vzbv beklagt Kleingedrucktes in den Nutzungsbedingungen der Verleiher von E-Scootern


E-Scooter sind in aller Munde, selbst bei denen, die noch keine von Leihscooter in den Städten haben. Sie polarisieren, die einen möchte sie am besten komplett verboten haben, die anderen sehen in ihnen den Heilsbringer der Verkehrswende. Beides Extreme, die man auch schon von anderen Eingriffen in die Mobilität kennt, man erinnere sich bloß an die Einführung von Kraftfahrzeugen. Da wird dann gerne mal das Argument der Gefahr vorgeschoben. Aber auch ganz abseits dieser gesellschaftlichen Diskussion, sorgen die E-Scooter für Gesprächsbedarf, insbesondere die von Leihfirmen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich die Nutzungsbedingungen der E-Scooter-Verleiher zur Brust genommen und fleißig Abmahnungen verteilt. Fünf Anbieter trifft es, insgesamt sind 85 Klauseln betroffen, die nah Ansicht des vzbv nicht zulässig sind. JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG trifft es nun. Unzulässige Haftungsregelungen sowie die Abwälzung von Wartungs- und Inspektionspflichten an den Kunden beanstandet der Verband.

Die E-Scooter-Anbieter scheinen sich hier recht einsichtig zu zeigen. Nach Angaben des vbzv hat Circ bereits die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben, Tier hat seine Bedingungen geändert und die anderen Anbieter haben wohl ebenfalls bereits signalisiert, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Passiert dies nicht, wird der vzbv den Klageweg gehen (gerichtlich, nicht etwa auf einem E-Scooter rollend).

Neben den Punkten zur Wartung und Inspektion, beanstandet der vzbv auch folgende Punkte:

  • Vom Zahlungskonto dürfen alle Kosten eingezogen werden, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden -– darunter auch Forderungen von Dritten. Anbieter behalten sich vor, Nutzern schon nach geringfügigem Zahlungsrückstand den Zugang zum Mietservice zu sperren oder jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
  • Mitunter sollen Kunden völlig überzogene Strafgebühren zahlen, wenn sie das Fahrzeug falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden.
  • Mietgebühren werden grundsätzlich nicht erstattet oder nur, wenn der Kunde kurzfristig reklamiert – selbst wenn der Kunde die Fahrt nicht antreten konnte, weil der Roller defekt oder der Akku leer war.
  • Persönliche Daten können ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden zum Beispiel für Werbezwecke genutzt werden.

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26 Kommentare

  1. Jau, krass, wenn die letzten aufgezählten Punkte echt stimmen. Hat garantiert wieder keiner gelesen.
    Frage mich aber, was die Unternehmen sich dabei denken? Forderungen von Dritten einfach vom Kundenkonto abziehen? Was sollen das für Forderungen sein? Maut? Parktickets? GEZ?
    Bei ISPs und anderen Providern kann ich das noch verstehen. Bsp. Telekom mit StreamOn. Spotify über die Telekom buchen, Spotify über die Telekomrechnung bezahlen.

    • Na wenn du Schäden mit dem E-Scooter verursachst und sich der Geschädigte damit an den Verleiher wendet, weil er den Fahrer ja nicht kennt, darf der Verleiher damit dein Kundenkonto belasten und den Betrag abbuchen.

      Der Fall ist aber eher theoretischer Natur. In der Praxis darfst du dein Geld wieder zurück holen (per Rücklastschrif, über Kreditkarte oder Paypal) und dich dann mit dem Verleiher über die Kosten streiten.

      Das Recht Kosten von Dritten abzubuchen, nimmt dir ja nicht das Recht, der Abbuchung zu widersprechen, wenn du nicht einverstanden bist. Aber natürlich schreiben die Verleiher das zunächst mal in ihre AGB, weil es bei kleineren Fällen die Abwicklung erleichtert und du dann nicht alleine wegen der Abbuchung von ggf berechtigen Kosten klagen kannst.

      • Mach dir bitte mal Gedanken über die Abläufe und deren Gründe, wie das bei einer Autovermietung (Fahrzeughalter) im Schadenfall aussehen würde und der Fahrzeugführer (Mieter) wärst.

        • Der Geschädigte hat das Nummernschild und wendet sich deshalb an die Autovermietung.
          Die Autovermietung wendet sich an den Mieter und stellt ihm die Kosten in Rechnung, sofern sie nicht von der Versicherung gedeckt sind.

