Dashcams: russische Verhältnisse auf deutschen Straßen
Es gibt wohl kaum einen Internetnutzer, der noch nicht über eines der berühmte Dashcam-Videos aus Russland (und auch anderen Ländern) gestolpert ist. Massenhaft im Netz zu finden dokumentieren die Videos Verkehrsunfälle oder andere skurrile Ereignisse. Eigentlich sind die Videos dazu gedacht, die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen zu klären, wenn man die Zusammenschnitte anschaut, versteht man auch wieso. Nun werden solche Dashcams auch in Deutschland immer beliebter. Wundert nicht, sie sind nicht teuer und man kann alles aufnehmen, was man unterwegs so vor das Fahrzeug bekommt, die Handhabung ist einfach. Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Dürfen Dashcams in Deutschland bedenkenlos eingesetzt werden?
Wie so oft bei neuen Trends gibt es dazu keine eindeutige Antwort, da der Einsatz der Armaturenbrett-Kameras in Deutschland noch nicht geregelt ist. Es ist bei uns sowohl juristisch noch ungeklärt, ob solche Aufnahmen als Beweis verwertet werden dürfen. Aber auch die Datenschützer wollen den Einsatz von Dashcams nicht ohne Gegenwehr hinnehmen, denn nach aktuellem Datenschutzrecht verletzten fortwährende Aufnahmen das Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen.
Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff dazu im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung:
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]“Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig.Deren [Anm.: gefilmter Personen] Grundrechte überwiegen in einem solchen Fall grundsätzlich gegenüber dem Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen Beweissicherung.“[/color-box]
Erlaubt ist eine Nutzung allerdings dann, wenn man nicht dauerhaft filmt und die Nutzung rein privat ist. Voßhoff erklärt dies am Beispiel einer Familie, die in den Urlaub fährt und die Überfahrt der Fehmarnsund-Brücke aufnimmt, darf dies datenschutzrechtlich unbedenklich tun.
Von Versicherungen und Polizei gibt es hingegen Lob für Dashcam-Aufnahmen. Leuchtet ein, kann so ein Video sowohl der Polizei als auch den Versicherungen jede Menge Arbeit sparen. Automobil-Clubs fordern hingegen Klarheit bei der Regelung, damit Unfallbeteiligte die Videos auch vor Gericht als Beweis einbringen dürfen.
Ein Datenschutz konformer Ansatz könnten zum Beispiel Kameras an Fahrzeugen sein, die Aufnahmen verschlüsseln und nur befugten Personen, sprich Polizei oder Versicherungen, Zugriff auf das Material geben. Über dies und andere Fragen wird auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert und beraten. Dass dann auch eine Regelung zum Einsatz der Dashcams in Deutschland kommt, kann aber noch dauern.
Wie seht Ihr den Einsatz von Dashcams, vor allem in Deutschland? Kaufen kann man sie, verwenden darf sie man eventuell, aber auch nicht so wie gedacht, da es keine Regelungen gibt. Interessieren würden mich die Meinung von beiden Seiten, also als Filmender und als Gefilmter. Setzt Ihr vielleicht sogar bereits eine Dashcam ein?
DashCam->Ja
Bundesdatenschutzbeauftragte-> Nein
Dashcam ist gekauft und wird demnächst immer laufen.
Warum auch nicht? Mit Handy gefilmt wird auch immer und überall,da schert sich niemand drum.
Beim recherchieren auf Urteile gestoßen? Falls ja fällt auf, dass die letzten beiden Pro Dashcam waren. Und das ist gut so.
Laut WBS-Law bzw. SOLMECKE, eindeutig in Deutschland verboten.
eine Idee wäre auch, dass maximal 24 Std. Altes und 2 h an Maerial gespeichert wird. Ähnlich wie bei der Bahn in Zugabteilen.
Nur die Frage wie man das beim besten Willen steuern kann… nur solche die die Vorgabe einhalten (technisch) sind vor Gericht erlaubt? 2 Std. bzw. 24h sollte reichen, dass wenn was Wichtiges passiert, man es sichern kann und es nicht verloren ist. Oder auch andere Werte. Aber was sich durchsetzt / erlaubt wird… keine Ahnung…
Ich hab mein altes Nokia N8 dafür in Verwendung. Funktioniert auch gut.
ich versteh das brimborium nich…
Ich darf doch auch einfach in die Stadt gehen und von der Menschenmasse Bilder machen, oder von Gebäuden…
Aber die Dashcams sind probematisch?
