YouTube-Ripper: Betreiber muss mitloggen

Bild von Souvik Banerjee auf Unsplash

Laut eines Beitrages der Seite TorrentFreak hat ein Bezirksgericht in den USA russische Betreiber von zwei YouTube-Rippern dazu verpflichtet, umfangreiche Protokolle der Nutzeraktivitäten zu führen und diese an die großen Plattenfirmen zu übergeben. Die Anordnung wurde von den Labels beantragt, die argumentieren, dass die beiden Seiten massive Urheberrechtsverletzungen in den Vereinigten Staaten und im Ausland ermöglichen. Plattenfirmen sind immer noch der Meinung, dass besagte Ripper die größte Bedrohung darstellen.

Diese Seiten, die für eine Vielzahl von Zwecken genutzt werden können, werden von einigen genutzt, um kostenlose YouTube-Videos in MP3s zu konvertieren. Link rein – Musik oder Video raus. Labels sind schon des Öfteren gegen diverse Seiten vorgegangen, wobei viele einfach aufgegeben haben – außer eben die beiden Seiten und ihr Betreiber. Vor Gericht wurde argumentiert, dass US-Gerichte keine Zuständigkeit für einen russischen Seitenbetreiber haben, der seine Geschäfte von einem anderen Kontinent aus betreibt.

Zunächst stimmte das Bezirksgericht dieser Verteidigung zu und wies die Klage ab. Die Plattenfirmen legten jedoch erfolgreich Berufung ein, und nachdem der Einspruch der russischen Betreiber beim Obersten Gerichtshof abgelehnt wurde, liegt der Fall nun wieder bei einem Bezirksgericht in Virginia, wo er in der Sache weiterverhandelt wird. Nun muss der Betreiber wohl Statistiken anliefern – zu diesen gehören Standorte und Informationen zu den Downloads, z. B. die am häufigsten umgewandelten Musikvideo-Streams pro Monat und Jahr. Auch von IP-Adressen ist die Rede, wobei hier gesagt wird, dass diese durch die Betreiber geschwärzt werden könnten.

Die Anordnung sei eine enttäuschende Nachricht für die Betreiber der YouTube-Ripper und könnte auch für einige Nutzer der Seite ein Problem darstellen. Wenn man sich die Dokumente im Detail anschaut, gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, dass die Labels planen, gegen einzelne Nutzer vorzugehen, so Torrentfreak.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. Ich lade selbst runter…

    https://youtube-dl.org/

    Vor kurzem verschwanden in einem Kanal auf einmal alle Videos. In einem anderen verschwanden einzelne …. da ist es doch gut, wenn man zuhause ein dezentrales Sicherheitsbackup hat… 😉

  2. Was hätten die amerikanischen Gerichte denn für eine Handhabe gegen die Seiten(betreiber), außer ggf. eine Sperrung der Seiten auf nationaler Ebene und Einreiseverbote (bzw. Haftbefehle) in den USA?
    Gut, könnte natürlich auch sein, dass andere Staaten sich dem Urteil anschließen würden, so dass den Betreibern massiv Besucher wegblieben.

  3. Jim Panse says:

    Okay. Es handelt sich hierbei um FLVTO.biz und 2conv.com. Konnte man im Artikel leider nicht finden.

    freez

  4. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Webseiten von Einzelpersonen im großen Stil genutzt werden. Für den gelegentlichen Download mag das ganz okay sein, aber wenn man generell viel von YouTube herunterlädt, wird man das doch entweder in der YouTube-App selbst oder halt in einer der unzähligen genau dafür vorgesehenen Tools machen.

  5. Richard Rosner says:

    Youtube-dl oder jDownloader2 und gut ist‍♂️

  6. Mit der youtube App auf Android kann man mit yt Premium ja auch Videos runterladen, wo ist der unterschied zu den Websites ?

    Gibt ja hunderte YT Downloader Apps, laufen die auch über Server einer der beiden Seiten ?

    • Richard Rosner says:

      Der Unterschied wird DRM Sinn. Oder lädt dir die YouTube App eine mp4/webm herunter, die du beliebig nutzen kannst, auch bei Musikvideos?
      Und nein, die werden nicht die Server nutzen. Man hat halt einfach nur zwei betreiben ans Bein pinkeln wollen. Aber da Tools wie youtube-dl Open Source sind, kann einfach jeder nachschauen, wie man an die Dateien kommt und einen Server aufsetzen. Und Bild und Ton mit ffmpeg zusammenkopieren ist auch kein Hexenwerk

      • „Und Bild und Ton mit ffmpeg zusammenkopieren ist auch kein Hexenwerk“
        Was man ja nicht mal (mehr) händisch tun muss, sofern man ffmpeg für youtube-dl korrekt installiert hat und den „-f
        VideoId+AudioID“ Parameter verwendet…

        • Richard Rosner says:

          Wie gesagt, wenn man selbst Software für schreiben will.
          Und den Parameter kann man natürlich auch weg lassen, dann wird halt automatisch jeweils die beste Qualität genommen

  7. Mir als Russischer Entwickler der in Russland lebt wäre ein amerikanisches Gericht verurteilt ziemlich egal wenn es in Russland nicht verfolgt wird

  8. Meine Newpipe App kann das am Smarti auch selber.
    Da braucht man schon lange keine Webseiten mehr dafür.

  9. Ich frage mich, welchen entgangenen Gewinn sich die Rechteinhaber da schönsaufen.

    Wenn sich jemand ein Video von einer solchen Seite läd wird Youtube wohl für den Download einmal eine Lizenz zahlen. Der entgangene Gewinn der Rechteinhaber wird sich also irgend wie mit „und jeder Download wird dann 2000 mal angesehen, also entgehen uns pro Download 2000 entlohnte Clicks“ erträumt sein.

    Was sind denn da realistische Zahlen? Wie häufig hört man sich ein Lied an das man schon kennt, oder wie häufig sieht man sich ein Video an? Das dürfte doch beim Großteil der Lieder und Videos keine zweistellige Anzahl sein.

    Ich kann mir da eigentlich nur vorstellen dass es eine Prinzipsache ist. Einen entgangenen Millionengewinn der einen internationalen Rechtsstreit aus wirtschaftlicher Perspektive rechtfertigt kann es hier ja eigentlich nicht geben.

  10. Ich versteh nichtmal warum russische Betreiber in Russland sich die Mühe machen auf irgendwas zu reagieren was ein US-Gericht von ihnen will. Mittelfinger hoch und weiter machen. Die haben doch keinerlei handhabe, außer ggf. den Zugang für US-Bürger sperren aber dann bin ich in 2 Tagen mit was neuem wieder da, siehe diverse Streamingseiten.

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