Verbraucherschützer mahnen Apple ab

Willkommen bei „Wir können weiterhin nichts Gutes über Apple abseits ihrer Produkte schreiben. Europas Verbraucherschützer schießen scharf gegen Apple. Das Unternehmen soll seine eigenen Versicherungen (Apple Care) auf der eigenen Seite zu stark bewerben, dabei dem geneigten Verkäufer aber „verschweigen“, wie weit die Garantie / Gewährleistung überhaupt geht: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“

Diese Garantie lässt sich Apple natürlich bezahlen, so kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro. Nach Auffassung des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) klärt Apple nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von uns Konsumenten gegenüber dem Händler auf.

Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Wenn Hersteller eine eigene Garantie abgeben, dann müssen sie aber auf jedem Fall auf bestehende gesetzliche Ansprüche hinweisen, so der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Man kritisiert, dass bei uns Kunden der Eindruck entstehen könnte, dass nach einem Jahr keine Gewährleistung vorhanden ist, sofern man Apple Care nicht erworben hat.

Auch Verbraucherschutzorganisationen aus zehn anderen europäischen Ländern (Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) beanstanden die Werbung von Apple zum AppleCare Protection Plan.  Trotz alledem sollten wir allerdings daran denken, dass Garantie und Gewährleistung zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind

 

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

  1. Da sag ichs mal ganz offen: Gewährleistung ist doch eigentlich n Witz!
    Wie soll man als Verbraucher nachweisen, dass ein Defekt schon von Anfang an vorlag? Von der Logik her wendet man sich doch sofort an den Händler, wenn man einen Defekt bemerkt. Umgekehrt sieht der Fall ähnlich aus. Wie soll ein Hersteller dem Käufer nachweisen, dass ein Defekt nicht schon von Anfang an vorlag (wobei das bei anständiger Qualitätskontrolle durchaus möglich wäre)?
    => Die meisten Gewährleistungsansprüche gewähren Händler aus Kulanz, damit der Kunde zufrieden ist (siehe vorheriges Posting).

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