YouTube ändert die Nutzungsbedingungen und sichert sich mehr Werbemöglichkeiten

Habt ihr ein Google-Konto, dann dürfte bei euch aktuell eine E-Mail eingehen, welche auf angepasste Nutzungsbedingungen bei YouTube hinweist. Dieses Mal handelt es sich aber nicht nur um kleinere Anpassungen, sondern es sind durchaus einige „Hammer“ dabei. In den USA greifen die neuen Bedingungen bereits seit November 2020. Nun gelten sie ab 1. Juni 2021 auch bei uns.

Google will zwar Kontroversen gleich vorbauen mit der Ansage: „Diese Änderungen sollten sich nicht wesentlich auf deine Nutzung des YouTube-Dienstes auswirken„, spielt damit aber doch aus meiner Sicht das Ausmaß der Änderungen eher herunter. So sichert sich YouTube nun ein Recht auf Monetarisierung. YouTube ist dadurch zukünftig berechtigt, alle Inhalte auf der Plattform zu monetarisieren und Anzeigen in Videos von Kanälen einzublenden, die nicht am YouTube-Partnerprogramm teilnehmen. Das ist durchaus unschön: Sagen wir mal jemand betreibt da einen Non-Profit-Kanal und will weder Sponsoren noch Werbung einbinden – sollte YouTube andere Pläne haben, dann kann die Plattform dennoch in den Videos des Kanals Werbung schalten.

Ich habe schon einige Creator erspäht, die sich aber stärker an einem anderen Punkt stören, der sich um Tantiemen und Steuerabzug dreht. Zahlungen von YouTube an berechtigte Creator gelten aus US-Steuersicht als Tantiemen und Google behält, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Steuern von diesen Zahlungen ein. Da befürchten wohl einige Videomacher nun Einnahmeeinbußen. Scheint aber rechtlich wohl nicht anders zu lösen zu sein.

Positiver: Es gibt Einschränkungen bei der Gesichtserkennung: In den Nutzungsbedingungen war laut Google schon zuvor geregelt, dass Informationen, welche die Identifizierung einer Person ermöglichen könnten, nicht ohne deren Zustimmung erhoben werden dürfen. Dazu gehörten schon immer Daten zur Gesichtserkennung. In den aktualisierten Nutzungsbedingungen wird dies jetzt aber explizit erwähnt. Damit will man sich absichern, damit externe Anbieter die Plattform nicht durchforsten, um Datenbanken zu erstellen.

Die neuen Bedingungen treten am 1. Juni 2021 in Kraft und gelten für Nutzer außerhalb der USA. Tätig werden müsst ihr nicht: Nutzt ihr YouTube weiter, stimmt ihr den Bedingungen quasi stillschweigend zu. Wollt ihr euch dem verweigern, könnt ihr der Plattform schlichtweg nur fernbleiben. Nutzen eure Kinder YouTube Kids, akzeptiert ihr damit die neuen Bedingungen auch für das jeweilige Kind.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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31 Kommentare

  1. Warum gilt hier nicht das gleiche wie für Banken ?
    Ich möchte aktiv um Zustimmung gebeten werden.

    • Thomas Höllriegl says:

      Hast du irgend einen Vertrag mit Google, der dir eine werbefreie Nutzung dieses ansonsten kostenlosen Services zusichert? Mit einem Abo hast du das und siehst auch keine Werbung. Wenn nicht, hast du kein Mitspracherecht. Lässt sich mit auch nicht mit einer Bank vergleichen.

      • Es gibt sogar gleich mehrere Verträge: Beim Anlegen eines Google-Kontos entsteht ein Vertrag zwischen Google und Dir und bei Nutzung eines Google-Dienstes, welcher zusätzlichen Nutzungsbedingungen entspricht, sind die Nutzungsbedigungen selbst ein weiterer Vertrag. Von daher ist das Frage nach einer aktiven Zustimmung bei Änderungen dieser Verträge seit dem BGH-Urteil eine durchaus berechtigte Frage.

  2. Was ist mit den ganzen FUNK Kanälen auf Youtube? Die sollen prinzipiell nicht monetarisiert werden!
    Gutes Beispiel, Game Two von Rocketbeans TV. Läuft als FUNK Kanal. Rocketbeans streamen parallel auf YouTube und Twitch. Da man auf Twitch Werbung nicht abschalten kann, wird Game Two nur auf Youtube gestreamt und auf Twitch erscheint während dessen ein entsprechender Hinweis Bildschirm.
    Bin echt gespannt, ob die unzähligen FUNK Kanäle von diesem „Recht auf Monetarisierung (Zwangswerbung)“ ausgenommen werden.

    • Christian says:

      Es ist ja die Frage ob die Zwangsmomentarisierung am Ende auch an die Contest Inhaber mit ausgeschüttet wird (und selbst wenn die es nur spenden)
      Wenn jetzt zum Beispiel YouTube bei mir GEZ finanzierten Gelder Werbung vor oder in Videos Schaltet, dann kassiert Google für sich allein ab ohne (außer Infrastruktur) etwas dazu beizutragen….

    • Warum sollte diese ausgenommen werden?

      • Onkel Wanja says:

        FUNK gehört doch zum öffentlich-rechtlichen Rotfunk. Google will es sich doch bestimmt nicht mit dem Staatsfernsehen, also der Regierung verderben. Wenn es um Zensur geht, zeigen sie schließlich auch vorauseilenden Gehorsam.

