Klagen wurde stattgegeben: Falschparker fotografieren ist legitim

Bild: Bill Oxford / Unsplash

Mal wieder etwas außerhalb der eigentlichen Tech-Bubble, aber dennoch keineswegs unwichtig: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat den Klagen zweier Männer stattgegeben, wonach diese nicht akzeptieren wollten, dass sie für das Fotografieren von falsch parkenden Fahrzeugen ein Verwarngeld in Höhe von 100 Euro je fotografiertem Fahrzeug zahlen sollten. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte im Fotografieren nämlich einen grundsätzlichen Verstoß gegen den Datenschutz gesehen, muss nun aber vorerst zurückrudern. Das Urteil vom Verwaltungsgericht sei aber noch nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor. Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.

Update:

Wegen zunehmender Offtopic-Diskussionen und persönlicher Attacken untereinander haben wir die Kommentare unter diesem Beitrag geschlossen.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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86 Kommentare

  1. Wenn man manche Autofahrer sieht, wie die fahren und parken, sollte man denen sowieso besser den Führerschein wieder abnehmen und zwar für immer – da ist es in meinen Augen legitim, das die von Bürgern angezeigt werden inkl. Fotobeweiss.
    Ich habs letztens auch jemanden angezeigt, der meinte mit seinem Auto rumzuposen und das mit gehörigem Lärm dank Klappenauspuff. Videobeweiss hat die Polizei gefreut.

    • @Tom
      „Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant“

      • Das hat wenig mit denunzieren zu tun sondern damit dass man Gefährdungen reguliert und sich und andere schützt.
        Denunzieren wäre, wenn man ein abgelaufenes Parkticket meldet.
        In deiner Logik sollte man auch keinen Vergewaltiger anzeigen, weil das denunzieren wäre.
        Sehr bedenkliche Sicht auf unser Rechtssystems.

        • Du ziehst also einfach einen Vergleich, der hinkt – und schon hast du die moralische Überlegenheit auf deiner Seite. Und wie fühlt sich das an?

          P.S.: Sehr bedenkliche Sicht auf unsere Gesellschaft.

        • @timmmmm
          Du kannst dich noch so sehr in Entschuldigungen wälzen und suhlen.
          Das Rechtssystem besteht aus den sozialen Gedanken, das anscheißen anderer gehört nicht dazu.
          Weder findet eine Gefährdung statt, noch werden andere geschädigt.
          Du bist und bleibst ein typischer 08/15 Denunziant.

          • Eben, wenn die Leute deine Einfahrt zuparken und du somit gehindert wirst, einen Termin wahrzunehmen, ist das genau der fehlende soziale Gedanke der Falschparker. Denn genau dieser Egoismus führt zum Falschparken: ich will mein Auto parken, was interessieren mich dann die Probleme der anderen.
            Und keine Ahnung, wie du Falschparker definierst, aber Gefährdung und Schädigung sind nicht auszuschließen.

          • Doch die Umwelt wird geschädigt auch Lärmschutz ist Umweltschutz. Da gehört viel härter durchgegriffen.

            • Adora
              Erzähl das mal dem Gärtner mit dem Laubbläser in der Hand.
              Dagegen ist das lauteste Auto noch leise.

          • Falschparken gefährdet oder schädigt andere nicht?

            – Eingeschränkte Sicht im Straßenverkehr
            – Behinderung des Fuß- und Radverkehres
            – Zustellen von Lieferpunkten, Feuerwehrzufarhten etc.

            Das alles schädigt oder gefährdet andere nicht?
            Ich hoffe du hast keinen Führerschein, denn anscheinend wärst du eine Gefahr für die Allgemeinheit.

            Oh, und „sozialer Gedanke“ ist keine Einbahnstraße. Darüber sollten Falschparker und die, die Falschparker verteidigen, mal nachdenken.

          • Selten so viel Quatsch gelesen, wie du hier von dir gibst.
            Wo ist denn der soziale Gedanke, wenn tagtäglich Rad- und Gehwege zugeparkt werden, weil man zu faul ist, sich einen Parkplatz zu suchen? Es ist mindestens Behinderung, vielleicht sogar Gefährdung, wenn man dann teilweise auf sehr stark befahrene Straßen ausweichen muss.

