Vorratsdatenspeicherung: Gesetzentwurf beschlossen

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Dass sie kommen wird, dies war sicherlich allen klar: die Vorratsdatenspeicherung, die in den letzten Wochen auch bei uns hier im Blog immer wieder mal Thema war. Hierzulande war bereits 2008 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Speicherung der Verbindungsdaten über den Zeitraum von sechs Monaten) aktiv, wurde aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Nun hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, in ihm geht es um die Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstpeicherfrist für Verkehrsdaten. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte schon ein paar O-Töne von Heiko Maas und versuchte zu erklären, was erlaubt ist und was nicht. Wenn man das denn glauben möchte.

[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„Wir haben heute klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten beschlossen. Damit wahren wir die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt. Den Sicherheitsbehörden geben wir bei schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument. Die Privatsphäre schützen wir: Eine Speicherung darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen. Inhalte werden nicht gespeichert. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation erhalten wir. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden. Emails werden nicht erfasst. Die Speicherfristen sind weit kürzer, der Zugriff auf die Daten deutlich schwerer als zuvor.“[/color-box]

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung der Verkehrsdaten auf 10 Wochen beschränkt ist. Ferner müssen die Provider die Daten im Inland speichern, zudem die höchstmögliche Sicherheit gewährleisten. Für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestehen angeblich hohe Hürden: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen.

Der Abruf der Daten ist angeblich transparent. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Daher wird der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt: Es wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen; damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen. In den Informationen zur Vorratsdatenspeicherung heißt es aber auch: „Ist eine heimliche Verwendung nach gerichtlicher Prüfung ausnahmsweise zulässig, bedarf es grundsätzlich einer nachträglichen Benachrichtigung.“ So viel dazu.

Zu den Daten, die beispielsweise gespeichert werden müssen, gehören: die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Inhalte der Kommunikation, aufgerufene Webseiten und E-Mails sollen nicht gespeichert werden dürfen.

Standortdaten dürfen vier, der Rest der Daten zehn Wochen gespeichert werden. Hiermit will man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs einhalten. Berufsgeheimnisträger werden laut Aussage des Ministeriums besonders geschützt, was sich aber bei dynamischen IP-Adressen als schwierig erweisen dürfte – eine Ausnahmeregel für eine Anwaltskanzlei kann so schlecht erstellt werden, wenn ich das richtig sehe.

Ab wann das neue Gesetz angewandt werden soll?

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der weitere Zeitplan liegt dann nach Angaben des Ministeriums in den Händen des Deutschen Bundestages. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag wird den TK-Unternehmen ein Zeitraum von 18 Monaten eingeräumt, um die erforderlichen Maßnahmen (insbesondere technischer Art) zu ergreifen. Dabei geht es um die Sicherstellung der Zugriffsberechtigung, der besonderen Sicherheitsvorkehrungen beim Speichern und der Löschverpflichtungen.

Schade. Und sehr enttäuschend. Das ist kein guter Weg, der da gegangen wird. Ich glaube einfach nicht, dass da viel Gutes bei rum kommt. Ganz im Gegenteil.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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31 Kommentare

  1. @HO: Träum weiter. Der AK Vorratsdatenspeicherung und netzpolitik.org beanstanden eingebaute Schlupflöcher für die Abmahnindustrie.

    Laut Gesetzentwurf können die Daten auch weitergegeb und verwendet werden, wenn eine Straftat „mittels Telekommunikation“ begangen wurde und wenn die „Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre.“ Das mache es Strafverfolgungsbehörden einfach, auf diese Daten zuzugreifen. „Damit kann auch gegen Filesharer und Trickbetrüger auf Ebay vorgegangen werden,“ meint Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. „Ein tiefer Eingriff in die Grundrechte für die Verfolgung solch vergleichsweise geringer Delikte ist mit dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.“

    Während sich die Urheberrechtsindustrie also Hoffnungen darauf machen darf, künftig Filesharer durch anlasslose Massenüberwachung aufzuspüren, bleiben professionelle Terroristen von der Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ausgenommen. Seit den Zeiten der IRA halten Profis Abstand von allem, was ein Kabel oder eine Funkverbindung haben könnte. Auch in das Hirn eines nicht geschwätzigen Einzeltäters wird die Vorratsdatenspeicherung kaum eindringen können. Amateur-Terroristen hingegen offenbaren sich ohnehin auf Facebook.