          Bei den E-Scooter-Verleihern ist es ganz genauso. Worauf willst du hinaus?

          Das Recht des Verleihers Kosten abzubuchen bedeutete nicht automatisch, dass der Mieter die Kosten letztendlich tragen muss. Das Geld kann der Kunde leicht zurück holen, wenn er meint zuunrecht belastet zu werden.

  2. Argh! – Die Verleiher der E-Scooter müssen ihre Kunden doch dazu anhalten, das Gefährt vor Benutzung kurz zu checken.
    Auch wenn die Anbieter die E-Scooter täglich prüfen und warten, kann immer ein Defekt auftreten. Bremsen und Licht zu checken ist auch nicht zuviel verlangt.

    Und wenn die Roller falsch abgestellt werden, sind alle am meckern. Wenn die Verleiher ihre Kunden aber Strafgebühren in Rechnung stellen, dann ist es „überzogen“.

    Man kann wirklich niemandem dazu raten, in Deutschland ein neues Geschäftsmodell einzuführen. Da ist man nur kaputt gemacht.

    • Recht hast du. Und wenn Idioten betrunken oder zu zweit fahren, dann auch selbst schuld. Eine KFZ-Versicherung holt sich die Kosten doch schließlich auch zurück wenn man groß Fahrlässig einen Unfall verursacht.

      • groB nicht groß 😉

      • Jeder Autofahrer muss vor Fahrtbeginn kurz prüfen, ob keine Schäden zB an den Reifen sind usw.. Das gilt, glaube ich, auch für Mietwagen.

        Den E-Scooter vor Benutzung kurz auf Licht, Bremse und offensichtliche Schäden zu prüfen ist zumutbar und einfach eine völlige Selbstverständlichkeit.

        Das gehört zur allgemeinen Sorgfaltspflicht, die jeder hat, wenn er beabsichtigt am Straßenverkehr teilzunehmen.

        Der Verleiher muss vernehrsrüchtige Geräte anbieten, aber auch der Fahrer muss sich natürlich bei Fahrtbeginn kurz davon überzeugen.

        • Das gilt nicht nur für Mietwagen, sondern für alle Fahrzeuge. Jeder der ein Führerschein besitzt weiß das. Aber die eTretrollerfahrer brauchen ja keinen. Deshalb dürfen sie auch besoffen fahren, Gehwege benutzen, rote Ampeln überrollen und andere Verkehrsteilnehmer nach Herzenslust schikanieren und gefährden. Die Einführung eines Versicherungskennzeichens war schon recht vernünftig, leider hat man aber eine Führerscheinpflicht vergessen. Das sollte übrigens auch für Fahrräder gelten. Also V-Kennzeichen und Führerschein. So wie die Leute, zumindest in der Stadt in der ich lebe, mit Fahrrädern und eRollern umgehen, wissen sie scheinbar nichts von der Existenz der StVO. Rücksichtsloser kann man sich kaum verhalten. Übrigens, wer glaubt dass das ein deutsches Problem ist irrt. Ich war vor kurzem in Helsinki, kaum zu glauben, aber da sind die eRollerfahrer noch asozialer als hier.

  3. Folgenden Punkt finde ich nicht wirklich schlimm:
    „Mitunter sollen Kunden völlig überzogene Strafgebühren zahlen, wenn sie das Fahrzeug falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden.“
    Wenn falsch heißt da wo die Dinger nicht hingehören. Klar. Selbst schuld. Und wenn es die Nutzer sonst nicht lernen, das funktioniert ja oft nur wenn es weg tut, also beim Geld.

    Würde das bei anderen auch so einfach funktionieren, dann würden nicht mehr so viele Fahrräder und PKW falsch herumstehen. Da ist es irgendwie sehr seltsam.
    Habe einmal direkt bei der Polizei gefragt ob man gegen einen Transporter etwas unternehmen kann der direkt hinter einer schwer einsehbaren Kurve den Radweg mit der Front komplett zuparkt über mehrere Tage Abends. Die Antwort war, dass man da nichts sofort tun kann. Man sagt dem Ordnungsamt Bescheid. Die achten darauf ob der bewegt wird und machen Zettel dran. Toll oder? Man muss wohl erst reinfahren bevor was passiert. Aber immerhin, der Fahrer könnte so auch den Führerschein verlieren wenn er 2-3 Wochen nicht reagiert, der Wagen aber bewegt wurde.

    So gesehen erziehen die Verleiher ihre Kunden doch viel besser als der Staat das macht.