          • PetrosiliusZwackelmann says:

            Lass mich raten maxx – Blitzer sind deiner Meinung nach auch Abzocke.

            Es gibt für alles ein gesundes Maß: Der Typ, der den Rettungshubschrauber gemeldet hat, weil er etwas auf dem Bürgersteig stand – Spinner. Der, der einen Falschparker meldet, weil der den Verkehr behindert – absolut gerechtfertigt.

            Welche sozialen Gedanken verfolgt denn der Falschparker? Der denkt sich nur „Entweder ich komme damit durch oder alle anderen sind gemeine Denunzianten“. Das ist nicht sozial, das ist das System zum eigenen Vorteil missbraucht.

            • @PetrosiliusZwackelmann
              Blitzer werden von der Regierung aufgestellt und nicht von selbsternannten Hilfsscheriffs und einige Blitzer haben sicher eine Berechtigung dort zu stehen.

              Das Unrecht anderer rechtfertigt kein unmoralisches oder unanständiges Handeln von anderen. Auch wenn es rechtlich erlaubt, bleibt das Anschwärzen anderer, menschlich verwerflich.

              Für einen Denunzianten ist das anschwärzen anderer immer „Selbstverteidigung“.
              Für einen sozialgerechten Menschen ist es einfach nur widerlich und ekelhaft.

              • André Westphal says:

                Das ist schon sehr krude hingedreht. Im Wesentlichen sagst du: Wenn jemand einem anderen ein Unrecht tu, schweigt man am besten. Wenn man es als Unbeteiligter meldet, ist man selbst Täter. WTF kann ich da nur sagen. Es ist eher Zivilcourage sich auch mal drum zu kümmern, wenn Leute Mist bauen – auch wenn man im ersten Schritt nicht gleich selbst drunter leidet, sondern Dritte.

                Falschparken ist nunmal, das sagt schon der Name, falsch. Wer das so handhabt, sollte damit rechnen, auch mal eins auf den Deckel zu kriegen – oder er verhält sich korrekt, dann ist auch alles in Ordnung. Das sollte recht simpel sein. Beispiel dafür wie von den Verursachern als „harmlos“ empfundenes Falschparken anderen Leuten schadet, wurde ja hier ausreichend geschildert.

              • „Die Blitzer werden von der Regierung aufgestellt“?
                So, so… Was hast Du in der Schule während des Politikunterrichts gemacht? Verschwörungstheorien ausgebrütet?

                “ Auch wenn es rechtlich erlaubt, bleibt das Anschwärzen anderer, menschlich verwerflich.“
                Also weder Mörder, noch Vergewaltiger oder Brandstifter anzeigen?

                „Für einen sozialgerechten Menschen ist es einfach nur widerlich und ekelhaft.“
                So eine Haltung ist einfach nur widerlich und ekelhaft

                Selten hier so einen Blödsinn gelesen

          • Warum parken Autofahrer überhaupt dort wo sie es nicht dürfen? Reicht die persönliche Ansicht, dass „ja niemand gefährdet oder behindert wird“ aus, um sich über geltende Gesetze hinwegzusetzen?

        • Ein Fest für die „Knöllchen Horste“ dieses Landes. Endlich kann man sein langweiliges und armseliges Pensionärs Leben wieder mit etwas sinnvollen Ausfüllen und für Recht und Ordnung sorgen. Macht ja sonst keiner. Jetzt sogar völlig legal mit Foto.

          • Wenn Du dort parkst wo es erlaubt ist, brauchst Du ja keine Angst vor Knöllchen Horst zu haben.

            • Denkste. Da kennst du Knöllchen Horst nicht. Der hat sogar das „Falschparken“ des Rettungshubschraubers angezeigt.

      • @maxx
        Wohne mal in der Nähe einer Schule oder einem Kindergarten „nur 2 Minuten“…

      • Im Klartext, derjenige der auf einen Missstand hinweist ist in den Augen mancher ein größerer „Lump“ als derjenige der für den Missstand verantwortlich ist?