Is doch ernsthaft kein Problem… die Cams laufen immer, zeichnen fortwährend auf… irgendwann ist der Speicher voll, die wenigsten werden ihr Laptop direkt anschließen um, den zu 99% langweiligen Verkehr, permenent aufzuzeichnen.
Und bei nem Unfall, drückt man einen Knopf, oder per Sensor automatisch, und die letzten 5 Minuten (Sollte wohl reichen) bleiben gepeichert, der Rest geht über de digitalen Jordan… Und nur eine Strafverfolgungsbehörde oder Versicherun kann diesen Modus wieder abschalten, sodass wieder der Modus wie vorhin beschrieben läuft…
Diese Paranoia der Datenschützer geht mir echt zu weit…
Neuerdings darf man in Schulen nicht mal mehr nen Notenschlüssel rausgeben, weil „man könnte ja dadurch Rückschlüsse ziehen, wer welche Note geschrieben hat“… als ob das nicht eh munter ausgeplaudert wird *Vogel zeig*
Ich werde auch bald eine Cam im Auto haben.
Finde die Datenschutzrechtlichen bedenken dabei komisch. Ich zeichne ja nicht auf um so viele Menschen wie möglich auf Band zu haben. Außerdem, wer bitte speichert denn diese ganzen Filmchen dauerhaft? Ist nichts passiert, wird der Tag gelöscht. Fertig.
Finde es dabei auch komisch das es heißt, im Urlaub Filmen ist ok, auch wenn ich Leute Filme (Quelle: http://www.zdf.de/dashcams-dauerueberwachung-im-strassenverkehr-thema-beim-verkehrsgerichtstag-in-goslar-41970212.html) Bedeutet ja also das es doch irgendwie auf den Hintergrund der Aufnahme ankommt, und der ist definitiv nicht um die Privatsphäre irgendwelcher Fußgänger zu verletzen.
Es ist doch wirklich wie unglaublich doof manche Menschen sind. Es steht oben im Beitrag, das kurzzeitige Aufnahmen sehr wohl zulässig sind, aber Langezeitaufnahmen eben nicht. Auch mit einem Mobiltelefon, kann man eben nicht alles und jeden fotografieren oder filmen, da gibt es gewisse Regeln. Wenn Ihr eine Dashcam so toll findet, dann habt Ihr sicher auch nichts dagegen, wenn ich mit einer Drohne Euch filme, wenn Ihr nackt im Garten, Terrasse oder Balkon mit Eurer Frau liegt. Sportsfreunde, denkt doch einfach mal ein bisschen weiter, es würde Euch nicht schaden.
Einfach spezielle Kameras, die immer nur die letzten 5-10 Minuten aufnehmen und auch die löschen, sobald die Cam ausgeschaltet wird.
Sollte doch wohl zur Beweissicherung bei einem Unfall ausreichen.
Bei der Überwachung öffentlicher Plätze, Straßen macht sich ja auch kaum einer Sorgen um den Datenschutz. Oder dürfen nur staatliche Institutionen über jeden Zweifel erhaben diese Art der Prävention betreiben?
Bin auch eher pro dashcam eingestellt, da ich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland eh als überaltet empfinde. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt ist sich dessen bewusst gesehen zu werden, da sollte eine Aufnahme nicht anders bewertet werden als Mitmenschen die einen sehen.
@ Leif:
Dem öffentlichen Raum kannst du dich aber nicht entziehen. Oder möchtest du mir sagen, dass es ja mein Problem ist, wenn ich mich erdreiste, mich im öffentlichen Raum zu bewegen? 😉
Zum Video:
Man könnte den Eindruck bekommen, dass in Russland das Autofahren ohne vorherigen Wodkagenuss verboten ist …
Warum die Datenschutzfrage so wichtig ist, verstehen wirklich nur die, die 1983 schon auf der Welt waren und das dortige Urteil des BVG zur Volkszählung miterlebt haben. Die Kernaussage daraus lautet: „Die Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts als vom Grundgesetz geschütztes Gut begründet das Bundesverfassungsgericht aus der Gefährdung der freiheitlichen Grundordnung durch vom Betroffenen unbeherrschte Datensammlungen unter den Bedingungen moderner Informationstechnik. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, passe aus Vorsicht sein Verhalten an (Panoptismus). Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe.“ Aus diesem guten Grund sind eben ständige und vom Aufgezeichneten nicht beeinflußbare Aufzeichnungen datenschutzrechtlich verboten, außer es gibt hierzu eine begründbare Gefährdungslage für bestimmte öffentliche oder private Rechte. Dies ist bei einem KFZ regelmäßig nicht anzunehmen, weil man davon ausgehen kann, dass nach der StVo die Regel ist, defensiv und zurückhaltend zu fahren und niemanden anderen zu gefährden und deshalb ein Unfall unwahrscheinlich ist. Aus diesem Grund wiegt in dem Fall der Dashcams das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Aufgezeichneten höher als das schutzuwürdige Interesses des Aufzeichnenden, sein Eigentum im seltenen Fall eines Unfalls zu schützen. Wenn wir alle unsere Güter schützen wollten, dann hätten wir heute in allen Bereichen Videoaufzeichnung und ein freies, ungezwungenes Bewegen wäre für eine Gesellschaft nicht mehr möglich. Es muss auch weiterhin noch Schutzbereiche ohne Aufzeichnung geben, deshalb sind auch zu Recht Drohnenflüge mit Kamera streng reglementiert.