    • Das Problem an den Dingern ist in meinen Augen, dass sie früher oder später dazu verleiten, eben von anderen Menschen ohne Anmeldung in irgend einer App durch die Gegend getreten werden. Da gibts Videos und Fotos zu Haufe, wo so Teile von Passanten durch die Gegend gezerrt, geworfen mutwillig zerstört und dann liegen gelassen werden. Unabhängig davon, dass solche Strafen also ggf. die Falschen treffen, entstehen Kosten für die Allgemeinheit, die im Wurst-Case die Kommunen/Städte zu tragen haben, weil ein evtl. insolventes Unternehmen die Karren nicht aus den letzten Löchern holt.

      Deshalb ist meiner Ansicht nach das Konzept der Sharing-Unternehmen auch nicht ausgereift. Die fluten die Städte damit und denken, alles erste Sahne. Otto hat da wohl das passendere Konzept. Und allein aufgrund des Konzepts von Otto, werden die wesentlich weniger vor dieser Problematik stehen. Die Scooter, die Otto vermietet, werden nämlich garantiert nicht so behandelt, sondern ihrem Zwecke und Erfindung nach verwendet. Da wette ich drauf.

      • Aber haben die Städte nicht selbst Schuld an der Situation? Statt einfach mithalten zu können, warum nicht Regeln aufstellen?
        Hier gibt es Tier, mietbar von 7 bis 24 Uhr. Also Zeiten wo Busse und Bahnen fahren, Gastro, Kioske, Bäcker und sogar Supermärkte geöffnet haben.
        Somit frage ich mich, warum hat man Tier nicht zugelassen mit der Auflage sich Partner für feste Standpunkte zu suchen?
        Ist es zuviel verlangt wenn man 500 m laufen muss wenn so ein Punkt im Abstand von 1 km(realistisch in der Zone)wäre?
        Carsharing funktioniert doch ähnlich. Da gibt es auch feste Parkplätze und andere die nur in einer bestimmten Zone abgestellt werden dürfen und wo es auch kostet wenn man die woanders abstellt. Gut, die kann man nicht so schnell wie einen Roller in den Busch werfen, aber feste Punkte, da hätte man z.B. den Kioskbetreiber oder der Vermieter wäre verpflichtet, diesen Punkt mit Kamera zu überwachen und der Staat hätte dafür zu sorgen, dass für diesen Bereich der Datenschutz angepasst wird. Kann ja nicht so schwer sein, gibt doch auch Kameraüberwachte Parkplätze.
        Und wer halt nicht da abgibt wo es gestattet ist, der zahlt halt.

        Immerhin denken die inzwischen soweit, dass man das GPS nutzen will um Roller in bestimmten Straßen auszusperren. Hätte man doch eigentlich von Anfang an so machen können, die Problematik war ja schon aus anderen Ländern bekannt.

        Und die Lösung von Lime mit dem Beweisfoto nach dem Abstellen ist auch nur sinnvoll wenn man Dienste nutzt die den Standort verfolgen und man so beweisen kann, dass man nicht noch einmal zurück gegangen ist und den Roller dann doch noch absichtlich falsch abgestellt hat.

        Gebe dir aber schon recht. Bin nur halt der Meinung, dass Deutschland wieder einmal ewig länger als andere gebraucht hat und wieder einmal nichts getan hat um die bekannten Fehler nicht nachzumachen. Man hätte schließlich von Anfang an mit GPS und verbauter SIM-Karte arbeiten können. Man wußte vorher was auf einen zukommt.

        • Feste Sammelplätze würden das Konzept der Miet-E-Scooter total kaputt machen. Da kann man stgb gleich bis zur Bushaltestelle laufen.

          Wirksam sind vermutlich Fotos, die die Fahrer vom geparkten Roller machen, Strafgebühren (zB 20 Euro) und konsequentes Sperren von Nutzern, die sich nicht an Regeln halten.

          • Ach ja? Wenn diese alle ca. 1000 Meter voneinander entfernt sind sehe ich da absolut kein Problem. Wenn ich Abends in der Stadt bin und schaue sind mit Glück im Umkreis von 200-300 Meter welche in der Nähe. Mit Pech, bei diesem Wetter wahrscheinlich, sind es auch um die 500 Meter. 500 Meter hätte ich, wenn ich Pech habe, und mich genau mittig zwischen 2 festen Punkten befinde auch.
            Wo ist da also der Unterschied?
            Im Gegensatz zu abstellen wo ich will, finde ich bei festen Plätzen die Teile sofort. So frei neben dem Weg kann es auch im Gebüsch stehen.
            Na gut, ich habe nicht daran gedacht, dass 500 Meter zu Fuß für einige Menschen schon zuviel verlangt sein können. Dachte immer diese Menschen kaufen sich dann ein eigenes Gerät und haben es dann garantiert sofort zur Verfügung ohne erst in der App schauen zu müssen wo so ein Teil steht.
            Der praktische Nebeneffekt wäre halt, dass die Verleiher auch schauen könnten wo der Bedarf ist und somit auch besser bestücken könnten.