        Verquere Einstellung.

        • @Indy
          Jemanden auf einen Missstand hinweisen ist etwas komplett anderes, als jemanden anzeigen und anschwärzen.
          Und ja, das ist und bleibt lumpenhaft.

      • Na dann hoffe ich, dass Du nie im Leben jemanden brauchst, der etwas für Dich bezeugen muss.

        • @eddy
          Wenn man eine Zeugenaussage tätigt, dann geht es in der Regel um Straftaten und nicht um Ordnungswidrigkeiten.
          Wir reden hier über das Falschparken und nicht über Mord und Totschlag.

    • Mein Eindruck ist, dass der öffentlichen Meinung von Städtern entsprechend der PKW im urbanen Raum keine Zukunft hat. Existierender Parkraum wird sowohl drastisch (in einem Maße, wie es sich PKW-Besitzer gegenwärtig gar nicht vorstellen können) zur Finanzierung kommunaler Haushalte herangezogen werden als auch unter dem Druck der Stadtbürger immer mehr zurückgedrängt werden.
      Persönlich hoffe ich es noch zu erleben, dass Wohngebiete von den hässlichen Schlangen parkenden Blechs befreit sein werden.

      • Ja, mindestens die Hälfte aller Parkplätze in den Städten muss nur für Kurzparker bzw. Lieferdienste erlaubt sein, denn diese parken sonst auf dem Bürgersteig, Fahrradwegen oder einfach auf der Straße.

        • Finde diese Entwicklung gut. Dann bleiben die Breenpunkt-Städter wenigsten unter sich, da ihr Bewegungsradius aufgrund des Verzichts auf ein Automobil eingeschränkt ist. Willkommen im Stadt-Ghetto.

        • Thorsten G. says:

          Also weil da keiner kontrolliert soll man den Parkraum für Otto Normal noch weiter einschränken?

          • Du kannst Dir doch einen Platz in einer Tiefgarage oder Parkhaus mieten? Woraus leitest Du ein Recht zum kostenlosen dauerhaften Belegen von öffentlichem Raum ab? Aus der KFZ-Steuer?

      • Ja, finde ich auch nicht toll (Blech in den Straßen).
        Bei aller Kritik bedenke aber bitte auch, das dies das Ergebnis fehlgeleiteter Politik gepaart mit optimierter Lobbyarbeit der letzten 50 Jahre ist.
        Autofahren ist und war schon immer teuer.
        Das machen die wenigsten freiwillig.

        • bitte was?? Autofahren machen die wenigsten freiwillig? Wo kommt denn die Aussage her?

        • Das heißt ja nicht, dass man die fehlgeleitete Politik der letzten 50 Jahre nicht für die nächsten 100 Jahre in die richtige Richtung leiten kann. Und je eher wir damit anfangen, desto länger haben wir etwas davon.

      • Thorsten G. says:

        Ich bin auch Stadtbürger, wohne in einem Wohnblock mit Tiefgarage, habe dort meine Autos stehen und sehe das Problem nicht. Freiwillig fährt hier auch sicher niemand die 1,5km in die Innenstadt mit dem Auto.
        Lustig finde ich die grüne Blase, die ständig den Parkdruck in der Stadt erhöht und sich dann wundert wenn scheiße geparkt wird. In meiner Stadt wird jetzt z. B. bei Neubauten nicht mehr entsprechende Schaffung von Parkplätzen gefordert weil man davon ausgeht, dass Autos sowieso keine Zukunft in der Stadt haben. Aber den 2. Schritt vor dem 1. zu tun war ja schon immer eine spezielle Begabung der grünen Politik.

  2. bin da im Dilemma. Auf der einen Seite stört es mich inzwischen sehr wie die meisten meinen parken zu dürfen. Auf der anderen Seite kommt es mir richtig peinlich vor den zu „Petzen“

    Komischerweise würde Auto anzünden weit weniger Gewissenbisse auslösen

    • Peter Brülls says:

      Ich habe da kein schlechtes Gewissen: Wenn ich durch den Falschparker behindert werde, mache ich das Foto und schicke es dem Ordnungsamt. Genauso wie ich Autofahrer anzeige, die bei Rot über die Ampel fahren, wenn mein Kinde oder ich diese gerade queren.

