Einstweilige Verfügung gegen Google
Habe eben nicht schlecht gestaunt, was der liebe Falk getwittert hat. Gegen Google wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Was? Jau! Google betreibt die Plattform Blogger.com – eine Plattform wie Posterous oder WordPress.com. Auf dieser hat wohl jemand über eine andere Person etwas geschrieben (unwahre Behauptungen & Beleidigungen). Statt denjenigen zur Verantwortung zu ziehen, geht man gleich gegen den Betreiber vor – Google. Einstweilige Verfügung, Ordnungsgeld im Falle einer Zuwiderhandlung, gegebenenfalls Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
Die Ordnungshaft wäre anzuwenden an einem Vorstandsmitglied . Irre. Man geht gegen Google direkt vor, weil diese wohl im ersten Step, als man sich in diesem Falle an Google / Blogger.com wandte, untätig blieben. Könnte im Umkehrschluss bedeuten: ich beleidige den Falk bei Twitter. Falk meldet dies, Twitter tut nichts- und zack – erwirkt man eine einstweilige Verfügung, die härtere Maßnahmen an den Betreibern der Plattform vorsieht. Hört sich alles kurios an – doch was will man als Betroffener machen? Verhält sich fast direkt proportional zu iShareGossip.
Ist jetzt aber nicht wirklich erstaunlich, den wenn man dies meldet und der Betreiber unternimmt darauf hin nix dann ist und war schon immer der Betreiber dafür verantwortlich. Da sich aber immer mehr Betreiber aus ihre Verantwortung ziehen wird es auch Zeit das endlich härtere Maßnahmen ergriffen werden.
Das ist der Auswuchs dessen, dass immernoch zu viele KEINE Ahnung haben, wie das Internet funktioniert.
Das fängt schon damit an, wenn Caching als „speichern“ iSv „eine Kopie anfertigen“ definiert werden soll. Ich nehme nicht an, das würde auch für die Umwandlung von Bildern in elektrische Impulse für das Nervensystem im menschlichen Auge gelten – wenngleich es aus logischen Aspekten genau das gleiche ist, verrückterweise 😉
Wenn das so weiter geht, wird eines Tages kein Server mehr in Deutschland stehen. Und weil das datenschutzrechtlich riskant ist, auch keine Firma mehr. Amazon könnte auch aus England verkaufen, und Google sowieso…..
Wenn das wirklich was bringt, dauert es keine 24 Stunden bis die AGB’s daraufhin geändert werden…..
Ich stelle mir gerade vor, wie Google das umstetzt.
Dazu müsste ja jeder Blogeintrag von Google geprüft, Recherchiert und dann abgelehnt oder freigegeben werden.
Lachhaft, in meinen Augen gar nicht umsetzbar.
Wenn das alles so richtig ist frage ich mich nur noch, wann Google da den Stecker zieht.
BTW (Wo ich mir das gerade durch den Kopf gehen lasse):
Kann ich dann auch eine Unterlassungserklärung gegen Google verfügen lassen wenn ich über die Websuche unwahre Behauptungen über mich finde?
Ohne Google’s Suchmaschine würde man das ja nicht finden, also ist Google genauso in der Verantwortung wie als Dienstanbieter für Blogger.com… 🙂
Es hat halt schon seine Gründe, dass kein größerer Internet-Konzern aus Deutschland kommt…
Heiß kochen, lauwarm genießen
Wird doch am Ende alles nicht so schlimm gegessen, wie es gekocht wird. vielleicht wird es dann ein Softwareerweiterung geben, dass beanstandete Artikel auf Antrag (Klick) eine sich beleidigt Fühlenden vorläufig gesperrt werden und wirklich nochmal von der Redaktion gelesen werden müssen, bevor sie wieder lesbar gestellt werden oder wegen einer beinhalteten Beleidigung endgültig gesperrt bleiben.
Grundsätzlich finde ich es schade, wenn Menschen nicht genug (Selbst-)Humor haben, Beleidigungen auszuhalten, ohne Rechtsmittel einzulegen. Aber solche Verletlichen Menschen fühlen sich halt auch erneut verletzt wenn sie beim Blogbetreiber gegen Mauern laufen, sprich wenn dieser *garnicht* reagiert. Alleine schon wenn der Blogbetreiber reagiert und per email antwortet: „wir haben geprüft und konnten keine schwerwiegende Beleidigung entdecken. Bitte Erwirken sie als nächsten Schritt ein gerichtliches Urteil gegen den Beleidiger, das von unserer Einschätzung abweicht.“ , dürfte eine andere Rechtslage bestehen, welche den Blogbetreiber nicht so angreifbar macht.
Als ob Google „das so mit sich machen lässt“ – da wird mit Sicherheit mit allen vorhandenen Mitteln gegenan gegangen werden.
Im Grunde bleibt einem dazu nur eines zu sagen: Armes Deutschland. 🙁 Aber ok, die Rechtsanwälte müssen ja auch ihr Geld verdienen und die Gerichte genügend zu tun haben.
