Game Over: Bundesnetzagentur zieht sprechende Puppe „Cayla“ aus dem Verkehr

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug. Die Puppe Cayla ist verboten in Deutschland“, so Jochen Homann, Präsident der Bundessnetzagentur. „Es geht hier zugleich um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft.“ Das kann man einer aktuellen Pressemitteilung der Bundesnetzagentur entnehmen. Es geht um die Puppe „Cayla“, ein vernetztes Spielzeug, das Kindern zuhört und ihnen auch Antworten gibt. An sich nicht verwerflich, allerdings in dieser Form in Deutschland verboten.

Der Grund für das Verbot liegt zum einen in der schlechten Absicherung – die Bluetooth-Verbindung ist nicht genügend abgesichert und ermöglicht das Mithören von Gesprächen. Zum anderen aber auch einfach darin, dass man mit der Puppe heimlich Aufnahmen anfertigen kann. Die Puppe „Cayla“ macht dabei aber wohl nur den Anfang, die Bundesnetzagentur möchte auch weitere Spielzeuge überprüfen und gegebenenfalls aus deutschen Läden verbannen.

Eltern, die die Puppe gekauft haben, müssen sich aber keine Sorgen machen, gegen sie wird seitens der Bundesnetzagentur nicht vorgegangen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Eltern das verbotene Spielzeug eigenverantwortlich entsorgen.

Generell ist das keine einfache Situation mit vernetztem Spielzeug. Die einen verteufeln es sowieso, die anderen sehen es als Chance, Kinder bereits früh in neue Technologien einzubinden. Muss man immer selbst abwägen, wie man das handhabt, am besten fährt man wohl mit einem gesunden Mix. Bei „Cayla“ verstehe ich die Aufregung beispielsweise nicht, immerhin hat man die Puppe ja bewusst gekauft, weil sie vernetzt ist und dem Kind Fragen beantworten kann. Gut, bei „Cayla“ kommt erschwerend hinzu, dass eine Lücke für mehr Angriffsmöglichkeiten sorgt, aber generell fände ich eine Puppe dieser Art weniger problematisch. Das sind Kinder ganz anderen „Gefahren“ ausgesetzt. Aber das ist nur meine Meinung, die muss nicht mit Eurer übereinstimmen.

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11 Kommentare

  1. Gute Sache. Jetzt sollte nur noch die Bundesregierung die Ähnlichkeit zu ihrem Überwachungsgesetzvorhaben erkennen und der Bürger hat gewonnen.

  2. „Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können…“

    Das gilt ja wohl dann auch für den Amazon Echo? Oder was bedeutet hier „verstecken“?

  3. „fände ich eine Puppe dieser Art weniger problematisch.“
    Also ein ungesichertes Kommunikationsmittel für Kinder, mit dem sozusagen Pädophile bis ins Kinderzimmer vordringen könnten, ist „nicht problematisch“?
    Warum nicht gleich noch mit eingebauter Kamera – natürlich auch unverschlüsselt?
    Und dann noch die grundsätzliche bizarre Intention hinter diesem „Spielzeug“, die man in dem Werbevideo gut erkennen kann; „Jeder möchte eine gute Freundin haben“ – und wo’s zu normaler sozialer Interaktion nicht mehr reicht, muss dann eben eine Computerpuppe herhalten…..

  4. @WOK
    In jeder zukunftsvision spielen die Kinder irgendwann mit Robotern.

    Das war schon bei Kampfstern Galactica so. Ging mit StarTrek weiter.
    Und auch wenn StarWars keine Zukunftsvision im engeren Sinne ist. Gab es auch da intelligentes Spielzeug.

  5. Oha, muss ich mein Handy jetzt auch zerstören? Ist immerhin eine Kamera in einem Alltagsgegenstand.

  6. @Sepp: Ich halte es für äußerst fragwürdig und auch unwahrscheinlich, dass diese Puppe unter die dort genannte Vorschrift und die damit verbundenen fällt, so dass der Besitz keinesfalls strafbar sein dürfte. M.E. war der Jurastudent hier etwas voreilig.

  7. Hier wird eindeutig mit Kanonen auf Spatzen geschossen! Bluetooth reicht meistens gar nicht aus dem Haus raus und Gegenstände die versteckte Kameras und/oder Mikros haben und Aufnahmen speichern/senden können gibts zuhauf im Internet zu kaufen! Nein, nix darknet, Ama*on genügt! Komisch, da hat sich die BNA bisher nicht daran gestört…

  8. Warum man auch immer „Amazon“ zensiert.

  9. Ich finde es ja geil für so einen Mist hat die Netzagentur Zeit, aber wenn sie mal ihrer eigentlichen Aufgaben nachgehen soll dann dauert es ewig.
    Wenn ich mir vorstelle, das ich von Unitymedia nach Vertragskündigung mit illigalen Werbeanrufe terrorisiert wurde, obwohl ich ihnen das in der Kündigung schriftlich untersagt hatte, es also sogenannte Cold Calls waren. Ich mich dann entsprechend bei der Netzagentur darüber beschwert habe und erst was passierte als ich der Netzagentur mit Einschalten der Presse gedroht hatte,
    finde ich das hier mit der Puppe nun wirklich armselig von der BNetzA.

    Die sollten sich mal lieber um ihr Beschwerdemanagement kümmern als sich mit so einem Mist aufzuhalten!

  10. Soweit ich den von @Sepp genannten Golem-Artikel verstanden habe, ist die Bluetooth-Lücke nicht der Grund für das Verkaufsverbot. Es geht vielmehr darum, dass die Puppe als Spionagegerät gem. §90 TKG eingestuft wurde. Wissen nicht viele, aber Abhörwanzen (zum Beispiel diese Kugelschreiber mit Aufnahmefunktion) dürfen ebensowenig ge- oder verkauft werden und fallen unter das gleiche Gesetz. Hier mal der Textauszug aus dem §90 TKG auf den es denke ich ankommt.

    Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

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