Französische Wettbewerbshüter verhängen Millionenstrafe gegen Apple
Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence greift durch und verhängt eine saftige Strafe gegen den Tech-Giganten aus Cupertino. 150 Millionen Euro muss Apple zahlen, weil das Unternehmen nach Ansicht der Behörde mit seinem App Tracking Transparency System (ATT) gegen europäische Datenschutzregeln verstößt. Der Kern des Problems: Das System macht es App-Entwicklern angeblich unnötig schwer, die DSGVO-Vorgaben einzuhalten.
Die Behörde kritisiert besonders, dass Nutzer durch mehrfache Pop-ups belästigt werden und die Bedienung dadurch übermäßig kompliziert wird. Interessant ist dabei, dass die Wettbewerbshüter das ATT-Framework an sich nicht als problematisch einstufen – es geht ihnen vielmehr um die konkrete Umsetzung, die nach ihrer Auffassung gegen Wettbewerbsrecht verstößt.
Apple zeigt sich wenig begeistert von der Entscheidung und betont in einer Stellungnahme gegenüber Medien , dass die Behörde keine konkreten Änderungsvorschläge für das ATT-Framework gemacht habe. Das System sei fair und gebe den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre durch klare und verständliche Hinweise.
Die Klage wurde ursprünglich von einer Gruppe von Werbeverbänden eingereicht, die durch die 2021 eingeführten Änderungen bei der Datenerfassung Umsatzeinbußen befürchteten. Sie fordern nun eine sofortige Aussetzung des Systems und entsprechende Anpassungen.
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Die Werbewirtschaft klagt weil sie Einnahmeverlust befürchtet. Die Behörden machen daraus das die DSGVO nicht einghalten wird. Muss man auch mal drauf kommen.
Ist denn die DSGVO nun dazu da, der Werbewirtschaft EInnahmen zu sichern oder sollte nicht der Schutz meiner persönlichen Daten im Vordergrund stehen. Wenn letzteres der Fall ist sollte es einem Nutzer so einfach wie möglich gemacht werden, über die Freigabe seiner Daten zu bestimmen.
Vielleicht und am Ende ist das noch am ehesten der Fall, weiß die Behörde gar nicht wozu die DSGVO gut sein soll.
Ich finde das langsam absurd, und es hat für mich eher was von Wirtschaftskrieg als Kampf für Verbraucherrechte. Nachvollziehen kann ich es, bei Firmen wie Apple ist viel Geld zu holen. Nur wird es der Kunde am Ende bezahlen müssen.
Das heißt ja nichts. Meta und Google durften auch jahrelang machen was sie wollten und da hat sich nie wer rangetraut.
Finds gut. Das klingt etwas drüber, aber prinzipiell ist es gut, dass die mal was machen.
Hallo marco ,
„mal was machen“ – es haaben WERBETREIBENDE dagegen geklagt, daß es Apple den endnutzern ermöglicht das Werbetracking auszuschalten und daß ihnen dadurch einnahmen entgehen.
Ja ja ja , mehr davon Apple. Am besten Werbe- und Trackingblockaden defaultmäßig eingeschaltet für alle und jeder der dann tracken und werben will muß die Nutzer fragen , immer und immer wieder, sonst geht nix.
find ich gut, für mich sind Werbetreibende einer der Pickel am A*** des modernen Informationszeitalters.
Denen das Kunden-belästigen möglichst schwer zu machen kann nur gut sein.
» Die Behörde kritisiert besonders, dass Nutzer durch mehrfache Pop-ups belästigt werden und die Bedienung dadurch übermäßig kompliziert wird.«
Verstehe ich nicht. Man kann es doch in den Einstellungen direkt ein/aus schalten und hat dann seine Ruhe.
Wirklich sehr schwer nachzuvollziehen diese Entscheidung:
Apple verpflichtet Entwickler dazu, ihre User zu informieren, wenn sie in ihren Apps Daten von denen einsammeln.
Die Wettbewerbshüter kritisieren die Umsetzung dieses Zwangs und verhängen ein Bußgeld gegen Apple?
Irgendwie hört sich das so an, als würde die Behörde nicht wollen, dass die Anwender aktiv nach einer Einwilligung zur Datensammlung gefragt werden.
Inwiefern diese Umsetzung nun gegen die DSGVO verstoßen soll, lässt sich als Laie scheinbar nicht verstehen.
Noch als Nachtrag hier ein Link zur Erklärung, worum es im Detail geht
https://www-appsflyer-com.translate.goog/glossary/app-tracking-transparency/?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq
Fühlt sich irgendwie so an, als würde die Behörde nicht wollen, dass Apple die User aktiv auf die Datensammlung hinweist…