Urteil gegen Amazon: Einführung von Werbung bei Prime Video war unzulässig

Amazon kassiert in München eine Schlappe: Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video im Februar 2024 nicht in Ordnung war. Ausgelöst hat das Ganze eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Kernpunkt: Bestandskunden wurden mit der Änderung vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie Prime Video vorher als werbefreies Angebot gebucht hatten.

Amazon hatte seine Prime-Kunden per Mail informiert, dass Filme und Serien bei Prime Video ab Februar Werbung enthalten. Kein Handlungsbedarf, Preis bleibe gleich, hieß es. Wer weiter ohne Werbung schauen wollte, sollte 2,99 Euro im Monat extra zahlen. Nach Ansicht des Gerichts war das keine harmlose Info, sondern eine unzulässige Vertragsänderung. Prime Video war vorher ohne Werbeunterbrechungen Teil der Mitgliedschaft, eine einseitige Einführung von Werbung sahen weder Vertragsbedingungen noch Gesetz vor. Die Mail stufte das Gericht als Irreführung ein. Amazon muss die Betroffenen laut Urteil auch richtigstellen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit dem Verfahren erreichen, dass Amazon solche Änderungen künftig sein lässt. Parallel läuft in Sachsen eine Sammelklage auf Schadensersatz. Die Verbraucherzentrale Sachsen will damit unter anderem durchsetzen, dass betroffene Kunden eine Entschädigung bekommen. Das Münchener Urteil wird als Rückenwind für diese Sammelklage gewertet. Wer sich anschließen möchte, kann sich kostenlos in das Klageregister eintragen, weitere Infos stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online bereit.

Wichtig: Das Urteil des Landgerichts München I (Az. 33 O 3266/24) ist noch nicht rechtskräftig, Amazon kann also noch dagegen vorgehen. Trotzdem setzt die Entscheidung ein Signal: Zusätzliche Werbung in einem zuvor werbefreien Abo einfach so einzuführen, dürfte es in dieser Form schwer haben.

Ein Statement von Amazon habe ich auch bekommen:

„Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden. Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert. Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen. Wir werden uns weiterhin darauf konzentrieren, für unsere Kunden Innovationen zu entwickeln, in überzeugende Inhalte in Deutschland zu investieren und diese Investitionen langfristig zu erhöhen.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. Wichtig und richtig

  2. „Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert“
    Ergo: Amazon glaubt, wenn man informiert, kann man einfach alles machen.
    Vielleicht ist das ja in den USA so, bei uns nicht.

    Vielleicht informiere ich Amazon mal über das Update, dass ich künftig weniger bezahlen werde.
    Natürlich transparent und im voraus 😀

    • Na ja… Bei Dienstleistungsverträgen ist es nicht unüblich, dass Vertragsbestandteile vom Anbieter verändert werden dürfen. Vorausgesetzt der Kunde stimmt zu bzw. der Kunde bekommt die Möglichkeit einer Sonderkündigung.
      Nun ist Prime kein „Dauerabo“, sondern ein monatlich kündbarer Dienstleistungsvertrag. Und die Kündigung können BEIDE Vertragspartner vornehmen.
      Nach meinem Rechtsverständnis hätte Amazon die „alten Verträge“ halt alle Kündigungen müssen mit Verweis auf das neue Angebot bzw. den Opt-In, dass man anschließend einen neuen Vertrag zu den neuen Konditionen schließen möchte.

      Ich weiß nicht – ich finde was der Verbraucherschutz (und Gerichte) teils fahren schon ziemlich ideologisch geprägt.

      • Beim Jahrestarif ist es doch nicht als Option möglich früher zu kündigen..

      • Ich habe ein Prime-Jahresabo, sprich ich habe für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt und bekomme plötzlich eine einseitige Vertragsänderung vorgesetzt, obwohl ich das Abo unter der Prämisse „Werbefreies Streaming“ abgeschlossen habe. Das würde ich jetzt nicht als ideologisch bezeichnen.

      • Das liest sich jetzt so, als sei es verwerflich, eine Weltanschauung mit sich zu tragen, in der Gerichte den David vor dem Goliath schützen?

      • Das nennt man „Recht“. Klar geregelt und daran ist aber auch garnichts „ideologisches“.
        Ich finde diesen Vorwurf schon echt schlimm.

  3. „Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert.“

    na offensichtlich ja nicht sonst hätte das Gericht das ja nicht beanstandet

  4. „informiert“ ist halt hier der ganz witzige Knackpunkt. Witzig, weil es eben gerade nicht ausreichend ist, sondern weil es eine Vertragsänderung ist und da 2 Seiten dazugehören. Der Pressesprecher sollte seine Aussage mal prüfen lassen, denn sie zeigt gerade das Missverständnis von Amazon.

  5. Endlich mal wieder ein Urteil im Namen des Volkes, das mich ausdrücklich einschließen darf!

  6. Bei Prime Video ist die Werbung inzwischen extrem übergriffig und unverschämt.
    Am beginn 2 Minuten Werbung. Das sind 8 Spots a 15sek.
    Dann mittendrin auch noch mal alle etwa 15Min 30 oder 60 sek Werbung.
    Eigentlich ein Grund zum kündigen.
    Es gibt aber einen Work-Around. Wer auf Smartphone oder Tablet guckt, einfach herunterladen. Auf dem großen TV geht das leider nicht.
    Auf ein oder zwei Spot am Anfang könnte ich mich ja noch einlassen, aber mittendrin geht gar nicht.
    Ich hoffe das Amazon hier zurück ziehen muss.

  7. Absolut richtige Entscheidung.
    Hoffentlich gibt es eine Geldstrafe die so weh tut, dass zukünftige Nachahmer vor einem derart dreisten Vorgehen abgeschreckt werden.

  8. Amazon bekommt ja nicht mal Gewährleistung hin. Bestimmte Produkte muss man zum Hersteller schicken lassen, laut Gewährleistung hat man aber Recht auf Austausch. Und wenn ich etwas über Gewährleistung reparieren oder austauschen lasse, beginnen neue 2 Jahre Gewährleistungsfrist. Diese umgeht Amazon ganz gekonnt indem nirgendwo der Anspruch auf Gewährleistung steht.
    Amazon begründet dies mit Nachhaltigkeit durch Reparatur. Der Hinweis, dass Nachhaltigkeit umgangen wird weil Produkte nicht länger leben müssen wenn sich die Gewährleistung nicht verlängert und man so Kunden betrügt, wurde nicht mehr kommentiert. Was traurig macht: Amazon ist halt immer noch besser als der Rest.
    Insofern gut und richtig dieses Urteil, wir haben uns gleich am Anfang angeschlossen und warten dann auf die Entschädigung.

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