Sammelklage gegen Vodafone: Klageregister geöffnet

Die Verbraucherzentrale hat gerade erst bekannt gegeben, dass man die Sammelklage gegen DAZN eingereicht hat. Auch das Telekommunikationsunternehmen Vodafone trifft es. Bereits Ende 2023 hatte die Verbraucherzentrale dahingehend Betroffene gesucht und Sammelklage eingereicht. Vodafone hatte die Preise erhöht, was von den Verbraucherschützern als rechtlich nicht gerechtfertigt angesehen wird.

Personen, die sich Ende 2023 bei der Verbraucherzentrale angemeldet haben, werden aktuell informiert, dass sich im Klageregister anmelden können, da das Bundesamt für Justiz (BFJ) das Klageregister geöffnet habe.

Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden. Indem sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, können Verbraucher ihre Rechte in der Sammelklage geltend machen, wodurch eine Verjährung ihrer Ansprüche verhindert wird.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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40 Kommentare

  1. Spy The Eyes says:

    Mich hat Vodafone zwar im letzten Jahr über die Preisanpassung informiert (zum 1.6.23), tatsächlich wird aber bis heute der alte Betrag abgebucht. Sollte man sich da nun eintragen? Kommt Vodafone ggf. – je nach dem wie der Prozess ausgeht – möglicherweise später mit Nachzahlungsforderungen um die Ecke?

    • Der schöne Klaus says:

      Bin auch dabei.
      Aber wahrscheinlich hat man es irgendwie akzeptiert, wenn man nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hat…

    • Genau den gleichen Fall habe ich auch, nur dass es bei mir der 16 Juli war. Es werden aber trotzdem weiterhin 40€ im Monat abgebucht

  2. Hab vorhin die eMail auch schon bekommen – auch wenn ich glaube, das wenig bei rum kommt, ich werde mich beteiligen. Die Konzerne sollen ruhig mal einen Schuss vor den Bug bekommen, das sich die Kunden nicht alles gefallen lassen.

  3. Bei den aktuellen Preisen bin ich froh „nur“ 45€ für Vodafone Gigabit Kabel zahlen zu müssen.

    • Das ist ja richtig, aber beworben wurde es halt vor nicht allzu langer Zeit mit „dauerhaft für 39,99€“. Was solche Geschichten angeht ist Vodafone einfach immer Kandidat, das mal zu probieren. Mit am Telefon untergeschobenen Verträgen hatten sie ja auch mal ein Thema.

      • Eben darum. Es wurde damalig damit geworben und so habe ich auch 2020 meinen Vertrag abgeschlossen. Mit der Pistole auf die Brust wurde dann im Mai 2023 dieser geänderte Vertragsbaustein einfach auf die Kunden aufgeschoben, was nun anscheinend auch nicht rechtens ist. Ergo bin ich voll dabei, dass man sich so nicht abspeisen lassen kann und bin froh, dass es die vzbv gibt, die sich dem annimmt und auch in die Konfrontation geht.

    • Ich zahle für 1 GBit nur 24,99 Euro frisch verlängert Ende Januar

      • Glaube ich nicht. Jeder normale Vertrag liegt da bei 65€.
        Mit viel Glück kommst du auf den 40€ Tarif ohne FB.

      • 24,99 über die ganzen Laufzeiten und ohne irgend welche Kombi Rabatte? Habe Ich starke Zweifel.

  4. Ich habe mich damalig auch über die einfache Anpassung gewundert. Bei mir kam dies im Juli erstmalig in der Rechnung ohne Zustimmung zu tragen.
    Zufällig bin ich einen Monat danach mit meinem Handyvertrag zu Vodafone gewechselt und habe somit den GigaKombo-Rabatt erhalten. Da hätte ich noch gedacht, dass die Änderung des Vertrags dann automatisch auch als aktive Zustimmung gilt. Da habe zum Glück einen Monat vorher einfach so bereits der Anteil mit: „Basispreisanpassung 5 EUR (mtl.)“ in der Rechnung war, habe ich mich der Sammelklage nun auch angeschlossen.

