Gericht entscheidet: Oculus muss 500 Millionen Dollar an ZeniMax zahlen
Oculus muss eine halbe Milliarde Dollar an ZeniMax zahlen, so urteilte ein Gericht in Texas. Vorangegangen war ein Streit zwischen ZeniMax und Palmer Luckey. Er hat ein Non Disclosure Agreement gebrochen, laut Gericht aber – anders als von ZeniMax behauptet – keine Betriebsgeheimnisse weitergegeben. Die Strafe setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, 200 Millionen Dollar kostet Oculus die Nichteinhaltung des NDA, 50 Millionen Dollar werden für Copyright-Verletzungen fällig. Oculus und Luckey müssen zudem je 50 Millionen Dollar für falsche Herkunftsbehauptungen berappen, 150 Millionen Dollar werden aus dem gleichen Grund für Tribe fällig. Insgesamt also ein ganzer Batzen Geld.
Oculus wird das Urteil wohl anfechten, gegenüber Polygon äußerte man sich folgendermaßen:
“The heart of this case was about whether Oculus stole ZeniMax’s trade secrets, and the jury found decisively in our favor. We’re obviously disappointed by a few other aspects of today’s verdict, but we are undeterred. Oculus products are built with Oculus technology. Our commitment to the long-term success of VR remains the same, and the entire team will continue the work they’ve done since day one – developing VR technology that will transform the way people interact and communicate.“
ZeniMax wird nun allerdings prüfen, ob man nicht einen Verkaufsstopp für Oculus erwirken kann. Kern ist nämlich, dass Palmer zusammen mit anderen Ex-Mitarbeitern von ZeniMax Oculus Rift basierend auf den Technologien von ZeniMax entworfen hat, vor allem im Softwarebereich. Ohne ZeniMax wäre die Entwicklung in dieser Form. nicht möglich gewesen. Oculus, mittlerweile zu Facebook gehörig, streitet diese Vorwürfe logischerweise ab.
Klingt nach viel Geld, hoffentlich bricht es denen nicht den Hals.
Naja, mit Facebook dahinter dürfte das nicht allzu tragisch sein, auch wenn es natürlich viel ist.
Bei dermaßen hohen Beträgen glaube ich ab und zu, die US Richter bekommen Provisionen von den Steuereinnahmen, welche der Kläger wegen der „Einnahmen“ dann auf die Summe zahlen muss.