Verbraucherrechte 2022: Zeitraum für Umkehr der Beweislast bei Gewährleistung wird auf 12 Monate verlängert
André hatte es bereits Anfang Dezember gebloggt: Die einzelnen Verbraucherrechte werden ab 2022 aktualisiert und an vielen Stellen deutlich verbessert. Einen ganzen Schwung kann man hier nachlesen, den Rest hier. Was in unserem bisherigen Beitrag noch nicht gesondert erwähnt worden war, aber im Hinblick auf unser aller Lieblingsthema Technik nicht ganz unwichtig sein wird: Auch der Zeitraum für die Gewährleistung wird ab dem 1. Januar 2022 optimiert. Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang 6 Monaten auf ein Jahr verlängert.
Dies hat für Verbraucher den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware pauschal angenommen wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen bereits vorhandenen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.
Ab 1. Januar haben Verbraucherinnen und #Verbraucher mehr Rechte: pic.twitter.com/uTkO9B2OFF
— Bundesministerium der Justiz (@bmj_bund) December 30, 2021
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Was unklar ist, ab wann das gilt. Wenn etwas am 31.12.2021 gekauft wurde, gilt dann die Beweislastumkehr ab 31.06.2022 oder am 31.12.2022? Immerhin ist die Gewährleistung ja auch jetzt schon 2 Jahre, somit verändert sich ja ein ohnehin in der Zukunft liegender Termin.
Ich vermute ja den 31.06.2022 und nur für Käufe ab 01.01.2022 gilt die verlängerte Frist. Aber das ist nur ne Vermutung. Übergangsregelungen habe ich nicht gefunden.
Übrigens längst überfällig. Von mir aus müsste zur Vermeidung von Müll und Wegwerfprodukten die Gewährleistung viel viel länger sein. Für Elektronik z.B. 4 Jahre, weiße Ware 6 Jahre und Autos 8 Jahre. Mit Reparaturpflich für alle Produkte mit einem Neuwert von über 100 Euro. Das wäre gut für die Umwelt und wäre langfristig nicht teurer. Denn wer billig kauft, kauft zweimal. Mindestens. Und alles, was man selten braucht, sollte eh leihbar sein.
Der längere Zeitraum bis zur Beweislastumkehr gilt nur für Verträge, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen wurde. Dies kannst du auch den Links zur Verbraucherzentrale im Artikel entnehmen.
Für den Vertrag vom 31.12.2021 gilt also weiterhin die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
„Für alle Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. (…)“
https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2022-bei-rechten-und-vertraegen-42170
> Ich vermute ja den 31.06.2022 und nur für Käufe ab 01.01.2022 gilt die verlängerte Frist.
Richtig. Die Änderung trat am 1.1.2021 in Kraft und betrifft nur Verträge, die ab diesem Datum gemacht werden. Für lebende Tiere gelten übrigens weiterhin 6 Monate: https://lexetius.com/BGB/477
Der Alman in mir muss dir mitteilen, dass der Juni nur 30 Tage hat. 😉
Super! Top! Gerade der Blödmarkt hat das gerne benutzt um sich rauszureden. Gerade letztens erst wieder erlebt und mir wurde was von der Beweislastumkehr erzählt.
Ja, Standard bei Media Markt / Saturn den Spaß hatte ich mit denen auch schon.
Man merkte dem Mitarbeiter direkt an, dass das seine Standard Ausrede ist um sich lästige Reklamationen vom Hals zu halten die er wahrscheinlich 30x am Tag runter erzählt mit soviel Elan und Fokus auf eine kundenfreundliche Problemlösung…
Ich hatte für mich die Lehre daraus gezogen halt noch mehr bei amazon zu bestellen, da habe ich solche Probleme nicht im Fall der Fälle.
Die Verbraucherzentrale links sind sehr gut, danke!
Ich habe in all den Jahren auch nach der bisherigen Regelung noch nie erlebt, dass sich ein Händler auf die Beweislastumkehr berufen hätte. Nun habe ich auch nicht regelmäßig etwas zu reklamieren gehabt, aber wenn was war, und es war innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf, war das zumindest bei mir noch nie ein Thema, das wurde immer anstandslos getauscht oder repariert.
@Chris R.
Tja es gibt ja nicht nur Garantie und Gewährleistung sondern auch Kulanz! Gute Händler liegt was an ihren Kundenbeziehungen und die kennen auch ihre Pappenheimer.
Dann hast Du wahrscheinlich noch nie was in einem Media Markt / Saturn eingekauft :).
Da bekam der Mitarbeiter kurz ein leuchten in die Augen als er sah, dass das Rechnungsdatum älter als 6 Monate war und er somit schnell wieder einen lästigen Kunden mit seiner Reklamation loswerden konnte.
Bei seriösen Händlern ist das so. Es gibt aber auch solche die im Internet scheinbar um jeden Cent Marge kämpfen müssen und da macht man gerade bei kleineren Händlern oft die Erfahrung dass die sich auf jeden kleinsten Passus in den AGBs berufen, auch die Beweislastumkehr.
Kauf direkt von und Versand durch Amazon? Hatte das gerade bei einem ein Jahr „alten“ 60€ Wasserkocher, Auswahl Geld zurück oder Tausch, und das neue Gerät funktioniert wieder super. Oder auch der Marketplace Händler mit seinen kaputten Druckerpatronen, die ich erst nach über einem halben Jahr in Gebrauch genommen hatte. Sofern es den Verkäufer noch gibt, natürlich. Von der Chinabude die über Brexit-GB keine Ersatzteile (mehr) liefern konnte, gab es von Amazon direkt dann auch Retourenschein und Geld zurück.
Elektronik Markt und Kleinhändler wickelte dagegen nach einem halben Jahr über die Herstellergarantie ab und schickte nur noch ein, oder verwies direkt auf den Hersteller, „Geht dann schneller“.
Oder der tolle deutsche Versender, der statt Tausch zweimal mein Gerät zur Reparatur an die Herstellerwerkstatt weiterleitete, obwohl man mir defekte Retourenware schickte statt des bezahlten Neugerätes.
Bin dann dann mal gespannt, mit welchen Tricksereien künftig die neuen Verbraucherschutzrechte umgangen werden.
„Elektronik Markt und Kleinhändler wickelte dagegen nach einem halben Jahr über die Herstellergarantie ab und schickte nur noch ein, oder verwies direkt auf den Hersteller, „Geht dann schneller“.
Das ist auch Grundsätzlich richtig so.
Wie hätte es der Markt/Händler anders machen sollen?