  5. Wie sieht es denn mit möglichen Folgen aus? Riskiert man für 60 Euro, dass man am Ende von Vodafone gekündigt wird?

    • Genau das. Im Anschluss darfste dann nen neuen, teureren Anschluss buchen. Aber dieses kleine Detail liest sich natürlich nicht so gut, für die „Wir zeigen es den da oben jetzt mal so richtig“ Fraktion. 😉

      • Halte ich für eher unwahrscheinlich. Es geht hier darum, dass die Erhöhung vermutlich nicht rechtmäßig war – diese kam auch ohne Zustimmung. Wenn Vodafone verliert, müssen sie wahrscheinlich die zu viel gezahlten Beiträge erstatten und fordern danach eine ordentliche Zustimmung ein. Wenn man DANN nicht zustimmt, wird man wahrscheinlich gekündigt.

        Bisher hatte ich zumindest schon bei Bausparverträgen Erfolg, sodass die rechtswidrig eingeforderten Gebühren zurückgezahlt werden mussten. Habe mich der Klage hier auch mal angeschlossen.

    • Das beschreibt FAQ bei sammelklagen.de:
      „Besteht die Gefahr, dass Vodafone meinen Vertrag kündigt, weil ich an der Klage teilnehme?

      Es ist denkbar, dass Vodafone einen Vertrag im Rahmen der festgelegten Kündigungsfristen beendet. Wir erwarten allerdings nicht, dass Vodafone ein Interesse daran hat, massenhaft Verträge zu kündigen Der vzbv hat Sammelklagen gegen unterschiedliche Unternehmen eingereicht. Teilweise hatten und haben Verbraucher:innen noch laufende Vertragsbeziehungen. Uns ist nicht bekannt, dass die beklagten Unternehmen Ihren Kunden wegen der Teilnahme an einer Klage gekündigt hätten.“

      • ganz ehrlich?. dann soll halt der nächste Dosenfritze kommen.
        leider bei mir noch Kabel Deutschland. Aber anscheinend Resellen sie auch an O2…
        Sonst Telekom. gibts ja auch noch.

  6. Eingetragen. Ich zahle mittlerweile 51,98 € für einen „dauerhaften“ Preis von 39,99 €… eine Frechheit. Sollten sie mich rauswerfen, nur zu, O2 schreibt mich monatlich an, um mich abzuwerben.

    • bin eh nicht scharf drauf, bei Vodafone zu bleiben – hab vorhin noch am Bahnübergang gestanden und den Leuten der Deutschen Glasfaser zugeschaut, wie die die Kabel per Frästechnik verlegen

      Finde es schon dreist, das Vodafone es sogar auf die Rechnung schreibt:
      Basispreisanpassung 5 EUR (mtl.)

      Wenn die mich kündigen – sollen die doch – Mobilfunk ist schon lage bei der Telekom, TV seit Dezember auch, dann kommt eben Internet auch noch dazu

    • wieso sind es 51,98? da haben sie doch irgendwas nachträglich dazu gebucht. bei uns waren es die 39,95. dann im Mai letzten Jahres die Erhöhung auf 44,95 und das wars. Ich kenne auch niemanden, bei dem es noch weiter erhöht wurde.

      • Da wird die gemietete Fritzbox dabei sein, dann kommt das nämlich hin.

        • die gabs aber auch schon zu den 40 euro zeiten nicht gratis dazu. seine rechnung von „40“ auf „52“ ist also…komisch.

          • Er sagte mittlerweile, da kommt das schon hin mit Erhöhung und den 7,- € für die Fritte. Sonst wäre von Anfang schon etwas falsch gelaufen. Dann braucht sich jetzt aber auch niemand mehr beschweren. 😀

            • Ja, ich muss Abbitte leisten: hier sind die 6 € für die Fritzbox mit drin, also von 39,99 € auf 44,99 €. Allerdings bin ich mir sicher, dass die Rechnung in 2020, als ich das gebucht habe, günstiger war.

    • Naja, die 59,99 Euro bei O2 ab dem 13. Monat sind auch nicht wirklich besser..

    • Dauerhaft heißt eben nicht „für immer“! 😉
      Also ich hatte diesen Preis dauerhaft, von daher alles rechtens. Und es ist mir neu, das Firmen ihre Preise nicht erhöhen dürfen, was ja jeder macht.

