Vorbild USA: BND investiert 100 Millionen Euro in Überwachungsprogramm
Passender könnte der Zeitpunkt nicht sein. Leut eines Artikels des Spiegel, baut der BND (Bundesnachrichtendienst) mit dem Technikaufwuchsprogramm eine Internetüberwachung auf. Über fünf Jahre sollen so 100 Millionen Euro investiert werden. In Mitarbeiter und vor allem Technik, insbesondere Rechen- und Serverkapazitäten.
Es soll so sicher gestellt werden, dass grenzüberschreitender Datenverkehr möglichst umfassend überwacht werden kann. Das G-10-Gesetz schreibt vor, dass maximal 20% des Kommunikationsverkehrs zwischen Deutschland und dem Ausland überwacht werden darf. Momentan werden allerdings nur 5% der E-Mails, Telefongespräche, Facebook-Konversationen oder Skype-Unterhaltungen ausgewertet.
[werbung] Anzumerken ist noch, dass der BND bislang nicht prohpylaktisch alles speichert, sondern vielmehr den Datenverkehr siebt. Bundesinnenminister Friedrich erklärt dazu: „Natürlich müssen auch unsere Nachrichtendienste im Internet präsent sein.“, denn der Staat müsse dafür sorgen, „dass wir Kontrollverluste über die Kommunikation von Kriminellen durch neue rechtliche und technologische Mittel ausgleichen“.
Man muss also gar nicht über den großen Teich schauen, um Abhörmaßnahmen zu entdecken. Die Politik zeigt sich übrigens gespalten. Während Friedrich die Abhörmaßnahmen der USA verteidigt und kräftig mit dem Terror-Argument wirbt, lässt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diese Argumentation nicht gelten und kritisiert die USA stark. Aber wie heißt es so schön: Vielleicht sollte man erst vor der eigenen Tür kehren…
@jomei
Das ist unwahr.
Dazu ein Auszug aus dem Tagesspiegel.
„Zentral allerdings, was in der hiesigen Debatte entschieden unterbelichtet wird, ist der Unterschied zwischen Datensammlung und Überwachung. Ob Telefonate, Email-Verkehr oder Kommunikation via sozialer Netzwerke: Der NSA ist lediglich die Recherche darüber erlaubt, wer wann mit wem von wo aus kommuniziert. Sollte das zu einem begründeten Verdacht führen und zu einer Gefährdung der nationalen Sicherheit, kann sich der Geheimdienst an ein Gericht wenden, dem „Foreign Intelligence Surveillance Court“, das ihm nach Abwägung aller Sicherheits- und Freiheitsrechte die Erlaubnis erteilen kann, Inhalte der Kommunikation einzusehenAlso: Eine Überwachung privater Daten ohne Gerichtsbeschluss ist faktisch ausgeschlossen. Laut amerikanischem Verfassungsgerichtsurteil („Smith vs. Maryland“, 1979) ist ohnehin nur der Inhalt etwa von Telefonaten vom Recht auf Privatheit geschützt, nicht aber der Standort oder die angerufene Telefonnummer.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-obama-und-die-stasi/8360806.html