5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen ab

Frische Meldung aus Köln. Da hat das Verwaltungsgericht die Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen durch die Provider Telekom, Telefónica und Vodafone abgeschmettert. Mit ihren Eilanträgen wandten sich Telekom, Telefónica und Vodafone zum einen gegen die Versorgungsauflagen, die künftige Frequenzanbieter zu erfüllen haben. Diese müssen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen.

Auch das festgelegte nationale Roaming war Bestandteil der Eilanträge gegen die Richtlinien. Diese verpflichten künftige Frequenzinhaber insbesondere dazu, mit Wettbewerbern, die das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen wollen, über solche Kooperationen zu verhandeln. Schließlich halten die Gegner für rechtswidrig, dass für Neueinsteiger, also Unternehmen, die bislang kein eigenes Mobilfunknetz betreiben, in den Aufbau eines solchen aber mit den zu versteigernden Frequenzen einsteigen könnten, geringere Versorgungsauflagen gelten als für die etablierten Netzbetreiber.

Das sagt nun das Verwaltungsgericht in Köln:

Zur Begründung hat es ausgeführt, die Entscheidung der BNetzA sei nach dem in den Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig. Die BNetzA verfüge bei Regelung der Bedingungen für die Vergabe von Frequenzen über einen Ausgestaltungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei. Dessen Grenzen seien hier nicht überschritten worden. Die Bundesnetzagentur habe die Versorgungsauflagen in vertretbarer Weise für zumutbar gehalten.
Auch stünden die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes einem Rückgriff auf bereits zugeteilte Frequenzen nicht entgegen. Eine unzulässige Veränderung der Versorgungsbedingungen vergangener Vergabeverfahren liege darin ebenso wenig, da die Bedingungen allein in dem Fall gölten, dass nunmehr zur Vergabe stehende Frequenzen ersteigert würden. Die Verhandlungsgebote sicherten die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes. Die Bewertung der Bundesnetzagentur, dass sie geeignet und erforderlich seien, sei nicht zu beanstanden. Eine unzulässige Privilegierung von Neueinsteigern sei schließlich ebenfalls nicht gegeben, da diese vor der Herausforderung stünden, ein Mobilfunknetz erst aufbauen zu müssen.

Auch den kurzfristig erhobenen Eilantrag von mobilcom-debitel/freenet hat das Gericht in Köln abgelehnt. Die Antragstellerinnen wollen erreichen, dass Netzbetreibern eine so genannte Diensteanbieterverpflichtung auferlegt wird, also eine Verpflichtung, Unternehmen ohne eigenes Netz Übertragungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dieser Argumentation ist man in Köln nicht gefolgt.

Die Entscheidungen sind unanfechtbar. An einer zeitnahen Versteigerung der 5G-Frequenzen besteht ein öffentliches Interesse. Die Belange der Provider haben demgegenüber geringeres Gewicht. Wird also offensichtlich am 19. März losgehen. Mal sehen, was die Provider dazu sagen, müssten sie doch nun auch noch ein paar andere Ecken ausbauen. Werden sie aber sicher auch auf uns Kunden umlegen.

via vg köln

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12 Kommentare

  1. Gut ich würde dann sagen keine Kaufen. Wenn alle keine kaufen hat sich das Thema dann erledigt. Den 98% bis 2022 ist nicht möglich. Nicht bei der derzeitigen Digitalen Infrastruktur. Für LTE haben die schon 12 Jahre gebaucht und wir haben max. 80% Abdeckung in Deutschland. Ich wette bis 2022 sind Nichtmal für alle neuen Türme Plätze gefunden auch wenn diese kleiner sind als derzeitige Türme.

  2. Gut so. Bin es leid, dass die Unternehmen glauben, sie können sich staatliche Vorgaben immer zu ihren Gunsten zurecht klagen. Es gab mal Zeiten, da wurden staatliche Vorgaben akzeptiert und umgesetzt.
    Bei so einem Verhalten kommt mir regelmäßig die Galle hoch…!

    Letztlich werden sie doch kaufen… Einer wird nämlich bieten und wenn einer bietet, würden die anderen zu kurz kommen. Und das wollen sie nicht, weil ihnen dann schließlich Geld durch die Lappen gehen wird. Wartet es ab. Jetzt weinen und dann doch Mrd. für die Frequenzen bieten. Da werden sie nämlich dann doch feucht und gönnen ihren Mitbewerbern die Butter nicht auf dem Brot. Persönlich glaube ich, werden die sich – illegal hin oder her – nicht mal absprechen, sich nicht hoch zu schaukeln mit ihren Geboten.

