Verbraucherzentrale stellt Tool zur Berechnung von Minderungsansprüchen bei zu geringer Bandbreite zur Verfügung

Die Breitband-Grundversorgung bleibt noch immer ein Thema in Deutschland, das einen die Stirn runzeln lässt. Seit dem 1. Dezember des letzten Jahres haben wir zumindest rechtlich die Möglichkeit, Zahlungen an den Internetanbieter zu kürzen, sofern die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird. In vielen Fällen werden bei einer Beschwerde des Verbrauchers vom Anbieter wohl aber noch immer viel zu niedrige Beiträge festgesetzt. Dem möchte die Verbraucherzentrale NRW nun entgegenwirken und stellt ein neues Online-Tool zur Verfügung, mit dem sich die Durchsetzung der Ansprüche vereinfachen lassen soll, indem jene automatisch vom Tool berechnet werden. Das bisher von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Tool zur Berechnung der tatsächlichen Datenübertragungsgeschwindigkeit in Haushalten beinhaltet diese Funktion bislang nicht.

Als Beispiel nennt die vzbv einen Fall, bei dem der Internetanbieter einem Kunden nach Einreichen eines Messprotokolls eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat angeboten habe, nach Prüfung aber herausgekommen ist, dass die eigentliche Minderung gar 13 Euro pro Monat betragen müsste.

Mithilfe des Online-Rechners der Verbraucherzentrale NRW erhalten Verbraucher nun ein Anschreiben, das einen konkreten Minderungsbetrag auf Basis ihrer Messdaten und ihren Vertragsdetails nennt. Sie können mithilfe des Anschreibens entweder eine Minderung des monatlichen Betrags fordern oder dem Anbieter eine Frist zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung setzen. Erfüllt der Anbieter diese auch nach einer Fristsetzung nicht, können Verbraucher ihren Vertrag außerordentlich kündigen. – vzbv

Hier geht’s zum Tool der Verbraucherzentrale.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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8 Kommentare

  1. VF Kabel 1000.
    Protokoll der Breitbandmessung liegt vor:

    UL passt, DL teilweise zu niedrig (14 statt 50).
    Tool berechnet Minderung um 28.80€ bei Monatspreis von 39.99€ ?!

    • Heidi Kabel says:

      Kommt mir sehr bekannt vor… Upload ist echt ein Problem. 25 MBit sind schon selten… Dafür aber gerne weniger…

    • Ja ist richtig, 14MBit von 50 sind ja nur 28% der möglichen 100% Leistung
      Das heißt es fehlen dir 72%
      40€*72% macht 28,80€ Erstattung

  2. Mir berechnet er 10,33€ statt 5€ Minderung, die ich aktuell bekomme.
    Telekom VDSL250

  3. Hab den 100er-Vertrag bei der Telekom und bekomme im DL sogar etwas mehr, um die 105 Mbit/s, im UL die beworbenen 40 Mbit/s. Keine Minderung für mich, aber dafür auch keine Minderleistung.

  4. Die Antwort says:

    Die Verbraucherzentrale scheint nicht zu wissen wie VDSL technisch funktioniert. Schaut man mal in die AGB der Anbieter, sieht man dass die hier (bzw im Formular auf der Seite) aufgestellte Rechnung absolut unsinnig ist.

    Kleines Beispiel am VDSL 50 Vertrag (MagentaZuhause M für aufgerundet 40 Euro AGB Preis) von der Telekom:

    maximal Download/Upload: 50 MBit/s / 10 MBit/s
    normal Download/Upload: 47 MBit/s / 9,4 MBit/s
    minimal Download/Upload: 27,9 MBit/s / 2,7 MBit/s

    Geht man jetzt von einer gemessenen Bandbreite von 35 MBit/s im Download und 7 MBit/s im Upload aus, also 30% Abschlag zur Maximalgeschwindigkeit, besagt die Minderung laut Verbraucherzentrale ganze 12,00 Euro.

    Heißt, bei 40,00 Euro Grundpreis zahle ich nur noch 28,00 Euro. Kann schon mal nicht funktionieren, denn:

    1. Kann man nicht einfach die 30% vom Grundpreis abziehen, da dieser sich nicht nicht nur aus der Höhe der Internetgeschwindigkeit sondern aus dem Internetzugang, der Telefon-Flat und der Geschwindigkeit zusammensetzt.
    2. Die nächstkleinere Bandbreite von 25 MBit/s (MagentaZuhause M) ebenfalls 40,00 Euro kostet.
    3. Der nächstkleinere Tarif MagentaZuhause S mit 35,00 Euro nur 5,00 Euro weniger kostet und nur noch bis zu 16 Mbit/s enthält.

    • verstrahlter says:

      Na ob das ´technisch so funktioniert´, nur weil Anbieter das so in ihre AGB schreiben, statt an der Realisierung einheitlicher Geschwindigkeiten zu arbeiten …
      Was mir viel mehr Sorge bereitet: da wird sich – aus welchen Gründen auch immer – mal ausnahmsweise auf die Seite des Verbrauchers gestellt … und direkt gibts Contra.

      Mir tun die armen Konzerne ja auch immer Leid, die es sich immer ziemlich einfach machen, wenn es ums kassieren geht. Oft bleibt da einfach keine Zeit sich noch viele Gedanken um faire und vernünftige Leistungserbringung zu machen.

      In Zeiten, in denen wohl jedem mehr Menschen als Unternehmen einfallen, denen es immer dreckiger geht … vielleicht mal ein Anstoß, so eine Einstellung zu hinterfragen.

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