      Es ist ja nicht so, dass es hier um Dinge geht, die erlaubt sein sollten, aber von einem totalitären Staat verboten wurden.

      • Braucht man da nicht Zeugen oder wie sieht das da mit Beweisen aus?

      • Fotos von Falschparkern kann man ganz einfach bei

        https://weg.li

        hochladen. Von dort aus werden sie an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Bei GPS-getagten Fotos kann die Webseite Ort und Zeit automatisch aus den Bildern auslesen. Sehr praktisch das Ganze. Auch Massenuploads sind möglich.

    • @Gast
      Du solltest mal dringend einen Psychologen aufsuchen.
      Das nicht Petzen bedeutet dir mehr als ein Auto anzünden.
      Hier liegt ein psychisches Problem vor.

      • Aber deinem Kommentar weiter oben zufolge ist doch ein Denunziant ein größerer Lump als ein Brandstifter, oder?

        • @maxxx

          Ein „Lump“ ist eine männliche Person, die als charakterlich minderwertig, betrügerisch, gewissenlos handelnd angesehen wird
          Ein Brandstifter dagegen ist ein aktiver Straftäter.

    • Sieh‘s mal so: ein Argument, dem das Gericht gefolgt war, ist, dass die Datenschutzrichtlinie Menschen schützt. Ein parkendes Auto aber hat keine Persönlichkeitsrechte. Zudem ist der Umstand, dass die Anzahl der verfügbaren Parkplätze nicht ausreichend ist, für den fraglichen Fall irrelevant und kann auch nicht als Entschuldigung oder „Ausgleich“ akzeptiert werden.

      Wenn ich jemanden schlage und schwer verletze und der mich auch, dann geht das vor Gericht nicht so aus, dass ich die Strafhandlungen quasi „aufheben“, sondern jede Tat wird für sich genommen und verurteilt.

      Auch ich bin genervt von zu wenig Parkraum in Innenstädten (und als Hannoveraner weiß ich, wovon ich rede). Aber dieses Argument kann nicht als Rechtfertigung dienen, den Radfahrern, die sich vom Auto losgesagt haben (und sei es auch nur temporär, also für die Fahrt) eine sichere Fahrt durch rücksichtslose Falschparkerei vorzuenthalten.

  3. Ich finde es richtig, dass die Bürger die Polizei unterstützen können – dabei müssen sie nicht mit Schusswaffen durch die Gegend laufen oder andere belehren. Einfach ein Foto machen, an die Polizei senden, fertig. Was dann die Polizei/Ordnungsamt damit macht ist deren Sache. Aber wäre schon cool, wenn es eine App gebe, die sowas vollautomatisiert macht. Jedes aus der App (!) erstellte Foto/Video wird mit geographischen Koordinaten und Datum/Uhrzeit an eine zuständige Stelle geschickt. Ja ich weiß – ich träume, aber manchmal Frage ich mich was andere machen? Da wird quer auf drei (!!!) Parkplätzen für 30 Minuten geparkt oder auf Radwegen für 10 Minuten. Feuerwehrzufahrten zugestellt. Oder oder oder. Ich meine wir sind ALLE GLEICH im Straßenverkehr, nur dass es manche Idioten gibt, die sich als „ich bin wichtig“ betiteln. Die gehören eben erzogen.

    • @Markus, die Vorstellung ist gruselig. Bug Brother is watching you, auf Schritt und Tritt.
      Und die Fahrradfahrer, diese über die rote Ampel Fahren und auf dem Bürgersteig darf man auch fotografieren.

      • Thorsten G. says:

        Kannst du machen, aber die haben leider kein Kennzeichen. Ich sehe hier in der Stadt pro Rotphase mindestens einen Radfahrer der bei rot fährt. Und ich meine dunkelrot und keine Klein-Kreuzungen.

