigtopf eines Serienabmahners, der dir einen Rechtsverstoß unterschieben will?

    • @Hedemann: Natürlich habe ich mich damit beschäftigt. Hättest du meinen Beitrag würdest du lesen, dass es da schon mit den Argumenten beim Upload losgeht. Wenn da Ordnung wäre, könnte man auch keine kritischen Dinge streamen. Richtig? Wenn dann noch die Anwälte eine Berufsehre hätten, wäre das Ding schon gegessen.

      Imho muss die Möglichkeit der Abmahnung endlich durch die Gesetzgebung eingeschränkt, wenn nicht gar abgeschafft werden. Für mich ist das wie ein Raubübefall im dunklen Wald.

      Heiko

  11. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    Heult hier bitte nicht rum. Stefan und Dominik haben es auf den Punkt gebracht. Alles andere is rumgeeier und bestätigt nur eure eigene Meinung vor anderen. Doch niemand interessiert sich dafür. Solltet Ihr doch schon einige Male erlebt haben (wenn Ihr alt genug (in Jahren) seid)

    • @Namenlos: Klar haben die beiden Recht, aber man kann sich nicht nur Dinge vom Gesetzgeber wünschen, mann muss sich auch ein wenig an die eigene Nase fassen.

      Dennoch ist es, wie ich oben auch schon schrieb, ein Unding, dass es diese Methoden überhaupt gibt. Seit Jahren wird damit der Fortschritt in Deutschland massiv gestört. Unglaublich eigentlich.

      Heiko

  12. Wir können davon ausgehen, dass auch das endgültige höchstrichterliche Urteil bestätigen wird, dass Streaming prinzipiell nicht illegal ist.

    Inzwischen nimmt sogar das Landgericht Köln die Legalität von Streaming vorweg. Zitat aus der aktuellen offiziellen Pressemitteilung des Landgerichts Köln:

    „Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-
    Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt“

    Quelle:
    http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/20_12_2013-Aktueller-Stand-Abmahnungen-_The-Archive_.pdf

  13. Danke, dass du hier am Thema dranbleibst und laufend berichtest!

  14. Pornoindustrie schlägt Bundestag – Bedankt Euch bei Redtube!

    Man kann den Eindruck bekommen, dass Redtube besser unsere Grundrechte verteidigt als die Politiker, die uns regieren wollen.

    Na wenn das kein Grund ist, sich bei Redtube zu bedanken. Wir können ja nun alle das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden – und Redtube ein paar Klicks spendieren. Viel Spaß! 😉

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