Wie Apple Entwickler im Stich lässt: Beispiel Flipagram

Flipagram ist seit dem 14. Juni 2012 in Apples AppStore verfügbar. Die App erstellt eine Video-Slideshow aus Instagram-Aufnahmen. Seit der Einführung der Video-Funktion bei Instagram konnte sie viele neue Nutzer hinzugewinnen. Während die Entwickler an einer Android-Version der App arbeiteten, fiel ihnen auf, dass es im AppStore mit Flipagram Free und Flipagram Pro zwei weitere Apps gibt, die nicht nur den Namen und das Icon von Flipagram nutzen, sondern auch die gleiche Funktion haben.

Flipagram

Die beiden Fake-Apps stammen vom Entwickler ENTER MOBILE APPS und sind kostenlos, bzw. für 0,89 Euro zu haben. Flipagram wendete sich an Apple, um die Apps aus dem AppStore zu bekommen, schließlich wird das Urheberrecht verletzt. Man kennt Apple und die AppStore-Richtlinien, es sollte also nicht schwer fallen, die Apps zu verbannen. Pustekuchen!

[werbung] Apple forderte Flipagram dazu auf, sich mit dem anderen Entwickler auseinanderzusetzen. Immerhin gab es die Email-Adresse des Entwicklers. Ein eingeschalteter Anwalt versuchte ebenfalls mit Apple in Kontakt zu treten, bisher anscheinend erfolglos. Die Apps sind nämlich nach wie vor im AppStore erhältlich. Was bleibt Flipagram? Man muss sich mit der eigenen App-Idee nun gegen Konkurrenz beweisen, die munter die AppStore-Charts stürmt.

Aufgeben will man aber natürlich nicht. Frustrierend sei es für die Entwickler nur, dass sie auch Support-Anfragen für die beiden Fake-Apps bekommen. Warum Apple in diesem Fall nicht schneller reagiert und den Entwickler dermaßen im Stich lässt? Das weiß man nicht, für aufstrebende App-Entwickler ist dies aber sicher eine unschöne Sache.

Flipagram (das Original) kostet übrigens ebenfalls 0,89 Euro. Die App ist gar nicht mal schlecht, wer hier Herz für Entwickler zeigen möchte, lädt sie sich herunter.
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18 Kommentare

  1. Absolutes no go was ENTER MOBILE APPS da macht!

  2. warum wird hier so n aufriss gemacht? huuu ne app wurde kopiert, wahnsinn… is ja nun was ganz neues und das phänomen erst… da ist wohl jemand voreingenommen? kennt man den appentwickler gar? will man meinungsmacher sein? langweilig…

  3. Ähm wie soll denn Apple erkennen ob tatsächlich eine Urheberrechts Verletzung vorliegt?
    (Besonders in dem Fall sehe ich gar keinen Anhaltspunkt, denn Instagram gehört Facebook, was soll denn an einer einfache Slideshow Funktion schützenswert sein, haben sie Slideshow erfunden oder Instagram?
    Selbst der Name/Logo ist vermutlich eine Urheberrechtsverletzung gegenüber Facebook oder frei verwendbar. )

    Nach dieser Argumentation müsste bei jeden VORWURF einer Urheberrechtsverletzung Media Markt sofort die Geräte aus dem Sortiment entfernen.

    Als nicht Apple User sage ich dein Beitrag ist einfach unqualifiziert und wie immer sind die externen Beiträge, die nicht von Caschy, einfach schlechter.

  4. pontoffeltier says:

    Hier geht es nicht um irgendeine Nachmache sondern um die konkrete Urheberrechtsverletzung was Name und Logo angeht. Irgendeine Funktion nachbauen und als neue App anbieten ist die eine Sache, dreistes 1:1 kopieren eine andere.

  5. Jap der Name und Logo, da wurde ganz klar das Urhebrrecht von Facebook verletzt, die Verwendung von Farbe, Schrift und die Namensgebung könnte dafür reichen.
    Flipagram LLC sollte aufpassen das sie nicht zu Recht von Facebook verklagt werden. Das gesamte Erscheinungsbild wirkt so als ob es sich um eine offizielle App handelt. Flipagram wird vermutlich gar nicht berechtigt sein Klage zu führen und wenn doch dann wird über kurz oder lang Facebook bereitstehen und den Laden selber verklagen, denn sie dürfen nicht versäumen ihre Corporate Identity zu schützen.

  6. Muss sich Flipagram nicht eh umbenennen? War da nicht was mit „Insta“ und „gram“ diese Woche?

  7. @Klaus
    Wenn die beiden Fake-Apps den gleichen Funktionsumfang wie Flipagram hätten, dabei aber komplett ande3rs aussehen, wäre das OK. Denn alleine an dem Funktionsumfang ist nicht Schützenwert. Das hast Du richtig erkannt. Aber da die anderen beiden APP’s nicht nur den gleichen Funktionsumfang haben wie Flipagram, sondern auch genau so aussehen, ist es nicht mehr OK!.

    Vergleich es mal mit anderen Produkten. Cola stellen viele Hersteller her. Aber stell Dir Mal vor, alle würden aussehen wie Pepsi und heissen wie Pepsi Pro oder Pepsi light.

    Es ist eine Urheberrechtsverletzung! Apple hätte durch aus die Möglich keit zu erkennen, wer die eigentlichen Rechte hat. Da jede App von Apple geprüft wird, muss Apple nur schauen wer seine App als erstes eingereicht hat. Meldet der vermeitliche Faker sich dann zu Wort, dass er die Rechte hätte, muss man eben beide rausnehmen und Nachweise verlangen. Punkt.

