Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von RSS-Feeds

Gerade von DonHæberle per Mail bekommen und vielleicht für den einen oder anderen Blogger da draußen ganz interessant: Golem.de – Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von RSS-Feeds. Kurzplott: bevor man den RSS-Feed einer externen Seite einbindet, muss man den Betreiber um Erlaubnis fragen, ansonsten kann abgemahnt werden. O-Ton aus dem Urteil: „Die Einbindung des RSS-Feeds durch den Beklagten ist adäquat-kausale Ursache für die streitgegenständliche Werknutzung, da ohne sie die Werke des Klägers nicht auf der Internetseite des Beklagten bereitgehalten würden.“

RA Dingeldey sagt dazu: „Nach dieser Rechtsprechung sollte man unverzüglich alle „öffentlichen“ RSS-Feeds von der eigenen Website, dem Blog und ähnlichen Angeboten entfernen. Das Risiko einer Rechtsverletzung ist anders nicht mehr kalkulierbar. Soweit die Daten, die über den Feed bereitgestellt werden, nicht unter creative commons stehen, müsste man von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen.“

Diskussionskonzept meinerseits: Vielleicht möchte jemand nicht, dass man mit seinen kostenlosen Texten Geld verdient. Gegenargument: Vielleicht möchte jemand nicht, dass für ihn kostenlos Werbung gemacht wird.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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25 Kommentare

  1. Ich glaube, ihr seid echt alle ein bisschen doof. Ich als Anbieter eines Feeds möchte natürlich nicht, dass der auf irgendwelchen anderen Seiten eingebunden wird — gerade dann nicht, wenn diese kostenpflichtig sind. Selbstverständlich biete ich einen Feed an, für meine treuen Leser, nicht für irgendwelche dahergelaufenen Spacken, die auf das Urheberrecht scheißen und womöglich mit meinem Content auch noch Kohle machen. Nuff said.

  2. Ich habe schon bei mehreren Seiten RSS-Feeds eingebunden, und ich habe es immer für selbstverständlich gehalten den Verfasser vorher um Erlaubnis zu bitten.

    Immerhin biete ich auch selber einen RSS-Feed an, und diesen sogar ungekürzt. Es ist keine kostenlose Werbung für mich, wenn meine kompletten News und Artikel ungekürzt auf fremden Seiten zum lesen angeboten werden.

    RSS ist für meine Besucher gedacht, und nicht für andere Webseiten um ihren eigenen fehlenden Content auszugleichen.

    Ungekürzt biete ich ihn an, damit meine Besucher die Möglichkeit haben auch unterwegs offline meine Artikel lesen zu können. Wurden mein Content vermehrt von anderen Seiten „geklaut“ werden, wäre ich gezwungen den Inhalt der Feeds massiv zu kürzen …

  3. Word! Sehr treffend.

  4. Also erstmal alle pauschal als doof abzustempeln ist je sehr weitsichtig.

    Fakt ist, ein Gericht hat endschieden das es sich um Contentklau handelt, nur worauf basiert diese Endscheidung?
    Selbst hier kommt es nicht zu einer eindeutigen Aussage. Es ist ziemlich albern hier nen Angriff auf Hans Wurst zu starten und gegen beispielsweise Google die Pobacken zusammen zuklemmen.
    Also wie kann das Gericht Blog xyz den Contentklau an die Backe schmieren und nur weil andere Anbieter, die ganz offen sogar damit nen Haufen Kohle verdienen, einfach machen lassen?
    Da mag ich zu dumm sein, aber einleuchten will mir das nicht.
    Es hat auch nichts damit zu tun wie ich selbst handeln würde, weil ich persönlich der Meinung bin dass man sich in jeder Form fair verhalten sollte und dem Urheber auch seine Arbeit würdigt.
    Die Einstellung hab ich aber nicht wegen irgendeinem Urteil.
    Es gibt viele Pro und Contras und es ist nicht meine Schuld dass es in Deutschland niemanden gibt der vernünftige und klare Endscheidungen beschliessen kann.

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