        • Rotfunk? Staatsfernsehen? Zensur? Gehorsam?
          Tut mir leid, aber irgendwie klingt da jeder Satz nach Querdenker…

    • Wenn funk irgendwelchen Leuten so wichtig ist, warum machen die sich dann keine eigene Plattform auf? Da könnten sie dann doch so ganz ohne Werbung loslegen?

      Oder steht hier die typisch linke Denkweise dagegen: möglichst nix bezahlen, aber Ansprüche stellen, wie fremde Leistungen (hier eben die Infrastruktur von Google / Youtube) zur Verfügung gestellt werden sollen? Habe ich mir doch gedacht… 😉

      • Gibt es doch sogar, nennt sich ARD-Mediathek

        Schaut nur keiner, da YouTube nunmal bequemer ist (läuft problemfrei auf allen Endgeräten, Chromecast, Airplay usw…)

        Würde Funk jetzt eine eigene Plattform mit ähnlicher Funktionalität programmieren lassen, wäre das unnötig teuer und dann wären die Beschwerden ja noch viel größer (Geldverschwendung etc.)

        Das hat nix mit typischen Denkweisen zu tun sondern es ist schlicht bequemer und einfacher für alle..:

  3. Was die Steuern angeht, die größeren Streamer führen von diesen Einnahmen sowieso die Steuer ab (soweit man es in ihren Streams mitbekommt).
    Aber so erwischt man eben noch „die kleineren Fische“…

  4. Du hast das mit den Banken und den AGB falsch verstanden. Du musst nur bei Preisänderungen zustimmen, nicht bei AGB generell.

    Eine Möglichkeit bleibt dir: Konto löschen…

    • Das ist nicht korrekt. Es geht bei dem BGH-Urteil grundsätzlich um Änderungen an den AGBs. Es gibt keine Eingrenzung auf „Preisänderungen“.

      Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20
      „Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.“

      • „Der für das Bankrecht zuständige“ & „Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank“: Seit wann ist YouTube eine Bank?

      • Danke. Das hatte ich tatsächlich nicht mitbekommen.

  5. Nun ja… um an diesem Creator-Programm teilzunehmen muss man ja wiederum einige Voraussetzungen erfüllen (oder verwechsele ich da etwas?) Also genügend Abonnent*innen haben, genügend Video-Material in den letzten x Monaten hochgeladen haben, genügend Views etc.
    Und wenn man das alles nicht möchte, nimmt sich YT nun das Recht heraus, in MEINEN Videos Werbung schalten zu dürfen – einfach so?

    Das finde ich gelinde gesagt eine bodenlose Frechheit! Zumal ich als Uploader wohl kaum Einfluss darauf nehmen kann, was für Werbung gezeigt wird und damit könnte auch Werbung zu Dingen laufen, die ich persönlich nie unterstützen würde.

    DAS wird noch Ärger geben! Wenn dieser Punkt nicht gestrichen oder mit Optionen versehen wird, dann dürften sich viele überlegen, ob sie dort wirklich noch sein möchten.

    • Alle anderen Konkurrenten von YT machen es aber auch nicht anders!

    • Selbst hosten und du bleibst Herr über deinen Content. Wo ist festgelegt, dass YouTube Inhalte kostenfrei hosten muss?

      • Wer sagt, dass es kostenfrei sein muss? Darum fragte ich, welche Bedingungen es für das Creator-Programm gibt… Soweit ich erinnere, kann das gar nicht jeder nach Belieben. Das ist mein Punkt.

        Wenn YT jetzt sagt: Zahl uns x/Monat damit wir keine Zwangswerbung in deine Videos kleben – dann kann ich das noch verstehen (so ein Dienst kostet Geld für den Betreiber)

        • Helmut Fuchs says:

          Hörst Du Dir beim reden eigentlich auch mal zu? Hast Du mal nachgesehen, wieviel Geld Google/Alphabet/Youtube pro Jahr verdient? Da ist die Plattform schon lange bezahlt und das alles OHNE einen einzigen Finger für Content krumm machen zu müssen! Man kanns auch übertreiben mit dem Verständnis für Kapitalisten.

  6. Na, denen werden wir es jetzt aber zeigen und wechseln einfach alle zu Vimeo!
    WhatsApp haben wir es ja auch gezeigt, indem wir alle zu Threema und Signal gewechselt sind!

    • YMMD würde grün geben wenn ich könnte.

    • ebay fehlt. Da wollten wir doch auch alle wechseln – oder?

    • Mir hat hier nach den ganzen WhatsApp Boykottierungsartikeln auch ein bisschen der Aufruf gefehlt zu DTube zu wechseln. Ist immerhin Open source und man musste noch keine AGB Änderungen akzeptieren.

  7. Der Umfang der Werbung auf Youtube ist zuletzt ziemlich lästig geworden.

    Wäre ja sogar bereit für Werbefreiheit zu bezahlen. Leider ist Youtube Premium an ein Youtube Music-Abo gekoppelt, was ich nicht brauche.

  8. Tja, dann werden wir wohl zukünftig auf einigen Kanälen mehr Kraftausdrücke zu hören bekommen, weil die ja bekanntlich dafür sorgen, dass ein Video vom Algorithmus automatisch demonetarisiert wird.

  9. Sebastian says:

    Auf dem Handy und Tablet nutze ich mittlerweile nur noch YouTube vanced. Die guten contentersteller unterstütze ich über Patreon und co.

  10. Gottseidank bin ich in einer Zeit groß geworden, in der man wunderbar auch ohne diesen SocialMedia-Kram sich beschäftigen und kommunizieren konnte. Also geht für mich die Welt nicht unter, wenn ich das Zeug nicht nutzen kann. Sie dreht sich weiter…Warum sich von so einem Kram abhängig machen? Löschen und fertig…

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