      Ich glaube auch nicht, dass irgendein Kunde, dessen Vertrag zu diesen Konditionen schon länger lief, auch nur den Hauch einer Chance hat. Warum auch. Es wird am Ende eher um diejenigen gehen, die erst kurz zuvor diesen Vertrag abgeschlossen haben. Auch wenn „dauerhaft“ kein fester Wert ist, ist das weder für immer, noch für 2 Monate.

      • Natürlich dürfen sie die Preise erhöhen. Es geht auch nicht darum oder um das „dauerhaft“ bei der Klage. Sondern das eine Erhöhung ohne explizite Zustimmung des Kunden erfolgte. Die vbz ist der Ansicht, das ein „wenn sie sich nicht melden fassen wir das als Zustimmung auf“ nicht ausreicht.

        • OK, na gut, da hab ich mich wohl irreleiten lassen, da die ganze Zeit alle wegen dem „dauerhaft“ aufgeschrien haben, und es noch immer tun.

  7. Bin Privatkunde mit Businessvertrag. Noch aus Unitymedia Tagen. Kann ich mich der Klage anschliessen?

  8. Ich kann anscheinend als Ex-Kabel-BW-Kunde nicht mitmachen.
    Beim ersten Punkt der Abfrage „Mit welchem Unternehmen haben Sie einen Vertrag?“ ist meine Antwort „Vodafone BW GmbH (Pforzheim)“ und somit „Ein anderes Unternehmen“. Damit heißt es für mich „Ihr Fall eignet sich nicht für die Klage“.
    Schade.

  9. Bin auch dabei.
    Bin mal gespannt, was dabei herauskommt.

  10. Besucher43 says:

    Seltsam. 1&1 hat genau das gleiche gemacht, interessiert aber niemanden. Als Dank für die Erhöhung haben wir den Anbieter (mit ordentlich Cashback) gewechselt.

  11. MiaSamenstroem says:

    Voll dabei.
    Je mehr mitmachen, desto mehr machen mit.
    Um so mehr Druck.

  12. Verstehe das Theater nicht. Preiserhöhung > Sonderkündigungsrecht > man wählt einen anderen Anbieter. Wozu sollte man dort bleiben wollen und die verklagen? Waren die so gut?

    Ich war froh, Vodafone verlassen zu dürfen. Von 1x täglich Ausfall (VF) zu max. 2x die Woche (DT) ist ein Unterschied. Klar zahle ich deutlich mehr, aber immerhin hab ich nun 5 Tage die Woche fast eingeschränkten Zugang zum Internet.

    PS: Hat 1&1 und andere auch gemacht…. da gab es keinen Alarm von der Presse. Wohl Sommerloch.

    • Du hast aber oft keine große Wahl. Entweder Kabel oder DSL, mit Glück noch Glasfaser.

      Ich bin bereits seit langem Telekom DSL-Kunde und habe ständig vormittags Probleme weshalb ich mir dann einen DualWAN-Router besorgt habe und DSL und Kabel nutze. Damit komme ich dann eigentlich ganz gut durchs Homeoffice. Das beide Leitungen gestört sind kam bisher nicht vor.

      Glasfaser liegt hier leider noch nicht.

      Das Theater entsteht, weil man einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen hat bei dem man nicht vorzeitig rauskommt oder die Konditionen ändern kann. Vodafone hingegen nimmt sich das Recht raus, noch in der MVLZ den Preis nach oben anzupassen und als „Widerspruch“ hat man nur die Möglichkeit zu kündigen. Verträge sind bindend und Anpassungen nur in beidseitigem Einverständnis möglich. Nach der MVLZ mit monatlichem Kündigungsrecht wäre das ebenfalls nicht einfach so möglich, aber da könnte Vodafone ohne Zustimmung des Kunden zur neuen Preisstruktur zumindest den Vertrag ebenfalls monatlich kündigen.

    • „Theater“. Bei so einer unkundigen Aussage darf ich mal augenrollend beherzt lachen.
      Zähl doch mal die Anbieter für Internet über TV-Kabel.
      Genau.

      Dass die meisten unbrauchbar sind und der Rest nach dem Motto „von Regen in die Traufe“ läuft, kannste Dir sicher denken.

      „Sommerloch“ – Wow. Lies dich mal lieber ein, bevor du solche Aussagen loslässt.

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