Bundesnetzagentur sperrte 2016 986.000 Produkte für den Handel im Internet

986.000 – so viele Produkte wurden von der Bundesnetzagentur 2016 für den Internethandel gesperrt. Eine nicht gerade niedrige Anzahl, die Sperrung resultiert meist daraus, dass die Produkte Funkstörungen verursachen können und deshalb nicht in EU ver- oder betrieben werden dürfen. Einen Großteil der Produkte machen FM-Transmitter aus, 744.000 von ihnen wurden gesperrt. Die Geräte, die Musik zum Beispiel vom Smartphone via FM-Frequenz auf das Autoradio bringen, weisen oft zu hohe Sendeleistungen auf oder nutzen falsche Frequenzen. Aber auch Funkkopfhörer sind betroffen, 201.000 wurden wegen der Nutzung sicherheitsrelevanter Funkfrequenzen gesperrt.

Mit 21.000 ebenfalls noch zahlreich vertreten sind Drohnen. Diese sperrte die Bundesnetzagentur wegen „erheblicher administrativer Mängel.“ Aber auch Handfunkgeräte, QI Wireless Ladegeräte, Funksteckdosen und Ultraschallgeräte sind in einem geringeren Umfang betroffen. Die Bundesnetzagentur setzt bei der Sperrung der Produkte auf die Zusammenarbeit mit dem Zoll.

Vom Zoll gab es 2016 über 10.000 Meldungen, die insgesamt rund 277.000 Produkte ausmachten. Aber es gab aus diesen Meldungen auch Produkte, die den Anforderungen genügten und eine Freigabe bekamen. Bei 88 Prozent war dies jedoch nicht der Fall, diese Produkte hatten in der EU nichts verloren.

Damit man als Kunde auf der sicheren Seite ist, empfiehlt die Bundesnetzagentur auf das CE-Zeichen zu achten. Diese Geräte entsprechen in der Regel den gesetzlichen Bestimmungen und können problemlos auch hierzulande betrieben werden.

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9 Kommentare

  1. Bis auf die gefälschten CE-Zeichen….

  2. Sir-Ozelott says:

    Hätte nicht gedacht das FM-Transmitter noch so aktuell sind zu Zeiten von USB, SD Karten und Bluetooth im Auto. Hatte vor 10 Jahren auch einen via eBay aus Fernost … das war ne kleine Sendestation mit hohem Batterie verbrauch 🙂

  3. Paul Brusewitz says:

    Also die Empfehlung mit dem CE-Kennzeichen halte ich auch eher für eine Notlösung, weil man sonst gar nix Verpflichtendes hätte.

    Zumindest bei Produkten, die mit 230 Volt Strom arbeiten, würde ich immer das GS-Prüfzeichen empfehlen und um Produkte, die ausschließlich das CE-Kennzeichen tragen, einen Bogen machen.

    Einerseits schließt man damit natürlich viele preiswerte Produkte, gerade auch von Online-Versendern, aus. Andererseits macht man einen Fehlkauf in diesem Bereich ggf. nur einmal.

    Wäre mir zu gefährlich.

    MfG

  4. Sind damit einzelne Artikel also Stückzahlen gemeint oder ganze Produktreihen?

  5. „Sind damit einzelne Artikel also Stückzahlen gemeint oder ganze Produktreihen?“

    Das würde mich auch sehr interessieren. Liest nicht ganz klar aus dem Artikel heraus …

  6. „Sind damit einzelne Artikel also Stückzahlen gemeint oder ganze Produktreihen?“

    Das würde mich auch sehr interessieren, liest sich nicht ganz klar aus dem Artikel heraus …

  7. [Sind damit einzelne Artikel also Stückzahlen gemeint oder ganze Produktreihen?]

    Das würde mich auch sehr interessieren, liest sich nicht ganz klar aus dem Artikel heraus …

  8. Das würde mich auch sehr interessieren, liest sich nicht ganz klar aus dem Artikel heraus.

  9. Würde mich auch interessieren. Produktreihen kann ich mir bei der Anzahl garnicht vorstellen… für einzelne Produkte eventuell was wenig. Und ob die Bundesnetzagentur sich mit einzelnen Stücken beschäftigt? Eher wohl mit Produktreihen oder?

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