    Gerade bei Apple ist es so unverständlich. Apple beschwert sich ständig, dass man ihre Idee’n klaut, duldet es aber, wenn es nicht die eigenen sind. Nein, noch viel schlimmer, man wird sogar noch Vermittler und Verkäufer der geklauten Idde. Spielt ja schließlich Geld in die eigene Kasse.

  8. @Tom
    Im Urheberrecht geht es aber nicht darum wer als erstes eine App im Appstore hat.
    Wenn ich eine App programmiere mit den Titel: Tercedes, das Mercedes Logo in leicht abgewandelter Form benutze, dazu noch die Farben und Schrift dann ist Mercedes der Besitzer der Rechte. Ich bin gar nicht rechtlich befugt eine Beschwerde zu führen. Egal gegen wen und es spielt dann keine Rolle wann die App erschien.

    Das alles ist eine komplizierte juristische Prüfung als Anwalt der Gegenseite würde ich das als erstes anzweifeln und damit ist eine Klageführung nicht möglich. Apple kann diese Sachverhalte nicht prüfen, wie soll das möglich sein

  9. @Klaus

    Was hat dein Beispiel mit dem konkreten Fall zu tun ? Es geht hier nicht um Ähnlichkeiten.

  10. Das Flipagram Logo hat nix mit Facebook und Instagram zu tun – das juckt Apple aber nicht (da die Fake App ja nicht was von ihnen faket) also muss sich Flipagram LLC per Klage an Enter Mobile Apps wenden.
    Ich müsste jetzt die Richtlinien von Instagram lesen wie das mit der Namensverwendung ist. Sollte dort verboten sein insta oder gram in nem App Namen zu nutzten für ne App die mit Instagram zu tun hat, so können sie beim Namens klau nix machen.
    Trotz alle dem bleibt es eine Frechheit.

    Der Artikel sollte sich eher über die Dreistigkeit von Enter Mobile Apps befassen. Wie gesagt: Apple hat damit nix am Hut.
    Wenn zwei Hersteller ein Produkt gleich gestalten und gleich benennen, dann juckt das den Verkäufer nicht. Da sind andere für zuständig.

  11. Wäre interessant ob das Logo und Name auch rechtlich geschützt ist. Da Instagram ja die Firmen Apps auffordert den Namen zu ändern, bezweifel ich das irgendwie. In dem fall würde es in Deutschland zumindest ziemlich schwierig aussehen.

  12. @Alex es geht um die Inhaberschaft der Rechte und die liegen vermutlich bei Facebook und damit müsste Filipagram eine Popularklage führen. (Die gibt es aber in dem Fall nicht) Das Logo ist auch im Bereich Farbgebung, Verwendung und Verwechslungsgefahr idr. geschützt, es gibt genug Beispiele,z.b. die TAZ.

    Mein Problem ist aber das in dem Artikel suggeriert wird, das Apple etwas falsch gemacht hat. Das ist aber nicht der Fall.

  13. Apple betreibt doch den Laden, unterstützt damit entweder den Verkauf von das Urheberrecht verletztenden Daten (Hilfe, Raubkopie, wir werden alle störben!!!), oder tritt sogar selber als Verkäufer in Aktion, In beiden Fällen sollte man auf Unterlassung klagen können…aber vermutlich ist im US-Recht ja jedem US-Unternehmen alles erlaubt, oder?

    @Klaus, TheVaan: Apple kassiert für jeden Verkauf der Fake-App Provision. Ist das etwa keine Mittäterschaft? Wenn Apple darauf hingewiesen wurde, etwas illegales zu verkaufen, sollte es für sie nicht mehr erlaubt sein. Ich geh mal auch gefälschte Trikots verkaufen…kann ich doch nix für dass da ein Bayern-Logo drauf ist, soll sich der FC Bayern doch mit dem Sweatshop in Bangladesh auseinandersetzen! Schöne Rechtsvorstellungen habt ihr….aber Hauptsache, das supertolle Fallobst ist fein raus.

  14. @Georg
    Es muss aber Apple gegenüber erst einmal bewiesen werden, dass diese eben vorliegt.
    Eine E-Mail ohne irgendwelche Nachweise reicht nicht aus.
    Wenn der Anwalt Apple entsprechende Papiere vorlegen kann, wird Apple auch diese App aus dem Markt entfernen.
    Anderen Falls könnte Enteirgendwas Apple wiederum auf Schadensersatz verklagen.

    Ein Plagiat oder eine Urheberrechtsverletzung ist es eben dann, wenn dies auch bewiesen ist.
    Dazu stellt sich hier die Frage, ob Flipagram nicht an und für sich schon eine solche darstellt. Name & Logo sind da sehr stark an das Original von Facebook nämlich Instagram angelehnt.

  15. Habe ich gelacht angesichts der Beschränktheit mancher Komentatoren hier…

  16. Bewertungen und Preis sprechen ja eine eindeutige Sprache. Jetzt einfach die eigene App eine zeitlang kostenlos hochpushen oder günstiger und ggf. auch erst mal mit dem Titel „DAS ORIGINAL“ versehen, hilft womöglich.

  17. @123
    Flipagram ist schon rein deswegen keine Urheberrechtsverletzung, weil es kein Konkurrenzprodukt zu Instagram ist, sondern dessen Funktionsumfang erweitert. Markenrechte sind grundsätzlich erst dann verletzbar, wenn entweder der gleiche Name verwendet wird, oder ein ähnlicher Name für ein direktes Konkurrenzprodukt.

  18. Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Solche Schlussfolgerungen zu ziehen, nach einem Tag, ist schon lächerlich. Die haben die fake App am Donnerstag entdeckt und die Angelegenheit war am Freitag Abend nicht geregelt. Ergo: Apple lässt Entwickler im Stich. Weiter so, Sascha…

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