        • Peter Brülls says:

          „Ist es zuviel verlangt wenn man 500 m laufen muss wenn so ein Punkt im Abstand von 1 km(realistisch in der Zone)wäre?“

          Aus Sicht der Nutzer ja. Das Verkaufsargument ist ja, dass man locker flockig irgendwo hinfahren kann und es dann – ordentlich an die Wand gelehnt, natürlich – stehen läßt.

          • Eben. Mit festen Abstellplätzen kann man es auch gleich sein lassen.

            Das wird aber nicht kommen, weil die Städte dann festlegen müssten, WO genau diese Abstellplätze sein sollen. Dann geht die Streiterei erst richtig los.

            • Nein, stimmt nicht so ganz. Die Stadt kann doch von Anfang an sagen, ihr kümmert euch um feste Partner wo ihr abstellen könnt, die eventuell auch das Laden übernehmen und dort wo es nicht möglich ist opfern wir einen Parkplatz oder bieten eine andere Fläche an.
              Keine Ahnung wie das in anderen Städten ist, aber hier gibt es in kurzen Abständen genug an Kiosken, Gastro, Supermärkte, Discounter wo auch schon Plätze für Carsharing sind.
              Wer locker und flockig z.B. ins Freibad will, die sind hier auch städtisch, also ein Parkplatz würde sich fest einrichten lassen.

              Streit müsste es da doch wirklich nicht geben. Paketdienste haben es doch auch geschafft ihre Dienste in Kiosken und co. unterzubringen. Warum soll das nicht bei Leihrädern und Leihrollern klappen wenn man will und es vermeiden will, dass solche Gefährte an Stellen herumliegen wo sie echt nichts zu suchen haben?
              Ein kleiner Anfang wären ja schon farbig markierte Abstellflächen wo man nur diese Roller abstellen darf. Es muss ja nicht viel Aufwand sein.
              Diese Stangen zum Fahrrad dran anschließen gibt es schließlich ja auch.

          • Ja und derjenige dem die Wand gehört, an die pausenlos am point of interest die Teile gelehnt werden, freut sich auch. 365 Tage im Jahr, zig Studenten, Touris, usw.

            Das Problem ist und bleibt, dass da jemand Geld damit verdienen will sein Zeug in der Öffentlichkeit herumstehen zu haben und dann am liebsten im Kleingedruckten auch noch die Kunden für alle damit verbundenen Risiken verantwortlich machen will.

            So nicht und genau solch foul play zu unterbinden ist auch die Aufgabe der Verbraucherschützer, mit den Mitteln des Rechtsstaates.

            Der unüberlegt wiederholte Begriff vom vermeintlichen Sharing verschleiert, dass das Miete wie jede andere Miete ist.
            Wir sind nur Mieter unseres Hauses, ich nehme somit an der Shareconomy Teil, geil. Fehlt nur noch die App.

            • Natürlich wollen sich die Verleiher von möglichst vielen Risiken absichern.
              Wenn man so ein Geschäft aufzieht, ist das auch unbedingt nötig. – Dehalb machen das ja auch alle.
              Sonst kann man sich vor Querulanten und Abzockern, die gegen alles und jeden klagen, gar nicht mehr retten.

              Natürlich muss auch der Nutzer eine kurze Prüfung von Licht und Bremse vornehmen. Schon alleine zur Übung. Das ist wirklich nicht zuviel verlangt.

              Und natürlich muss der Verleiher das Recht haben Kosten von Dritten – zB nach einem Unfall mit Fahrerflucht – an den Fahrer weiterzubelasten. Der Geschädigte hat ja ggf nur das Kennzeichen. Darüber streiten kann man ja immer noch.

              Und natürlich lässt sich der Verleiher auch das Recht einräumen mit den persönlichen Daten zB Werbeemails an dich zu versenden oder in den Rechnung-Mails Webung zu machen.