  2. @HO
    Ich unterstelle dem Staat auch keine bösen Absichten. Nur – zumindest teilweise – Inkompetenz. (Denn man nennt Politiker auch Volksvertreter. Allerdings vermisse ich in vielerlei Hinsicht eine gewisse Vertretung meiner Interessen seitens der Politiker. Wenn du verstehst, was ich damit andeuten möchte.)
    Das ist aber nicht das Problem. Das Problem ist die Gutgläubigkeit von dir und vielen anderen in diesen und anderen Themen. Ich verweise aber gerne mal auf die Pkw-Maut für uns alle. Die kommt auch. Wir bekommen sie über die Kfz-Steuer erstattet. Aber weißt du was? Das Gesetz zur Pkw-Maut ist durch, da und gültig. Die erste Hürde ist genommen. Irgendwann wird das Gesetz mal still und klammheimlich geändert. Und dann bekommen wir die Maut nicht mehr über die Kfz-Steuer erstattet. Das ist das Problem an solchen Gesetzen. Sind sie erst mal in Kraft getreten, können wir Wähler NICHTS mehr daran ändern. Denn es ist egal, welche Partei die Regierung stellt: Solche Gesetze machen die nur in ihren Wahlbroschüren wieder rückgängig.
    Demnach ist auch die VDS der erste Schritt auf den Abgrund zu. Und der Dummheit der Politiker ist bekanntermaßen keine Grenze gesetzt. Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber was aus der jetzigen VDS mal werden kann… Mir wird da ganz anders bei dem Gedanken.

  3. wenn ich also jetzt schreibe, dass ich ,theoretisch gesehen, mal den bundestag sprenge, muss ich 10 wochen warten damit ich nicht erwischt werde, aber in der 11. woche bekomme ich post das dieser post analysiert wurde?! wie darf ich das verstehen???
    mit NSA, BND und diesen netten „selektoren“ (hört sich gut an aber keiner weis was eigentlich gemeint is) wird doch eh alles geloggt, gespeichert und gläsern gemacht, allein das ich des hier schreibe darf ich wahrschl. nich mal mehr silvesterkracher kaufen! armes D-Land 🙁

  4. (gibt leider kein edit) @caschy wenn du solche Themen aufgreifst, biete den Menschen doch eine Plattform für ihr Meinung: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_04/_15/Petition_58459.nc.$$$.a.u.html
    habe leider keine „dafür“ Petition gefunden oder wenn es nicht existiert wäre eine Abstimmung doch sicher interessant.
    Jeder hat ein Recht auf seine Meinung und das nicht nur alle 4 Jahre!
    Das Ergebnis kann ich mir zwar denken aber naja. Schönen Gruß

  5. Es gibt eine Partei die sich für Freiheit engagiert!
    Sie wollen den Einzelnen stark machen.
    Die meisten trauen sich aber nicht und bleiben lieber ängstlich und meckern rum.
    So könnte man jedenfalls erklären wieso sie so unpopulär sind…

  6. Stephan von Leitmayer says:

    Caschy hast Du mitlerweile einen Presseausweis? Dann könnte man ja einen Tunne

  7. @Stephan von Leitmayer: Wie meinen? Aber nein.

  8. Ist doch ganz einfach. Halt keine Parteien wählen, die früher schon mal mit Überwachungs- und Repressionsaktivitäten aufgefallen sind. Und da gibts nur eine…

  9. Die Linke meinst du?!? Und die Piraten sind auch gegen die VDS

  10. Die einzige Partei die man „ernst“ nehmen kann ist „Die Partei“
    aber die kennt ja kaum jemand. Ich empfehle „blog fefe“ zu lesen

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