  3. @Simon: „Nicht bei der derzeitigen Digitalen Infrastruktur.“
    Genau das soll sich ja ändern. Eine Verbesserung zu erwarten, wenn man alles genauso wie bisher macht, wäre ja auch dumm.

  4. Es ist doch erbärmlich,dass man sich in manchen Städten, Dörfern, Gemeinden, ins ausländische Mobilfunknetz einwählen muss, um LTE oder überhaupt Netz zu haben.
    Ebenso hat man auf vielen Autobahnabschnitten,nur GPRS oder EDGE oder auch gar kein Netz zur Verfügung.
    Ebenso ist auf vielen Strecken der Bahn kein Netz vorhanden.
    Gefühlt ist es doch so, dass wenn man eine größere Stadt verlässt, man auch vom LTE Netz angeschnitten ist und man EDGE Land betritt.
    Selbst telefonieren,ist ja kaum durchgehend möglich, wenn man von einem Punkt A zu einem Punkt B reist und sich z. B. dabei 100 km über die Autobahn bewegt.
    Sicher ist die Erfahrung dabei, je nach Netz und Anbieter unterschiedlich, aber je nach Region, sind da die Erfahrungen sicherlich ähnlich.
    Ich finde es richtig, dass hier der Druck durch die BNetzA, auf die Netzbetreiber erhöht wird und man verpflichtet wird, in der Fläche auszubauen und sich nicht weiter an der Bevölkerungsdichte orientiert, um die x % zu erreichen.
    Wir bezahlen ja jetzt schon, im Verhältnis zu anderen EU Staaten, viel für unsere Tarife und bekommen z. B. wenig Datenvolumen dafür und in ländlichen Gegenden auch schlechte Versorgung mit Mobilfunknetz.

    • beschwer dich bei den lokalen Bürgerinitiativen, die massiv neue Antennenstandorte bekämpfen !
      was können die Provider dazu !

  5. Gut so.

    Zumal die Netzbetreiber eindrucksvoll bewiesen haben, dass man stark eingreifen muss, wenn man das deutsche Mobilfunknetz nicht auch in Zukunft auf dem aktuellen traurigen Niveau haben will .

  6. Das wird so alles nix… mit 5G da bin ich in Rente bevor das klappt.

  7. Und der vierter Bieter braucht sich nur verpflichten 25% zuversorgen, um mitbieten zu dürfen. Unglaublich.

  8. @Lars
    Wie soll denn ein neuer Anbieter von Mobilfunknetzen, den Abstand zu den etablierten Anbietern aufholen, da ist es doch nur fair und richtig das dieser erstmal nur 25% Netzabdeckung anbieten muss.
    Das wird er aber auch aus eigenem Interesse sukzessive ausbauen müssen, um am Markt bestehen zu können.

    @Conan
    da hast Du sicher nicht ganz unrecht mit und diese „Verhinderungsmenatlität“ ist sicher ein Problem, aber sicherlich nicht der einzig ausschlaggebende,im Punkt Mobilfunknetzausbau.

  9. Da Deutschland im Vergleich zu manch andere Länder sehr in der Fläche bewohnt ist, MUSS der Gesetzgeber einen anderen Weg gehen. Enteignung währe zwar das BESTE für dei Bürger, jedoch nicht machbar und vielleicht auch nicht das einfachste.
    Verpflichtend, Netz gehört anteilig den Firmen die sich reinkaufen, sprich gleiche Anteile Bundesweit. Eine eigene Gesellschaft die das Netz und den Ausbau betreiben und alle Frequenzen abdecken überall. Die T-com, Vodafone und Telefonica haben dann gemeinsam (Aktuell) 100% Anteil an diesen bis andere sich eben einkaufen. Ob dann diese dann Anteilig ausbezahlt werden oder das Geld weiter in die Infrastruktur gesteckt wird muss ausgehandelt werden und je nach Zeitperiode vielleicht anders sinnvoll. Klar ist auch das sich nicht jeder 0 8 15 einkaufen kann, diese müssen auch mindestkapital hierfür aufbringen. Man könnte ein haufen Masten abschaffen und nur die Besten Standorte behalten und weiter ausbauen. Die Anbieter würde dann quasi nur die Dienstleistungen für ihre Kunden unterscheiden jedoch nicht die Infrastruktur die dahinter steckt. Damit währe eine bessere Abdeckung möglich und dennoch individuelle Konkurenz möglich. Alle denen das Netz gehört müssen gemeinsam Regeln aufstellen was Kosten/Nutzung angeht bzw die Gesellschafter (solange die BNA das genehmigt).
    Ob diese Idee in der Tat umsetzbar ist, denke schon, welche schwierigkeiten hier einhergehen sind sicher nicht alle bekannt…

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