Verbraucherschützer mahnen Vodafone und Telefónica erfolgreich ab
Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein / Marktwächter hat Vodafone und Telefónica erfolgreich abgemahnt. Worum es geht? Stein des Anstoßes war, dass die Telekommunikationsanbieter Vertragskündigungen von Kunden in speziellen Fällen nicht anerkennen wollten. Gab es Probleme mit der Rufnummernportierung vom alten zum neuen Anbieter wurde die Kündigung sozusagen ignoriert. Die Verbraucherschützer mahnten deswegen Vodafone und Telefónica ab. Beide Anbieter hatten aber offenbar schnell ein Einsehen, denn sie gaben direkt eine Unterlassungserklärung ab, statt weitere, rechtliche Querelen zu riskieren.
Folgende E-Mail erhielten einige Kunden laut Marktwächter:
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„Sie haben die Portierung Ihrer Rufnummer storniert. Ihr Kündigungsauftrag mit Rufnummern-Mitnahme gilt deshalb nicht mehr. Ihr Vertrag mit uns läuft weiter. Bitte beachten Sie: Stornieren Sie Ihren Portierungsauftrag bei Ihrem neuen Anbieter, gilt das als Rücknahme Ihrer Kündigung.“[/color-box]
Im Klartext hatten also einige Kunden ihren Vertrag gekündigt und anschließend gab es Probleme mit dem Antrag auf Rufnummernportierung beim neuen Anbieter oder der Antrag wurde aus anderen Gründen zurückgezogen. Das nahmen Vodafone und Telefónica dann zum Anlass, damit auch die Kündigung an sich zu stornieren. Diese Verknüpfung, welche suggeriert wird, besteht aber laut Gesetz gar nicht.
„Die Rufnummernportierung ist von der Kündigung des Telefonvertrages rechtlich unabhängig. Kündigt ein Kunde also fristgerecht seinen Vertrag, dann kann das Unternehmen nicht eigenmächtig eine Vertragsverlängerung einleiten“, erklärt Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wenn ein Anbieter etwas anderes nahelege, sei das eine Irreführung. Deswegen mahnte man dann eben auch Vodafone und Telefónica ab.
Wie gesagt, haben die beiden Anbieter schon eingelenkt, eine Unterlassungserklärung abgegeben und kein Kunde sollte nun mehr derartige E-Mails erhalten. Seid ihr eventuell betroffen gewesen?
„Macht“ die Telekom auch sehr gerne. Dort zählt es dann als neue Willenserklärung.
Ein Schelm wer den Anbietern jetzt hier böse Absicht mit dem Hintergedanken „Mal schauen wie lange es gut geht“ unterstellt…
macht Congstar auch so
Ich bin eher davon betroffen das O2 meine Kündigung(01.07.2017) erst nicht richtig im System gepflegt hat (somit würde meine Karte nicht gesperrt) und jetzt verlangen Sie die anteilige Grundgebühr bis zu dem Darum(25.10.2017) als ich mich gemeldet habe. Meine Bank war so freundlich mir mitzuteilen das ein gesperrter Mandant mehrere Male versucht hat Abbuchungen zu tätigen.
Die Sache zieht sich jetzt schon ein bisschen und O2 ist nicht zur Einsicht bereit.
Kann man das Vodafone-Logo im Text noch etwas größer machen, das erkennt man ja kaum…
@smk stimmt, musste extra nah an den Monitor rangehen, und konnte nur etwas rotes und weißes erkennen, aber kein Vodafone Logo.