              Was „Webung“ ist und was nicht, ist Auslegungssache. Viel Spaß, wenn du dir „Webung“ bei deinem Geschäft nicht in den AGBs genehmigen lässt. Da kannste dann dein Geschäft schließen und den Rest deines Lebens durch alle Instanzen bis zum BGH hochklagen, bei dem ganzen Datenschutz-Querulanten hierzulande… 😀

        • Wenn du sagst, die Städte und Kommunen hätten ja gewusst, was auf sie zukommt… warum soll man das nicht auch von den Unternehmen erwarten? Ich sehe da einfach kein wirklich durchdachtes Gesamtkonzept. Das ist mal schnell hingerotzt weil es hip ist, einen eScooter zu mieten und das auch noch mit einer App! Fancy. Aber zum Schutz ihrer Investition (in die Scooter) haben sie wohl nicht wirklich ein Konzept. Die Dinger müssen von Menschen zum Laden eingesammelt werden. Einige Anbieter arbeiten da mit „Freiwilligen“ und Hungerlöhnen. Das ist für mich nicht als nachhaltiges Geschäftskonzept gestaltet. Nachhaltig ist Ottos Angebot für diese Scooter.

      • Peter Brülls says:

        „Das Problem an den Dingern ist in meinen Augen, dass sie früher oder später dazu verleiten, eben von anderen Menschen ohne Anmeldung in irgend einer App durch die Gegend getreten werden.

        Man kann sie nur mit Smartphone nutzen. Damit ist es es zumutbar, dass beim Ausloggen nicht nur die Position übermittelt wird, sondern auch ein Foto gemacht wird. Letzteres kann ja auch gerne auf dem Gerät verbleiben, wenn der Benutzer es nicht hochladen möchte, so dass nur ein Hashwert hochgeladen wird und um Disputfall das Foto zu diesem Hash angefordert wird.

        • Das hindert aber doch niemanden daran, die Teile in den nächsten Busch zu werfen. Es geht ja nicht um die Schuldfrage, sondern einfach um die Tatsache, das es bereits passiert. Das deutet für mich auf ein schlechtes Konzept hin. Falls überhaupt je eins vorhanden war, außer „Wir vermieten fancy eScooter die du mit einer sexy App aktivieren kannst! Und sie haben beleuchtete Räder!“. Wirtschaftlich gedacht, ist da kein bisschen Investitionsschutz gegeben. Das Risiko, die Geschäftsgrundlage zu verlieren bzw. von deren Kosten überrollt zu werden, ist doch so viel zu groß!

          • Peter Brülls says:

            Das ist dann aber das Problem des Verleihers, der das dann mit der Gemeinde ausdiskutieren darf. Und wenn das Konzept schlecht ist, weil es sich nicht profitabel betreiben läßt, geht es eben unter.

            Man muss nicht künstliche Altlasten schaffen, die aktuellen sind schon nervig genug.

  4. Bob (der andere) says:

    “Neben den Punkten zur Wartung und Inspektion, beanstandet der vzbv auch folgende Punkte:

    Vom Zahlungskonto dürfen alle Kosten eingezogen werden, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden -– darunter auch Forderungen von Dritten. Anbieter behalten sich vor, Nutzern schon nach geringfügigem Zahlungsrückstand den Zugang zum Mietservice zu sperren oder jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
    Mitunter sollen Kunden völlig überzogene Strafgebühren zahlen, wenn sie das Fahrzeug falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden.
    Mietgebühren werden grundsätzlich nicht erstattet oder nur, wenn der Kunde kurzfristig reklamiert – selbst wenn der Kunde die Fahrt nicht antreten konnte, weil der Roller defekt oder der Akku leer war.
    Persönliche Daten können ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden zum Beispiel für Werbezwecke genutzt werden.“
    Aus unternehmerischer Sicht kann ich diese Klauseln zwar verstehen/nachvollziehen, aber ob das juristisch so haltbar ist?

    Der erste Rechtsstreit zu diesem Therma ist nur eine Frage Zeit.
    Einerseits der Verleiher, die sich möglichst umfassend absichern möchten (und auch müssen),
    Andererseits die Kunden, die natürlich keinen “Blanko-Scheck“ ausstellen wollen (und können).

    So wie mit den Verleih-Scootern “die Sau“ gemacht wird, rechne ich in absehbarer Zeit mit Änderungen/Verschärfungen von Seiten des Gesetzgebers (auch was die Haftung angeht, sowohl an den Fahrzeugen selbst als auch gegenüber Dritten).

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