Vodafone-Pass darf nicht nur im Inland gelten

Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dies gab der Bundesverband der Verbraucherzentralen heute bekannt.

Das Gericht untersagte es Vodafone außerdem, für den Pass zu werben, ohne auf wichtige Nutzungseinschränkungen hinzuweisen. Die Richter schlossen sich demnach der Auffassung des vzbv an, dass die begrenzte Gültigkeit des Vodafone-Passes gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland genauso nutzen können wie zu Hause, ohne dafür ein zusätzliches Entgelt zahlen zu müssen.

Doch die Verbraucherzentrale war nicht in allen Belangen erfolgreich. Der vzbv hatte auch kritisiert, dass die Internetnutzung über einen Hotspot („Tethering“) vom Vodafone-Pass ausgeschlossen ist. Ohne Verbrauch des Datenvolumens können Verbraucher die im Pass enthaltenen Apps nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. In diesem Punkt wies das Landgericht die Klage des vzbv ab. Der Vodafone-Pass schließe die Wahl des Endgerätes beim Tethering nicht aus, sondern rechne den Datenverbrauch nur auf das vereinbarte Datenvolumen an. Das sei zulässig. Der vzbv hat gegen diesen Teil des Urteils Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram. PayPal-Kaffeespende.

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30 Kommentare

  1. Gilt denn inzwischen Stream On der Telekom auch im Ausland? Ist es bei Stream On denn nicht genau die gleiche Problematik?

    • Sebastian says:

      Doch, das wird wird dann die nächste Klage werden.
      Die sollen diesen Netzneutralitätsalbtraum einfach abschaffen und genug Volumen in die Tarife packen…

    • Ja, StreamON ist letztendlich das gleiche. Auch hier wurde von der Bundesnetzagentur angemahnt, dass die Option nur im Inland gilt. Das VwG Köln hatte auch gegen die Telekom geurteilt, bisher folgten daraus aber keinerlei Konsequenzen.

      • Das ist ja cool – für was benötige ich dann noch ein Gericht/Urteil wenn das nicht umgesetzt wird?

        • Meines Wissens nach läuft das Verfahren noch. Was mich nur immer wundert ist, dass die Telekom trotzdem noch ordentlich die Werbetrommel rührt, obwohl nicht sicher ist, ob es StreamOn in der Form noch lange geben wird.

          • klaro bis zur letzen Sekunde die Grauzone nutzen, und wa will man nicht von Giermentalität sprechen…
            Der Markt kann nicht wachsten, nicht in D. Der ist beschränkt auf die anzahl der Leute, das hat man so nicht ganz verinnerlicht. Einzige was man weiß ist das da irgendie nix mehr geht und nur noch voneinander die Konsumenten abgejagt werden können. Da verplempert man zu viel Resourcen in Gerichtssäle und PR Gedöns statt vernünftig die Quali und das Angebot zu verbessern, Gott weiß wie schäbig die Infrastruktur in D ist. Die Quittung bekommen wir seit Jahren Stück für Stück durch die Misere der Politiker der letzten 2 Jahrzehnte. Das sind längst nicht mehr unsere Politiker sondern die Schoßhunde der Konzerne, man läßt uns nur die Illusion einer Wahl (man wählt sich quasi nur selbst den Henker, aber das Beil kommt das ist sicherer als das Amen in der Kirche). Der Weg der gewählten ist ja längst von diesen Konzernen vorgegeben und läßt ein wenig Spielraum zu, dass quasi die Parteien ihr Gesicht mehr oder weniger wahren können um einen Unterschied nach Außen, quasi zum Wähler hin, noch representieren zu können.

        • Weil es sowas wie Einspruch, Übergangsfristen etc. gibt. 😉

        • T-com gehört ja zum teil dem Staat, schon vergessen? Deshalb war ja das mit Vodafone als Urteil so wichtig.
          *Popcorn holen
          Jetzt gibts schones Trashtalk:
          – Vodafone: Aber die T-com die müssen ja gar nix…
          – T-com: Weil wir die T-com sind
          – Vodafone: Aber die T-com die haben ja auch…
          – T-com: Weil wir die T-com sind
          – Vodafone: Aber die wiso wir jetzt…
          – T-com: Weil ihr nicht die T-com seid
          .
          .
          .
          Tja und damit wird der Druck auch auf die T-com erhöht, geht durch die Medien, durch die Massen und letzen Endes irgendwann wird es auch mal irgen ein Politiker verstehen das da was nicht in Ordnung ist… irgendwann… bzw vielleicht will er es irgendwann verstehen, so muss man leider bei Politiker dies ausdrucken, das verstehen wollen, das muss man ihnen anprangern.
          Dann irgendwann wird es gespräche Geben, Abstimmungen, Debatten… und in diesem Unseren Fall wird da noch lange nix sich ändern bis…

          • Glaubst Du diese Verschwörungstheorien eigentlich wirklich?

            Ja, der Staat hat teilweise noch Telekom-Aktien. Aber wer hat denn gegen die Telekom und StreamOn geklagt? Genau, die Bundesnetzagentur. Und wem gehört die? 😉

            • ok, dachte es währe wie bei Vodafone:
              „Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dies gab der Bundesverband der Verbraucherzentralen heute bekannt.“

              danke für die Erinnerung, aber wer weiß wer den Sagen hatte und welche Aktien dieser hält 😉 wenn wir schon bei Verschwörungen sind… hoffe du hast den joke oben verstanden weil du Verschwörungstehorien hinterfrägst…

  2. Technische Frage: Wie kann der Mobilfunkbetreiber eigentlich wissen, ob am Handy Tethering aktiv ist oder nicht?

    • tartaros84 says:

      Andere Provider Settings für das Tethering.