    • weg.li ist eine ehemalige app, die jetzt nur noch im Browser funktioniert. http://www.weg.li

      Lesezeichen auf Startseite löst aber das Problem. Seitdem ich Kinder habe, die manchmal mit dem Laufrad auf die STraße müssen, weil der Bürgersteig zugeparkt ist, bin ich da auch empfindlicher geworden. Viele bemerken das aber auch gar nicht bzw. realisieren nicht, dass auch 5 Minuten parken im falschen Moment für viele gefährlich sein können. Sehe, nett angesprochen, dann zu 80 Prozent nette und betroffene Gesichter.

      Wäre schon schön, wenn wir uns alle etwas mehr respektieren würden, gleich welches Verkehrsmittel. Ich habe immer da Gefühl, dass in den Niederlanden mit mehr Vertändnis füreinander gefahren wird, aber da hat eben auch jeder seine eigene abgegrenzte Spur…

    • Schau mal weg.li an. Macht so ziemlich genau das von Dir beschriebene!

    • Hallo Markus!

      Wäre das etwas, das deinen Vorstellungen entspricht? Weg.li: https://www.weg.li/

    • So was gibt’s schon: https://www.weg.li/ Nutze ich sehr gerne bei zugeparkten Rad-/Gehwegen, schickt eine rechtskonforme Mail mit der Anzeige direkt an’s Ordnungsamt zur PLZ der Fotos 🙂

    • Das gibt es doch schon:

      https/weg.li

      Funktioniert hervorragend.

  4. In manchen Ländern bzw. Städten gibt es Apps, mit den man einen Falschparker fotografieren und anschließend einen Teil des Bußgeldes bekommen kann.

    Im Sovjet Russia (durchgestrichen)
    Hierzulande wird man von den Falschparkern angeklagt.

  5. Konstantin L. says:

    Das alles wäre nicht nötig, wenn sich die Leute nicht immer so unverschämt im Verkehr / beim Parken verhalten würden. Gilt für alle Verkehrsteilnehmer (E-Scooter, Fahrradfahrer, Fußgänger, Autofahrer).

    • Richtig – die Strassenverkehrsregel gelte für alle gleich und wenn manche glaube, die für sich anders auslegen zu können oder – schlimmer noch – die würden für sie garnicht gelten, muss denen mal eine Grenze gezeigt werden.
      Gutes Beispiel: Eltertaxis bei uns ander Schule – da könnte die Polizei locker an jeden Morgen 50 Anzeigen schreiben für die ganzen Deppen, die im Halteverbot, an Bushaltestellen, auf dem Bürgersteig, in Feuerwehrzufahrten oder sogar auf dem Lehrerparkplatz stehen um die Kinder bis in den Klassenraum zu bringen.

  6. Ich finde das gut – aber das Foto darf nur von einem Direkt-Betroffenen kommen, also von einem Anwohner oder Hausbesitzer.

    Was gar nicht geht: Selbsternannte Sheriffs, die durch die Strassen ziehen und Andere ohne jede Berechtigung denunzieren.

    • Peter Brülls says:

      Wenn ich mit dem Rad zur Arbeit oder in die Stadt fahre und absteigen muss oder – wie früher – mit dem Kinderwagen auf die Fahrbahn musste, dann bin ich Direkt-Betroffener.

    • Und wenn ich wegen eines Falschparkers auf dem Radweg entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder absteigen und auf dem Gehweg schieben muss, um mich StVO-konform zu verhalten? Bin ich dann etwa nicht direkt betroffen?

    • Die Kläger waren 2 Fahrradfahrer mit 100€ Strafe belegt vom Landesdatenschutzbeauftragten.

    • Wer sagt das?

      Wenn ein Autofahrer auf dem Gehweg parkt und ein Rollstuhlfahrer nicht vorbeikommt, handelt es sich um ein Hindernis, welches entfernt werden muss. Hier geht es um die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern, welche uns alle interessieren sollte!

      Hier geht es nicht darum um andere bei einem Rotlichtverstoß (egal ob bereift oder nicht) zu verpfeifen!

