Mobilitätsdaten: Verbraucherzentrale fordert mehr Kontrolle für die Nutzer
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Nutzer mehr Kontrolle über den Umgang mit ihren Daten erhalten, die durch vernetzte Fahrzeuge erhoben werden. Derzeit würden die Hersteller in jenem Bereich eine Datenhoheit genießen, die beendet werden müsse. Leider diskutieren die Zuständigen laut den Verbraucherschützern seit mittlerweile mehr als fünf Jahren fruchtlos herum. Endgültige Entscheidungen der EU-Kommission wurden mehrfach verschoben.
Mittlerweile heißt es, im Frühsommer 2023 werde es einen Beschluss geben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangt, dass der Datenzugang wettbewerbsfreundlich und fair geregelt werde. Man wünscht sich einen sogenannten „Mobilitätsdatenwächter“, der es ermögliche, dass Kunden in einer Art digitalem Cockpit einsehen bzw. entscheiden dürfen, welche Daten zu wem transferiert werden.
Aktuell bestehe weitgehend der Zustand, dass die Fahrer gar nicht einsehen und damit wissen könnten, an wen ihre Daten fließen und zu welchen Zwecken sie genutzt werden. Daher sei keine informierte Entscheidung darüber möglich, ob man dem zustimmen möchte oder eben nicht. Das Ziel: Eine Zustimmung zur Verarbeitung von Daten durch den Hersteller oder die Weitergabe an Dritte solle beliebig oft erteilt und auch wieder widerrufen werden können.
Es soll also eine Unterteilung zwischen Datentreuhänder (Zugang zum Fahrzeug, Datenweiterleitung) und Mobilitätsdatenwächter (Autorisierung) geben. Der vzbv hat dazu auch ein Gutachten bereitgestellt. Mal sehen, ob die Verbraucherschützer mit ihrem Konzept Gehör finden.
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Das wird spannend, die Frage, wem die im Fahrzeug erzeugten Daten gehören, ist ja schon länger in der Diskussion.
Ich bin der Meinung, wenn ich selbst mit meinem Eigentum Daten erzeuge, dann gehören die auch mir. Wer auch immer die haben will, kann sie gerne von mir kaufen oder gegen eine andere Leistung eintauschen, aber ich bestimme darüber.
Sieht die Industrie natürlich anders, und die Lobbyverbände werden da schon gehörig Druck machen.
„Derzeit würden die Genießer in jenem Bereich eine Datenhoheit genießen“
Kleiner Tippfehler?
Hallo! „Derzeit würden die Genießer in jenem Bereich eine Datenhoheit genießen, die beendet werden müsse.“ Was wollte uns wohl der Dichter damit sagen?
Hab ich geändert, keine Ahnung, was ich vorher stehen hatte, aber mein Korrektur-Tool schlug mir offenbar „Genießer“ vor und geistesabwesend hab ich es wohl angenommen und dann übersehen :-D.
Fahrt Oldtimer, mit echten Instrumenten, Baudenzügen , hydraulik, ohne App, ohne Touchscreen und ohne Fahrassistenten. Damit sind schon eine Menge Daten die ihr zwangsläufig in modernen PKW erzeugt nicht mehr vorhanden. Und Systeme die elektronische Mautstellen , Tankstellen mit e-Cash und so weiter sollten schon jetzt unter eine datenschutzkonforme Rechtsprechung fallen. Aber das haben wir uns mit teil-autonomem Fahren, Autos die rollende Computer sind statt echter Fahrzeuge in eigener Hoheit und auch mit dem e-Auto-hype selber eingebrockt. Allerdings: nicht nur vom PKW erzeugte Daten sind verkehrsbezogene Daten – dazu gehören auch Fahrkarten für Bus, Bahn, Tram usw. – auch da wird durch e-ticketing im Grunde der Fahrgast „gläsern“ Da freue ich mich über das 49-Euro -ticket – das zeige ich vor wenn es abgefragt wird, es wird aber nicht festgehalten wann ich wo für wielange ein öffentliches Verkehrsmittl nutze. Denn auch die Daten von e-ticketing sind letztlich Bewegungsprofile , nichts Anderes .