Rechlich ist es ein Unterschied, ob ich etwas aufnehme oder ob ich diese Aufnahme dann veröffentliche. Das reine Aufnehmen sollte eigentlich kein Problem sein, aber veröffentlichen darf ich das nicht, wenn die Persönlichkeitsrechte anderer dadurch beeinträchtigt werden.
Es gab tatsächlich ein Urteil, das die Verwertung als Beiweismittel als unerlaubte Veröffentlichung gilt.
Ich glaube das führt zu besserem Verhalten im Verkehr und bin daher pro Dashcam.
Allerdings sag ich das als Radfahrer, der häufig geschnitten, zu eng überholt, abgedrängt oder angehupt wird.
TÜV Siegel drauf und gut. Wenn gebrochen oder aufgerissen,kein beweismittel zulässig. Datenschutz zufrieden, TÜV zufrieden und Autofahrer zufrieden.
Die Datenschützer haben trotzdem einen an der klatsche. Die bauen mehr Bürokratie auf und hemmen dadurch den Fortschritt.
In der Praxis kann man sowieso nicht kontrollieren, wer irgendwas aufnimmt – insofern stellt sich mir die Frage, ob eine Regulierung nicht sowieso nur Leute mit redlichen Absichten kriminalisiert, während sich die mit bösen Absichten darum auch nicht scheren.
Etwas völlig anderes ist die Veröffentlichung, allerdings keineswegs nur von Dashcams, sondern von *allen* Bildaufnahmen im öffentlichen Raum. Bisher ist da generell keinerlei Anonymisierung erforderlich – das sollte man IMHO mal überdenken. Bei mir erzeugt jedenfalls ein Zeitungsfoto, wo man Kennzeichen fahrender Autos lesen kann, mehr Bauchschmerzen als die russischen Idioten-Videos. Punkte sind hier vor allem die zeitliche Nähe (das Foto ist vermutlich vom Vortag) und die zu erwartende Zahl der aus dem Umfeld des Halters stammenden Nutzer…
@commandertom66
Das versteht auch einer der danach auf die Welt kam. Er sieht aber auch daß das Gesetz nichts wert ist. Vom Staat selbst kann es durch ein anderes Gesetz ausser Kraft gesetzt werden (um jeden unter Generalverdacht zu stellen). Und für die Informationswirtschaft gilt es auch nicht. Und dann sind da noch die Geheimdienste. Es hat schon seinen Grund warum das Gesetz nicht dem Grundgesetz hinzugefügt wurde. Da wären die Hürden für Ausnahmen viel zu hoch.
Siehe Schufa und ähnliche Agenturen die keine volle Auskunftspflicht haben, Einwohnermeldeämter die ihre Register verkaufen, Konzerne die massiv persönliche Daten nach Übersee schaufeln, SWIFT-Abkommen, Flugdaten-Abkommen, Vorratsdatenspeicherung, etc.
@LordRonny
Wenn jeder das Siegel einfach lösen könnte dürfte der Datenschutz auch nicht zufrieden sein.
Solange der Staat u. div. Einrichtungen überall Videoüberwachungskameras laufen lässt um zu schauen ob ich mich auch brav verhalte, solange werde ich Dashcams einsetzen um damit meine evtl. Unschuld bei einem Unfall zu dokumentieren. Es gibt so viele Unfallbetrüger, dass man auch die Möglichkeit haben muss sich selbst zu verteidigen. Es gibt auch ein Recht auf Selbstverteidigung.
Abgesehen davon, wieder ein typisches Deutsches Problem. Woanders gibt es kein Problem damit.
@Holgi
Eher ein deutsches Privileg. Ein Privileg sich nicht überall überwacht fühlen zu müssen.
Mir passt es ganz und gar nicht überall und von jedem gefilmt zu werden.
Dem Staat wird es gefallen, dass die Masse brav Ihre Rechte freiwillig abtritt.