    • Wer ist denn direkt betroffen?
      Radfahrer, die auf dem Radweg parkenden Autos ausweichen müssen? Rollstuhlfahrer, die auf zugeparkten Gehwegen nicht weiter kommen? Väter, die mit dem Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen, weil sie an geparkten Autos auf dem Gehweg nicht vorbei kommen? Kinder, die an Kreuzungen nicht sicher über die Straße kommen, weil die Kreuzungsbereiche nicht freigehalten werden? Andere Autofahrer, die in Unfälle verwickelt werden, weil sie aufgrund falsch geparkter Autos zu weit nach vorn fahren mussten, um etwas zu sehen? ÖPNV-Nutzer, die aufgrund zugeparkter Gleise nicht weiter kommen?
      Oder doch nur Anwohner oder Hausbesitzer?

      • Alle von dir genannten sind direkt Betroffene. Allerdings nicht die Hilfssheriffs, die durch die Straßen laufen und jedes Auto, das auch nur 10cm über seinen Bereich parkt aufschreibt. Wenn er allerdings nicht mehr auf dem Fußweg an dem Falschparker vorbei kommt und somit auf die Straße muss, dann ist er auch Betroffener.

    • Ich finde, dass es eine App geben muss, mit der man Falschparker fotografieren, anzeigen und einen Teil des Bußgeldes bekommen kann.
      Bei uns ist alles zugeparkt, auf dem Weg zum Kindergarten muss man teilweise auf der Straße laufen, weil der Bürgersteig zugeparkt ist.
      Vor der Schule ist es auch eine Katastrophe, Helikopter-Eltern meinen ihr Kind bis zum Schultor mit dem SUV fahren zu müssen, und auch wenn es 3 Gehminuten entfernt einen immer freien kostenlosen Parkplatz gibt, fahren sie trotzdem so nah zur Schule wie es nur geht, blockieren dabei den Anwohnern und anderen Helikopter-Eltern und vor allem den wenigen zu Fuß laufenden Kindern den Weg.

    • Direkt betroffen sind auch zu Fuß gehende, Menschen mit Bewegungsbeinträchtigung, die ein Hilfmittel benötigen, Kinder mit dem Roller/Rad, etc. die durch ein auf dem Gehweg parkendes Auto behindert werden oder gar auf die Straße ausweichen müssen. Sprich alle Menschen, die sich ohne motorisierten Individualverkehr von A nach B bewegen und für die extra eine “Schutzzone“, der Gehweg, eingerichtet wurde.

    • Was heißt denn bitte direkt Betroffene und dann die Einschränkung auf Anwohner/Eigentümer?
      Auf meinem täglichen Weg zum Bahnhof wird gerne auf dem Gehweg geparkt so dass ich stattdessen auf der Straße laufen muss. Deiner Einschränkung nach wäre ich nicht Betroffener obwohl der Falschparker gerade mein Risiko zu Gunsten seines Komfort erhöht.

    • Wenn ich sehe wie jemand in Dein Haus einsteigt während Du im Urlaub ist, werde ich bestimmt nicht die Polizei rufen. Das soll doch der direkt Betroffene machen.

  7. Das ist denunzieren. Will man in so nem Land leben, wo dann jede wegen Allem per Foto angeschwärzt wird ?
    n.b. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    • Wenn „Allem“ Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bedeutet, dann ja. Wegen Nasepopeln und Netflix gucken wirst du sicher nicht „angeschwärzt“.

      • @Monkey
        Dann pass mal gut auf das du in Zukunft keine Ordnungswidrigkeit begehst.
        Deine Kumpels, die selbsternannten Hilfsscheriffs warten schon mit der Kamera darauf, dich anzuschwärzen.:-)

    • @wolf
      Die Behörde vom Datenschutzbeauftragten hat Geld ohne Ende vom Steuerzahler, hoffe er macht es ,dann gibts ein Grundsatzurteil .
      Dauert vielleicht ein bisschen länger, weil der nächste Richter kalte Füße kriegt und beim EuGH noch mal nachfragt.

  8. Na, dann kann man ja nun auch die Radfahrer fotografieren und melden die meinen sie müssten sich nicht an Verkehrsregeln halten oder sie wären bei der Tour de France und müssten daher auf der Straße fahren und den Verkehrsfluss behindern, obwohl parallel ein Fahrradweg existiert.

