Hessens Verbraucherschutz fordert Demo-Versionen von Software

In Hessen hat sich die Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich aufgemacht, etwas Sinnvolles zu fordern. Sie fordert Rückgaberecht für digitale Güter, alternativ müssen Demo-Versionen zur Verfügung stehen. Puttrich bringt folgenden Vergleich: „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht“.

Bezahl-Apps

Nun muss man natürlich abwägen, was dort in der Pressemitteilung geschrieben steht. Fakt ist: bei Google hat man ohne Wenn und Aber ein Rückgaberecht bei Apps, hier stehen allerdings nur 15 Minuten nach dem Kauf zur Verfügung. Auch bei Apple kann man grundsätzlich Software zurück geben, hier muss man sich allerdings ganz kompliziert an den Support wenden – eine Rückgabe ist hier nur schwer möglich.

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Mein Tipp: wenn eine App nicht als Testversion vorliegt (sei es als eingeschränkte oder nur begrenzt lauffähige Demo), sondern nur als Kauf-Version, dann lasse ich den Kauf gerne aus, beziehungsweise orientiere mich gerne an Benutzermeinungen. Ich finde es nicht zuviel verlangt, den Benutzern Light-Varianten zum Ausprobieren zur Verfügung zu stellen.

Umtauschrecht bei Filmen und Musik halte ich hingegen für Quark, da man zu dieser Realisierung sicherlich wieder irgendwelche DRM-Techniken einsetzen müsste. Hierfür langen sicherlich weiterhin 30 Sekunden-Vorschautracks und Trailer von Filmen. Hier kann man einfach nicht wie Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich mit nicht-digitalen Gütern argumentieren. (via Heise & Mobilegeeks)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. Zu Rückgaberecht bei Apple muss ich sagen, dass das ganze sogar besser funktioniert als bei Google (wenn auch inoffiziell). Gibt es Probleme mit einem Spiel weil es nicht richtig läuft oder eine Software / App nicht so funktioniert wie erhofft, dann schreib ich kurz den Support an, begründe in 1-3 Sätzen mein Problem und habe bisher immer mein Geld wiederbekommen (bereits 4x).

    Bei Android reichen die 15 Minuten manchmal nicht, um zu gucken ob das Spiel jetzt eigentlich auf dem Handy läuft. Ansonsten sind die 15 Minuten natürlich super, um sich die App fix anzuschauen und ansonsten unproblematisch zurückzugeben, das gibts bei Apple leider nicht. Aber wenn dann mal bspw. ein Spiel nicht läuft und man kann es aus bestimmten Gründen erst nach den 15 Minuten herausfinden, dann mal viel Spaß bei Google ein menschliches Wesen aus dem Support zu erreichen. Vielleicht haben andere hier ja bessere Erfahrungen gemacht, aber ich hab das Gefühl beim direkten Support mit Google laufe ich immer gegen eine Wand.

  2. Wichtiger als bei Apps, die 1-5 Euro kosten, finde ich das bei Spielen. Da wird in Trailern gerne geschönt oder bis zum Release auch wieder was entfernt. Spiele-Demos sind echt selten geworden.Und 50,- gebe ich nicht für ein „mal reinschaun ob das was für mich ist“-Spiel aus.

  3. worthier says:

    Apple gibt sich hier abschreckend, weil viele Menschen den Aufwand scheuen, eine Mail zu schreiben, ist aber wider erwarten sehr kulant.

    Google hat mit den heutigen 15 Minuten eigentlich nur die Aus-Versehen-Käufer abgedeckt. Ausprobieren kann man eine App so definitiv nicht. Dafür müssten es zumindest ein paar Stunden (3-4) sein.

    Diese Stunden-Frist sollte meiner Meinung nach gesetzlich festgelegt werden.
    Medien, wie Musik, Filme und Bücher würde ich aber auch davon ausnehmen, weil es ja hier sinnvolle Vorschau-Möglichkeiten gibt

  4. Brauchen wir dafür wirklich noch ein neues Gesetz (und Abmahnungen an alle kleinen Software-Entwickler, die keine Demo-Version anbieten)??
    Wer das Risiko nicht eingehen will, kauft eben nicht bei dem Anbieter. Fertig. Ganz einfach.

    Wichtiger wäre ein Gesetz gegen die Abmahn-Abzocker.
    Und mehr Kontrolle von Restaurantküche etc.
    Und Verbot von allerlei chemischen Lebensmittel-Zusätzen etc.
    Das wäre die eigentliche Aufgabe dieser Verbraucherschützer.

  5. Paul Peter says:

    und ich dachte immer, der Markt wird das schon regeln 😀 (jedenfalls hat man mir das so eingetrichtert 😉 )

  6. Da lob‘ ich mir doch mein Windows Phone Store. Da kann man zu fast jeder kostenpflichtigen App eine kostenlose Testversion herunterladen (und diese muss nicht mal zeitlich begrenzt sein) und diese dann einfach bei Bedarf zur Pro Version konvertieren. Einfach und schnell!

    Da sollte sich Google mal eine Scheibe abschneiden.

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