Deutsche Post gestaltet Einschreiben mit Rückschein um

Zum 1. Oktober 2022 gestaltet die Deutsche Post das Einschreiben mit Rückschein um und lädt es mit zusätzlichen digitalen Services auf. Das Ganze solle vereinfacht werden. Wer ab Oktober das Produkt für seine wichtige Post wie z. B. Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen oder Einsprüche nutzt, muss seine Sendungen nur noch mit einem „Einschreiben Rückschein Label“ versehen und seine Absenderadresse auf die Vorderseite der Sendung schreiben. Das etwas aufwändigere Ausfüllen und Aufkleben des rosa Rückscheinformulars entfällt dabei.

Nach der Zustellung des Einschreibens erhalten Versender dann automatisch per Brief ein Schreiben im DIN A 4-Format, auf dem neben der digitalisierten Empfängerunterschrift auch ein Bild des zugestellten Briefes und ein QR-Code abgebildet sind. Über die Sendungsverfolgung oder durch Scannen des QR-Codes können Kunden zusätzlich diesen neuen Rückschein herunterladen und bequem abspeichern. Der Preis bleibt unverändert.

Die Änderungen beziehen sich nur auf das nationale Einschreiben Rückschein. Beim Einschreiben Rückschein ins Ausland bleibt alles beim Alten, da die internationalen Postgesellschaften nur den rosafarbenen Rückschein kennen und dieser integraler Bestandteil im weltweiten Postnetz ist.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. „automatisch per Brief ein Schreiben im DIN A 4-Format“

    Noch jemand, der bei solchen Dingen in Kombination mit dem Wort Digitalisierung, schmunzeln muss?

    Kleiner Hinweis: Zwischen dem A und der 4 ist kein Leerschritt.

  2. Wer für „wichtige Post wie z. B. Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen oder Einsprüche nutzt“, begeht einen kapitalen Fehler. Das Mittel der Wahl ist das Einwurfeinschreiben.

    Denn: Bei einem „E mit Rück“ bestehen folgende Gefahren: 1) Die Annahme wird verweigert, dann ist auch kein Zugang erfolgt und etwa eine Kündigung wird nicht wirksam. 2) Ist der Empfänger nicht anwesend, geht es auf die Post und kann binnen sieben Tagen abgeholt werden. Auch dann tritt wie bei eins kein Zugang und keine Wirksamkeit ein.

    Beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Zusteller, dass er das eingeworfen hat und Zugang des Schreibens ist gegeben.

    Und ja, gleich alle anderen Antworten abfangend ;-): Beides beweist nur, dass ein Umschlag mit einem Inhalt angekommen ist, aber nicht was drin steht. Wer das will, beauftrage bitte für viel Geld einen Gerichtsvollzieher für eine Postzustellungsurkunde…

    • So viel kostet der Gerichtsvollzieher auch nicht, habe das letztes Jahr machen müssen (Handwerker stellt sich tot bei Gewährleistungsfall). Das waren keine 30€, ist es auf jeden Fall wert gewesen.

      Aber normal reicht ein Einwurfeinschreiben, ja. Den Rückschein würde ich niemals nutzen.

    • Ich habe mal gehört, dass ein Einwurfeinschreiben rechtlich (fast) nichts Wert ist. Der Zusteller kann ja den Brief in den falschen Briefkasten geworfen haben. Oder den Einwurf vor der Tour bestätigt und dann den Brief verloren haben (soll wohl schon vorgekommen sein).

      Ich glaube auch nicht, dass man die Zustellung einer Kündigung verweigern kann. Eine Sekunden googlen bestätigt das auch: „Verweigert ein Kündigungsempfänger grundlos die Annahme des Kündigungsschreibens oder vereitelt er wider Treu und Glauben den Zugang einer Kündigung, muss er sich nach § 162 BGB bzw. § 242 BGB so behandeln lassen, als sei ihm das Kündigungsschreiben zugegangen.“

      Alternativ zum Gerichtsvollzieher kannst Du Dich mit einem Zeugen selbst auf den Weg machen und machst ein Beweisfoto/-video vom Einwurf.