    • Ja, kannst du. (Und mit einem vernünftigen Handy gern auch die, die im Dunkeln ohne Licht unterwegs sind. )
      Danke mir später.

    • Wolfgang D. says:

      Kann man machen, hilft der Ermittlung aber kein Stück mangels Pflichtkennzeichen.

    • Nicht jeder Radweg ist benutzungspflichtig oder gar benutzbar. Außerdem behindern Radfahrer keinen Verkehrsfluss, sie sind genauso Teil des Verkehrs. Weniger MIV, mehr Radverkehr = weniger Stau.

  9. Bei >5000km mit dem Rad pro Jahr in der Großstadt begrüße ich die Entscheidung doch sehr. Den Raum in der Stadt müssen sich nun mal alle teilen und da kann man als PKW-Fahrer ruhig die PKW-Spur behindern und steht dann vielleicht nicht mehr auf Rad- und Fußwegen, die in München in teils desolatem Zustand sind. Viel zu eng, zu dunkel, mehr BMX-Piste als Radweg. Werden die dann noch zugeparkt, wirds halt kritisch.
    Solange ich nicht behindert werde und das beginnt nun mal schon mit dem genötigtem Ausweichen auf den Gehweg, werde ich auch keine Kurierfahrer melden. Die haben eh schon nix zu lachen und würden das Bußgeld wahrscheinlich selbst zahlen müssen.
    Ansonsten freue ich mich jetzt schon auf die ersten Blankoformulare, die einem das Ausfüllen erleichtern!

  10. Bartenwetzer says:

    Die Schlagzeile ist falsch.

    “ Das Urteil vom Verwaltungsgericht sei aber noch nicht rechtskräftig.“

    Feuerwehr, Krankenwagen, Notarzt usw. kommen nicht durch.
    Anzeigen ? Oder wenn sie nicht durch können und man das im Vorfeld erkennt ß
    Wenn man Parkgebühren als Anwohner zahlt ( Anwohnerparken ) und nicht parken kann ( was vielfach der Fall ist ) weil einige ohne Anwohnerparkausweis Parkflächen zuparken ?
    Wenn einer zwei oder 3 Parkplätze nutzt weil er falsch eingeparkt hat ?
    Nicht anzeigen?
    Wenn sie vor Hofeinfahrten, Gargenzufahrten oder auf und vor Zebrastreifen und Bushaltestellen parken –
    Nicht anzeigen ?

    Wenn sie in verkehrsberuhigten oder Fussgängerzonen bis zu 70 km/h fahren, die Kommune trotz Bitten der Anwohner nichts unternimmt ?
    Nicht anzeigen ?
    Wenn aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h begrenzt ist sich aber keiner dran hält – Nicht anzeigen ?

    Also TOM : Welchen Standpunkt zu diesen Situationen vertreten sie ?

    Dazu ein anderes Urteil:
    https://www.ksta.de/panorama/immer-wieder-einfahrt-blockiert-falschparker-zu-mehr-als-24-000-euro-strafe-verurteilt-39996144?cb=1667562687706&

    • Die Gebühren für den Anwohnerparkausweis sind keine Parkgebühren, sondern Gebühren für die Ausstellung des Ausweises. Auch erhält man damit keinen Anspruch auf einen Parkplatz.

  11. In unserer Straße sind ziemlich genau 50% der Fahrbahn zugepackt. Autofahrer weichen denn auf den „anderen“ Fahrstreifen aus. Wenn dann eine anderes Auto auf „seinem“ Fahrstreifen entgegenkommt wird einfach auf dem Gehweg weiter gefahren….und ich meine wirklich weiter gefahren mit gut 30 Km/h. Der Gipfel der Frechheit ist, dass diese Autofahren von Radfahrern verlangen von der Straße zu verschwinden wenn diese dem Auto entgegenkommen. Obwohl der Radfahrer auf SEINER Fahrbahn fährt. Ich steige dann ab und mache in aller Ruhe ein Foto. Die wenigsten Autofahrer sind einsichtig. Auch bin bin Autofahrer, so etwas würde mir im Traum nicht einfallen. Auch wenn mir ein Radfahrer entgegenkommt muss ich warten, nicht nur bei Autos. Alles Andere ist asozial.