      • Lässt sich das nicht ändern?

      • Kannst du mal näher ausführen, was das machen soll und wie das dem Provider ermöglichen soll, zu unterscheiden?

        Wenn ich mein Smartphone als WLAN-Hotspot nutze, kann der Provider a) nicht erkennen, daß ich das tue, und b) nicht erkennen, ob eine Netzwerk-Anfrage von einer App auf dem Smartphone oder über den Hotspot von einem anderen Gerät kommt.

        • Beim Tethering wird nicht der in den Einstellungen genannte Zugangspunkt (APN) genutzt, sondern an den APN wird noch ein Anhang gehängt, der das Tethering zeigt. Ich habe dies vor längerer Zeit mal im CyanogenMod-Source nachgeschaut (ja, auch die haben das drin), weiß aber nicht mehr, was das genau war. Auf jeden Fall ist es für den Netzbetreiber möglich über den genutzten APN nachzuvollziehen, ob die Daten vom Gerät selbst kommen oder über einen WLAN-Hotspot.

        • Es gibt zig Möglichkeiten um Tethering zu identifizieren. Die Provider nutzen dafür Deep Packet Inspection. Das Protokoll (TCP/IP) macht’s möglich. Android vereinfacht das stark indem es für jedes getetherte Gerät eine neue Routing Table anlegt.

          • was ist aber wenn ich nicht Hotspot mache sondern die Infos (screen, audio) an andere Geräte Streame? Das wird nicht abgecheckt oder?

            • Nein, der Endpunkt empfängt ja nur passiv Daten und teilt sich die Verbindung nicht mit dem anderen Gerät.

          • Deep Packet Inspection?
            Wie sieht es hier mit verschlüsselten Verbindungen aus? Zudem kann man am Paket nicht erkennen, ob ein WLAN-Gerät über den Hotspot dieses sendet/empfängt.

            Routing Table?
            Wenn mein Client über das Tethering meines Smartphones ins Internet geht, dann gibt es höchstens eine Routing Table vom Client bis zum Smartphone. Ab dem Smartphone, welches sozusagen den Router darstellt, wird NAT durchgeführt. Somit gehe ich über die selbe Route mit dem Client, wie auch das Smartphone geht. Mit der selben, externen IP.

            Versuch mal in Zukunft bitte nicht Dir hier etwas zusammen zu reimen.
            Nachher glaubt das noch jemand im Internet…

            • > Wie sieht es hier mit verschlüsselten Verbindungen aus?

              Nicht jede Verbindung ist verschlüsselt. Wenn zum Beispiel Windows die Windows Update Server pingt von denen einige nicht über HTTPS gehen dann wird am Ende wohl kein Android oder iOS Gerät sein.

              Routing Table: offensichtlich nicht die Existenz der Tabelle an sich sondern die Möglichkeiten, die dem Provider dadurch entstehen bzw. dem Betriebssystem selbst, um dem Provider mitzuteilen dass man tethert, so wie Android das seit Jelly Bean macht (und iOS schon immer.

              Am besten du laberst nicht so viel.

              • > Nicht jede Verbindung ist verschlüsselt. Wenn zum Beispiel Windows die Windows Update Server pingt von denen einige nicht über HTTPS gehen dann wird am Ende wohl kein Android oder iOS Gerät sein.

                Da hast du Dir aber ein schönes Beispiel an den Haaren herbeigezogen. Anhand Deines Kommentars merkt man aber auch schon, dass du wirklich gerne mehrere Fragmente Deines Halbwissens zusammenfügst. Ist leider nur relativ unschlüssig.

                > Routing Table: offensichtlich nicht die Existenz der Tabelle an sich sondern die Möglichkeiten, die dem Provider dadurch entstehen bzw. dem Betriebssystem selbst, um dem Provider mitzuteilen dass man tethert, so wie Android das seit Jelly Bean macht (und iOS schon immer.

                1. Klammer schließen. 😉
                2. Lies Dich doch bitte in die Materie ein, was Routing Tables betrifft. Das Prinzip hast du noch nicht verstanden. Ansonsten, siehe oben, gleiches Schema von Dir.

                > Am besten du laberst nicht so viel.
                Sachlich bleiben, Kalle! Wir sind hier im Internet.

  3. Dann sollten nun auch endlich Strafen für Telekom und Vodafone (sobald rechstskräftig) bei Nichteinhaltung folgen. Sonst wird sich nichts ändern.

  4. Mal eine etwas Frage off-topic: Gibt es die Möglichkeit, den Punkt „Benachrichtige mich über nachfolgende Kommentare via E-Mail“ auch irgendwie zu aktivieren, ohne selber einen Beitrag zu schreiben?
    Manchmal habe ich auch nichts zum Thema zu sagen, mich interessieren aber die Kommentare. Aktuell muss ich den Artikel dann immer neu laden, um zu gucken, ob neue Kommentare dabei sind. Per E-Mail wäre das aber wesentlich komfortabler.

    • Nein, gibt es leider nicht. Wurde hier schon häufiger gefragt/angeregt.

      • Das ist schade, aber danke für die Info.
        Dann muss ich es wohl doch weiterhin so machen wie bisher.

        • Oder du fragst, ob du dich auch ohne Kommentar für E-Mails bei neuen Kommentaren registrieren kannst und wählst dabei „Benachrichtige mich über nachfolgende Kommentare via E-Mail.“ aus. 😀 Zugegeben, das ist ein komischer Workaround.

        • Moin!

          Schau mal unter dem Kommentarfeld:

          „Du willst nichts verpassen? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. ….“

          Das ist genau das, was Du suchst 🙂

          LG Markus

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