Verbraucherzentralen stellen Online-Vorsorgedokumente zur Verfügung
Wir werden (hoffentlich) alle mal alt und da kann man im Vorfeld nicht absehen, ob man alle wichtigen Angelegenheiten noch selbst regeln können wird, oder sich eventuell auf Freunde und Verwandte wird verlassen müssen. Die Verbraucherzentralen stellen euch dafür online kostenlos Möglichkeiten zur Verfügung, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen.
Mit den drei Online-Tools könnt ihr individuelle Online-Patientenverfügungen, Online-Vorsorgevollmachten und Online-Betreuungsverfügungen erstellen.
- Patientenverfügung: Sie bestimmen, wie Sie behandelt werden wollen.
- Vorsorgevollmacht: Sie regeln, wer für Sie handeln soll.
- Betreuungsverfügung: Sie legen fest, wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll
Die Online-Verfügungen basieren auf Textbausteinen und Vorlagen des Bundesministeriums der Justiz.
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Ganz wichtig, falls hier falsche Vorstellungen vorherrschen: bei allen drei Dokumenten ist kein Notar notwendig um in Kraft zu treten.
Natürlich sollte man sich vorher gut informieren.
Z.B. kann man die Vollmachten auch einschränken und wiederrufen.
Wir haben gestern erst über diese Dokumente diskutiert, leider auf einer Beerdigung. Wichtiger Hinweis voelleicht: wer Immobilien besitzt muss die Vorsorgevollmacht entweder beim Notar machen oder öffentlich beglaubigen lassen.
in der Schweiz jedoch nur gültig, wenn von Hand selbst geschrieben wurde. gedruckt und unterschrieben, reicht jedoch nicht.
Danke André für den Hinweis! Ich kann jedem nur empfehlen das rechtzeitig zu machen, auch in noch nicht fortgeschrittenem Alter. Dabei auch an Eltern und Partner denken und sich gegenseitig absichern. Nach schwerer plötzlicher Erkrankung des (Ehe-)Partners musste ich mich irgendwann mit der Betreuungsbehörde und Anwälten herumschlagen und bekam nicht mal Auskunft von den Ärzten. Zum Glück ist alles gut ausgegangen. Wir haben uns nachher jeweils Verfügungen und Vollmacht erstellt.
Es ist hierzulande eine Schande wie mit Partnern umgegangen wird, wenn kein Trauschain vorliegt.
Sehr vernünftiges Angebot! Sollte man nicht unterschätzen, was das für ein Theater geben kann, wenn im Falle eines Falles keine Vollmachten vorliegen.
Gute Sache von den Verbraucherzentralen und vielen Dank, dass ihr darüber berichtet.
Es ist ein unangenehmes Thema, aber unglaublich wichtig, da jeder schnell und auch jung unverschuldet in eine solche Situation kommen kann und eine klare Regelung erspart den Angehörigen im Ernstfall viel Druck und Leid.
Werde dies als Anlass nehmen, mich um diese Themen zu kümmern.
Immer hilfreich rechtssichere Dokumente ohne viel Aufwand erstellen zu können.
Danke für den Hinweis.
Das ist super wichtig, dass meine sowas hat.
Ich habe schon entsprechende Dokumente. Diese aber gefallen mir sehr gut. Habe sie gleich nochmal ausgefüllt.
Bei meinem schwer kranken inzwischen verstorben Vater hat uns das sehr geholfen.
Trotzdem höre ich von meiner Familie immer wieder. „Ja ja, das muss ich noch machen“.
Niemand wünscht sich das, aber morgen könnte es schon zu spät sein.
Leider wird das von vielen immer wieder verdrängt.
Dabei gibt das auch mir Sicherheit, dass in meinem Sinne gehandelt wird.
Also ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Jetzt!
Das MAN sowas hat. Diese verfluchte Autokorrektur auf den Smartphone. Warum sehe ich solche Fehler erst, wenn schon abgeschickt.
Zwei kleine Hinweise. Egal um welches Aufgabengebiet der Vollmacht geht, es setzt immer 100% Vertrauen voraus um Missbrauch zu vermeiden. Beim Thema Pat. Verfügung möchte ich hierauf hinweisen: https://www.xn--meinepatientenverfgung-9lc.de/automatisches-vertretungsrecht-zwischen-ehegatten-und-lebenspartnern-im-notfall-vollmacht/#:~:text=Am%2005.03.2021%20hat%20der,gesetzliches%20Notvertretungsrecht%20f%C3%BCr%20Ehegatten%20geschaffen.
Bei der Patientenverfügung macht es unbedingt Sinn, mit erfahrenen Personen zu sprechen. Zum einen kann man als Laie mögliche Szenarien gar nicht erahnen, zum anderen braucht es fachliche Unterstützung, um die Formulierungen passend hinzubekommen. In der Praxis kommt es oft auf sehr genau auf die Formulierung an. Meine Frau hat aus der Klinik immer wieder von Problemen berichtet, weil Patienten diese Feinheiten nicht kannten und eine scheinbar klar beantwortete Frage in der speziellen Situation völlig unklar war. Im beten Fall waren die Patienten noch selbst fähig die Entscheidung anzupassen bzw. zu korrigieren. Im schlechten Fall mussten die Angehörigen beraten, wie die Verfügung zu interpretieren sei. Als wir meinen eigenen Entwurf diskutiert haben, hatte ich viele Aha-Momente, Dinge die ich nicht absehen konnte, weil mir mögliche Komplikationen bzw. Krankheitsverläufe nicht klar waren.
Für mich ist die Sache klar. Wenn ich selbst nicht mehr handlungs – und entscheidungsfähig bin, dann traue ich meiner Familie zu 100%. Und wenn mein Gesundheitszustand unumkehrbar ist, dann lasst mich friedlich einschlafen und sterben. Ich will nicht an irgendwelchen Geräten künstlich dahin siechen.
Dann halte das unbedingt schriftlich fest, denn wenn es mal soweit sein sollte, fällt die Entscheidung, Dich gehen zulassen, Deiner Familie wahnsinng schwer.
Wir hatten das grade erst in der Familie.
Aufgrund der lebensbedrohlichen Situation musste meine Frau kurzfristig ohne Rücksprache mit anderen Familienmitgliedern, über das weitere Leben ihrer Mutter entscheiden.
Auch wenn grundsätzlich die Einstellung der Mutter bekannt war, war diese Entscheidung für meine Frau eine extreme Belastung, von der sie sich wohl so schnell nicht erholen wird.
Danke!
Irgendwie verdrängt man es. Aber ein Unfall kann immer passieren, egal wie alt man ist. Und dann ist die Situation für die Angehörigen schon schwierig genug. Somit wissen sie zumindest was ich möchte und müssen nicht für mich entscheiden.
Danke für die Links. Ich muss meine Verfügungen unbedingt anpassen. Durch Corona sind einige Passagen in meiner aktuellen Verfügung nicht mehr zeitgemäß. Gerade die lange Zeit, die man eventuell am der Beatmung hängt, ist hier kritisch.