Verbraucherzentrale NRW kritisiert Amazons „Cyber Monday Woche“
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert in einer aktuellen Meldung die „Cyber Monday Woche“ von Amazon, „das Feuerwerk der Rabatte erstrahlt vielfach als kleines Teelicht“, heißt es.
So entdeckten die Verbraucherschützer 50 Produkte, bei denen enorme Preisnachlässe von mehr als 40 Prozent auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP) beruhten. Dazu zählten vor allem Technikprodukte, Schmuck und Spielzeug.
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Der Haken laut Verbraucherzentrale NRW: Kaum ein Händler, geschweige denn Amazon selbst, berechnet Kunden die als Mondpreise verschrienen UVP. Deutlich wird das anhand eines Damen-Ohrsteckers mit einem Nachlass von satten 74 Prozent. Der kostete statt der UVP von 85 Euro im Cyber-Deal 22,19 Euro. Tatsächlich aber kassierte Amazon – abseits der Cyber-Woche – für das Geschmeide nicht 85 Euro, sondern nur 26,17 Euro. So gesehen reduzierte sich der Rabatt auf magere 3,98 Euro statt angeblicher 62,81 Euro.
Für alle 50 Produkte in der Verbraucherzentralen-Stichprobe bedeutete das: Den verheißenen UVP-Rabatten von insgesamt rund 51 Prozent standen realistischere rund 18 Prozent gegenüber. Nötig hat Amazon solche Prozente-Tricksereien laut Ansicht der Verbraucherschützer eigentlich nicht. Denn als Schnäppchen gehen Cyber-Angebote meist durch. Ein Vergleich der Verbraucherzentrale mit Hilfe von Preissuchmaschinen jedenfalls bewies: Bei 50 Produkten aus der „größten Angebotsaktion des Jahres“ war Amazon stets mit dem besten Preis am Start.
Überraschende Nachricht der Verbraucherzentrale NRW? Ach was.
Unfassbar über was man sich hier aufregt. Schwachsinniger als hier kann man sich schon fast nicht mehr outen. Bei wieviel % der Rabatt liegt, interessiert hier doch absolut nicht die Bohne. Ich entscheide anhand meiner anderen (Online) Optionen ob das Angebot für mich gut ist oder nicht. Da Amazon ohnehin immer in einem sehr guten preislichen Bereich rangiert müssen die Rabatte vom Amazon Preis gar nicht hoch ausfallen um als sehr gutes Angebot durchzugehen. Ob dass dann am Ende 50% auf den UVP sind oder 20% auf den Amazon VK Preis interessiert mich keinen Meter und kann wohl nicht ernsthaft Gegenstand einer „Kritik“ der Verbraucherzentrale sein.
Und wer sich durch eine rote Zahl zu einem Zwang auf Zeit genötigt sieht schnell irgendwas zu kaufen, der sollte mal mit seinem Arzt darüber sprechen und keine Kritik an Amazon äußern.
@Matthias Krüger: Aber das ist im Einzelhandel doch genauso… Wenn ich hier bei uns Mittwochs zum Kaufland gehe, dann habe ich auch Probleme einige Angebote aus dem Prospekt noch zu bekommen, weil die teils schon am Montag direkt ausverkauft sind und die dann die ganze Woche wirklich nicht „nachliefern“ (bzw. das Lager bemühen). Angebote sind halt überall immer „Solange der Vorrat reicht“.
Egal ob beim Einzelhandel die Prospektware – oder im Onlinehandel Angebote die durch Newsletter o.ä. bekanntgegeben werden.
Ich hätte ja sofort bestellen können. Aber im Nachhinein sich aufzuregen, dass der Artikel 10 Minuten später halt ausverkauft ist, weil sich wer anders früher für den Kauf entschieden hat ohne vorher zu vergleichen oder halt schon früher vergleicht hat, dann ist das halt so. Wer zuerst kommt, der mahlt auch zuerst.
Hey Konfuzius, früher warst Du irgendwie nicht so leicht aus der Haut zu bringen…und irgendwie hab ich Dich weiser in Erinnerung 🙂
Egal, es ging dem Verbraucherschutz wohl eher darum, das mittels eines „virtuellen Sparerlebnis“ geworben wird, was so eher gut argumentiert, als relevant ist, wie Du ja schon festgestellt hast…
Ich persönlich stelle fest, das sich heutzutage fast jeder ziemlich schnell und meistens auch schon provisorisch verarscht fühlt, wenn es irgendwo ein „Angebot“ gibt… muss wohl an den Erfahrungen liegen, die Mensch so gemacht hat… Keiner glaubt mehr niemanden, dennoch wollen alle die schnelle Mark machen, bzw. sparen…