Ist an sich ja schon richtig. Wenn Forenbetreiber Ärger wegen den Posts bekommen können (falls sich da nicht wieder was geändert hat), ist ein Anbieter einer Blog-Plattform auch für die Inhalte verantwortlich. Auch wenn das kaum zu überwachen ist, aber was wäre denn, wenn Nazis oder Terroristen sich über Blogger austauschen oder Propaganda verbreiten? Allerdings finde ich, wenn man Google das schon sagt, könnten sie das auch prüfen, bzw. müssten es sogar. Ein Melde-Button, der den Betreiber zur Überprüfung auffordert, sollte Pflicht sein und dann vom Betreiber auch beachtet werden.
1) „(unwahre Behauptungen & Beleidigungen)“ – WAS? WIE? Blogger lügen doch nie und beleidigen niemand! Oooder sind das doch ganz normale Menschen? Hmm, hmm…
2) Na, um die Googl´s brauchen wir keine große Angst zu haben: wenn die mit der „einstweiligen“ 3 Anwälte schicken, schickt Google 10… bißchen was hat Google ja in der Kriegskasse…
Ohne den Fall zu kennen: §§ 823, 1004, 840, 421 BGB, § 185 ff StGB, § 10 TMG: Wenn mehrere Personen Seiten zusammen betreiben, diese oder Dritte rechtwidrige Inhalte auf einer Seite verbreiten gilt für jeden: Mitgehangen mitgefangen. Ein uralter Hut *gähn*.
Ich hasse es, das man heute für alles und nichts direkt verklagt wird.
Google is zwar net ein wohlfahrts verein aber da find ich google jetzt enorm verarscht soll doch der blogger leiden und nixh google was können die dazu naja . Heut verklagt jeder jeden wegen all möglichen unwichtigen dreck.
So wie ich das verstanden habe, wurde die einstweilige Verfügung nur erwirkt, dass keine bösen Sachen mehr über DIESE EINE PERSON veröffentlicht werden dürfen. Und das ist ja auch genau richtig so.
Bitte nicht gleich denken, dass Google jetzt für alles verantwortlich gemacht wurde.
Wenn mich jemand per Telefon beleidigt, kann ich dann auch eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirken?
@NetzBlogR:
Und das soll Google nun wie anstellen?
Das ist doch (rein technisch und logisch) gar nicht möglich. Google kann nicht das gesamte Blogger-System davor „schützen“, das über diese Person schlecht geschrieben wird – wie wollen die das machen?
Hier gibt es nur den Weg, das Google es auf den Blogbetreiber abschiebt/abschieben lässt, und eben dieser „zu unterlassen hat…“ – alles andere wäre ja ein Freifahrtschein zur Geldgenerierung seitens des Antragstellers.
@Torsten:
Prima Vergleich. Möchte mal sehen, was die Gerichte dazu sagen. *g*
Ob Anwälte, Gerichte und zuletzt unsere „gute Regierung“ irgendwann noch im Internetzeitalter ankommen werden? Ich bin gespannt.
@Helge: Ist doch ganz einfach: Das betreffende Blog sperren. Genau darum ging’s ja: Sie haben sich nicht gerührt und deshalb war man gezwungen, dies durchzuziehen. Steht auch so in der verlinkten PDF.
Geht es da um die Rechtsfreie Zone Kassel? Das fiel mir als erstes ein und eine Google Suche findet das blog nicht mehr, statt dessen kommt ein Hinweis darauf, dass ein Suchergebnis aus rechtlichen Gründen entfernt wurde. Das Blog selbst ist auch weg.
@NetzBlogR:
Es geht aber nicht einzig um den einen Blog, sondern um Google/Blogger allgemein. Und das kann Google gar nicht zusichern, das dort (nie wieder) derart über den Antragsteller geschrieben wird. Wenn Google hier nicht Einspruch einlegen und mit allen Mitteln gegen das Urteil angeht, würde das ein Freifahrtschein für den Antragsteller sein. Denn negative Dinge kann ja jedermann in Sekundenbruchteilen auf Blogger veröffentlichen und schwupps flattert der Geldsegen über dem Antragsteller ein.
Ach, Kommando zurück, blogger und nicht blogspot, ich hatte das hier „www.berger-law-koeln.de/aktuelles/November-2010.d6234.php“ im Kopf. Es ist also nicht das erste Mal, dass Google dran gekriegt wird.
P.S.: Cashy, im Zweifel lösch das bitte, nicht, dass du Ärger kriegst.
Meiner Ansicht nach hätte der Unterlassungstenor gegenüber Google richtigerweise nicht allgemein gefasst werden dürfen, sondern auf die konkret zu beschreibende Verletzungshandlung und die URL, unter der die beanstandeten Äußerungen getätigt worden sind, beschränkt werden müssen.