      • Du wirst aber von jedem Rechtsanwalt die Aussage erhalten, dass du per Einwurf Einschreiben kündigen sollst und nicht per Einwurf mit Rückschein. Und es liegt in der Beweispflicht des jenigen, bei denen gekündigt wird, dass ihm das Schreiben nicht zugegangen ist, einfach zu behaupten, der Postbote hätte das bestimmt woanders eingeworfen, reicht nicht.

        Ausnahmen gibt es hier, wenn beispielsweise belegt werden kann, dass durch Vandalismus oder so der Briefkasten nicht an seiner Stelle hing und deswegen auch kein Zugang möglich war, das ist aber ein verschwindend geringer Teil der Fälle, ansonsten stimmt das, was oben geschrieben wurde.

        • Man kann nicht beweisen, dass ein Schreiben nicht zugegangen ist. Und ein Einschreiben beweist auch nur, das ein Schriftstück in einem Umschlag zugestellt wurde, aber nicht das etwas Bestimmtes darin stand.

        • Post hat auch Probleme, gute Postausträger zu finden.

          Einwurfeinschreiben.

          In der Straße wohnt Person mit ähnlichen Namen. Da tauschen wir hin- und wieder die Briefe aus, die jeweils im falschen Briefkasten gelandet sind.

          Es gibt aber auch Menschen, die falsch adressierte Briefe in die Tonne hauen (etwa weil inmitten von Werbung oder keine Lust) und nichts sagen.

          Oder die andere Person ist mal länger im Urlaub oder auf Montage, da bleibt die falsche Post länger liegen.

          Dann beweise mal, dass Du einen Brief nicht erhalten hast. Wer die Briefe falsch einwirft, der stellt dann auch eine falsche Bestätigung darüber aus. Muss ja nicht vorsätzlich sein, niemand ist unfehlbar.

          Gab auch im Norden Gerichtsurteile gegen Zuverlässigkeit von Einwurfeinschreiben. Da hatte Postbote alle Bestätigungen schon bei Schichtbeginn vor ausgtragen ausgefüllt.

      • „Ich habe mal gehört, dass ein Einwurfeinschreiben rechtlich (fast) nichts Wert ist.“ Schlicht falsche Aussage.

        Denn das reicht idR aus, machen wir in der Kanzlei täglich mehrmals. Und Google ist ein gaaaaaaaaaaaanz schlechter Ratgeber.

        Um die Verweigerung der Annahme nach §§ 162 Abs. 1, 242 Abs. 1 BGB überhaupt anzunehmen, bedarf es zudem bei dem Empfänger schon der Vermutung, dass es sich um eine Kündigung handelt. Das ist nicht bei jedem E mit Rück der Fall, denn z. B. werden auch Briefe des Kraftfahrtbundesamts im Rahmen von Werkstattrückrufen leider so zugestellt.

        • Danke für die Richtigstellung.

          Laut anwalt.de reicht dieser „Anscheinsbeweis“ insbesondere in arbeitsrechtlichen Sachverhalten nicht aus.

          Es ist also wie in vielen andern allen Fällen auch: es kommt darauf an … Pauschale Aussagen, wie auch die von mir weiter oben, sind selten Hilfreich.

  3. Ähnlich wie @Frank würde ich sagen, man hat ein Pfästerchen drauf geklebt, aber ist das eigentlich Problem nicht im Ansatz angegangen. Einschreiben mit Rückschein an Postfach-Adressen – und alle größeren Firmen haben Postfächer – haben irrsinnig lange Laufzeiten, bei Privatpersonen ist die Zustellung nicht mal zugesichert, sind für Fristsachen also denkbar ungeeignet. Die Lösung wäre eigentlich das Produkt „Einschreiben mit Rückschein“ ganz einzustampfen. Die gefühlte Sicherheit ist weit größer als die tatsächliche. Darüber klärt die Post zu wenig auf.

  4. Die Post sollte sich mal darum kümmern, dass internationale Pakete rechtzeitig zugestellt werden und nicht wie bei mir 10 Monate später zurück kommen und ich noch XX Euro dafür bezahlen soll.

    Kann die Post selbst verwerten, da der Inhalt weniger Wert ist als die Gebühren dir die haben wollen.

    10 Monate für ein Paket in Europa? Zu Fuss ausgetragen oder mit Bananendampfer um die halbe Welt geschiftt?

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