1. Juli 2021: 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland entfällt
Wir hatten das Thema in der Vergangenheit natürlich schon behandelt, möchten es euch aber noch einmal in Erinnerung rufen, da es ja ab dem 1. Juli 2021 so weit ist:
Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.
DHL informiert bereits Kunden: Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm.
Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben.
Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.
Was genau bedeutet die Neuregelung ab 1. Juli für die Empfänger von Nicht-EU Warensendungen unter 22 Euro?
In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL – wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro – die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an.
Kurzform:
- Ab Juli entfällt die 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland und für jede dieser Warensendungen sind künftig Abgaben fällig
- Abgaben sind entweder vom Versender im Voraus zu entrichten oder werden bei Zustellung durch die Deutsche Post vom Empfänger kassiert
- Ausnahmen: Niedrigpreisige Waren mit Einfuhrumsatzsteuer unter 1 Euro
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Nun, diese lachhaften 22 € inklusive Porto (wenn zum Teufel wollen die hiermit verarschen), ist sowieso absolut verzichtbar, aber dass nun weniger Sendungen durchgewunken werden und jede angeschaut und verrechnet wird ist, gelinde gesagt zum kotzen. Und am meisten regt micht auf, dass die 22 € Einfuhrumsatzsteuerfrei sind, aber wenn die Sendung 22,70 € kostet, nicht die 70 Cent, dies drüber liegt hergenommen werden, sondern die vollen 22,70 €. Wo zum Teufel ist hier die Gerechtigkeit?? Mal ganz abgesehen davon, dass der Staat einen bestraft, dafür dass man es wagt sich Artikel, die es in der EU gar nie gegeben hat und geben wird, im Ausland zu bestellen und die Bürger bestiehlt und sich hier unrechtmässig bereichert, unter dem Deckmantel den heimischen Handel, ders nicht gebacken bekommt, zu „schützen“. Wie wird dem heimischen Handel geholfen, wenn ich an den Staat Strafe bezahlen muss, weil ich ein Produkt, welches es hierzulande nicht gibt, im Ausland bestelle??
sollte natürlich „wen“ heissen!
Leider sehe ich hier zZ noch keine Erklärung bzw Antwort auf die Frage über die Wirksamkeit der ‚EU-Lager‘, ‚Priority Lines‘ etc, die bei vielen China-Shops vorfindet.
Wenn man bei Ali zB aus dem Spanien- oder Polen-Lager bestellt, wird die Ware m.W. nur innerhalb der EU verschoben und darf keine weiteren MwSt/Zoll/DHL Gebühren für den Endkunden erzeugen. Wie der Händler diese Ware in die EU schleust, ist dann sein Geheimnis, aber nicht mein Problem.
Bei anderen Anbietern wie GearBest/BangGood usw spricht man nur von ‚Priority-Lines‘, ohne deren Funktion zu erklären.
Wie kommt diese so bestellte Ware in die EU und letztendlich zum Kunden? Sind das nur umdeklarierte Warenlager diesseits der EU-Zollgrenzen? Dann würden sie ab 1.7. ebenfalls ohne Zoll-Theater funktionieren. Stimmt das?
Ich habe keinerlei Lust, nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Schon gar nicht von der DHL mit ihrer 6Euro ‚Zollaufwand‘-Abzocke an der Haustür. Der Auftrag für diese Dienstleistung stammt ja nicht von mir, sondern vom
deutschen Zoll. Warum zahlt der diesen ‚Verzollungs-Aufwand‘ nicht, für den er selber keine Lust/Zeit hat?! Die staatliche Zoll-Aufgabe ist ja auch über unsere allgemeinen Steuern abgedeckt, wird nicht separat kassiert.
Diese DHL-Gebühr von 6 Euro fällt übrigens NICHT an, wenn der Gesamtwert der importierten Ware unter 5,23Euro liegt (quasi die neue, winzige Freigrenze). Das habe ich mir von DHL schriftlich bestätigen lassen.
Da wurde bereits in diversen Foren spekuliert, ob ein kostenlos versandtes 1Euro-Kabel aus China dann 7Euro brutto kosten soll – tut es nicht.
Quintessenz: statt 26,18Euro nun 5,22Euro ‚Freiraum‘; da bleibt nicht mehr viel an Schnäppchen-Jagden in Fernost.
Das staatliche Ziel der Import-Blockade ist nunmehr erfüllt, und ich werde dies bei der Wahl im Sep entsprechend ‚belohnen‘!
Ich stehe irgend wie auf der Leitung- Aliexpress hat doch das OSS Verfahren eingeführt. Daher wird die Steuer bei dem Bezahlen direkt bezhalt. Wird dann immer noch von dem Zusteller eine Auslagenpauschale verlangt?