    • Es sei denn der Autofahrer ist bereits in der Engstelle. Dann darf der Radfahrer trotz „Vorfahrt auf SEINER Fahrbahn“ nicht auch in die Engstelle einfahren und damit diese Situation erzeugen. Aber das gilt halt für alle Verkehrsteilnehmer (also Auto vs. Auto) und ist für viele Autofahrer auch ziemlich schwierig.

  12. Die Schlagzeile ist btw wirklich falsch. Es ging im Prozess nie darum, ob man das Foto machen darf. Das stand zu jeder Zeit außer Frage. Es ging darum, ob es erlaubt war das Foto via Internet an die Polizei zu schicken. Weil dabei greift die DSGVO. Und in Bezug darauf wurde ein Urteil getroffen.
    Es wäre also durchaus möglich gewesen, die Anzeige ohne Foto einzureichen und dieses erst im folgenden Workflow auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.
    Und ja, heise, golem und alle anderen haben auch so falsche Überschriften….
    (Und alle meine Aussagen hier haben überhaupt nichts damit zu tun, wer wann wo warum falsch oder nicht falsch parkt)

  13. Ich hab das Urteil mal überflogen, es ging nicht um das Foto. Es ging um das Übertragen zur Polizei. Die hatte die Polizei zur Beweisführung angewiesen. Also:

    Das Fotografieren hat niemand beanstandet.
    100 € hat es gekostet, das Foto via Mail unverschlüsselt an die Polizei zu senden.

    Das empfand das Gericht als gerechtfertigt.

    Also, Fotografieren ist erstmal eh kein Problem, wenn nicht der Fahrer aufkreuzt und sich aufregt.

    Gestritten wird gerade, ob man das Foto dann der Polizei mailen darf. Entschieden wird hier nur:
    – die Polizei hat aufgefordert
    – wie viele schon erwähnt haben: der Fotograf war betroffen

    Auf Apps oder auf das Senden des Fotos ohne Aufforderung kann dieses Urteil nicht angewendet werden.

    • Heise hat es genauer rausgearbeitet, wenn auch unter gleich ungenauer Überschrift.
      „Und darauf kommt es jetzt an, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse hat und ob die Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich waren“, erläuterte der Gerichtssprecher.

  14. Chris Martin says:

    In Köln ist Photos an die zuständige Behörde zu ermitteln nicht nur legitim, sondern ausdrücklich verlangt („benötigt“), sofern man einen Falschparker melden will.

    Siehe „Falschparker melden“ beim Städtischen Ordnungsamt Köln:

    https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00449/index.html

    „Alternativ zur telefonischen Meldung eines Parkverstoßes können Sie auch eine schriftliche Anzeige erstatten. Diese Anzeige wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Bußgeldstelle der Stadt Köln bearbeitet.“

    Download „Formular für eine Fremd-Anzeige“ (PDF):

    https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_AnzVerkOrdWi&formtecid=3&areashortname=send_html

    Zitat aus dem Formular:

    „Zur weiteren Bearbeitung werden aussagekräftige Fotos benötigt, die den Verkehrsverstoß sowie das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und die Beschilderung erkennen lassen.“

  15. Die Überschrift („Falschparker fotografieren ist legitim“) ist in ihrer behaupteten Absolutheit falsch: Das Verwaltungsgericht in Ansbach ist weder ein Höchstgericht, noch haben wir in Deutschland ein auf einzelnen Präzedenzfällen beruhendes Case law, noch kann man bei einem einzelnen Urteil einer unteren Instanz bereits von einem entstandenen Gewohnheitsrecht (aka Richterrecht) sprechen. Ob „Falschparker fotografieren“ in anderen Gerichtsbezirken für legitim erachtet wird, das wissen wir also auch nach diesem Urteil weiterhin nicht – zumal es dem Autor zufolge noch nicht einmal rechtskräftig geworden ist.

    • Das Fotografieren von Falschparkern stand gar nicht zu Diskussion, sondern die digitale Übermittlung der Fotos

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