Trolle aufgepasst: bei rassistischen Tweets droht Knast

Tolles Internet: Hier darf jeder dicke Fresse haben, denn die Leute sind ja so weit weg und bestenfalls sind wir ja sogar halbwegs anonym unterwegs. Ihr kennt das ja mit dem „rechtsfreien Raum“, in dem jeder treiben darf, was er will. Dass es damit – zumindest in Großbritannien – nicht ganz so weit her ist, zeigt jetzt eine Meldung aus Wales, wo sich jemand mit seinen Äußerungen via Twitter auch zu sicher fühlte.

Vermutlich habt ihr das Drama um den Fußballer Fabrice Muamba  von den Bolton Wanderers mitbekommen: Mitten im Spiel klappte er mit einem Herzstillstand zusammen und es dauerte über eine Stunde, ihn wiederzubeleben. Der gute Mann ist glücklicherweise mittlerweile außer Lebensgefahr, wenngleich er wohl nie wieder Profi-Fußball spielen kann.

Ein walisischer Student jedenfalls nutzte diesen Vorfall, um Muamba via Twitter unflätig und rassistisch zu beschimpfen. Die Strafe folgte auf den Fuß und in einem Eilverfahren verurteilte ihn das Gericht zu einer Gefängnisstrafe von 56 Tagen. Begründung: Rassistische Äußerungen sind nicht zulässig, egal ob im „richtigen“ Leben oder online.

Zahlreiche Beschwerden im Netz überführten den 21jährigen Studenten, der sich erst damit herausreden wollte, dass sein Account gehackt worden wäre. Später jedoch gab er zu, diese Tweets im Suff rausgehauen zu haben. Vielleicht sollte der ein oder andere mal in sich gehen, bevor er über Twitter, Facebook oder wo auch immer seine Sprüche loslässt – hätte dem Waliser zumindest nicht geschadet.

Quelle: heise.de

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Der Gastautor ist ein toller Autor. Denn er ist das Alter Ego derjenigen, die hier ab und zu für frischen Wind sorgen. Unregelmäßig, oftmals nur 1x. Der Gastautor eben.

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14 Kommentare

  1. Ich bin mir mehr als sicher, dass, wenn es kein bekannter Fußballer gewesen wäre, hätte sich die Justiz einen Scheißdreck um den Tweet gekümmer…

  2. … oder einfach weniger Saufen!?

  3. Gleich auf Twitter: „Caschy du Schalker!“ ;o) *duck und wegrenn*

  4. Sowas gibt es auch in Deutschland. In Stuttgart wurde in einem Tunnel eine Lampe vor laufenden Pressekameras beschädigt. Und anschließend noch Plastikrohre für die Grundwasserpumpstation für S21 angekokelt.

    Darüber hat sich jemand lustig gemacht und auf Twitter geschrieben „Ich sag euch dann morgen mal wie ichs gemacht habe“. Nen Tag später war dann die Hausdurchsuchung.

  5. …wenn wir bei uns auch mal so schnell Urteile fällen würden. Beu uns würde das 3 Instanzen in Anspruch nehmen, 2 Gutachten, 3 Gegengutachten und am Ende kämen 2 Stunden Stadtpark fegen dabei heraus.

  6. Nicht nur rassistische Tweets können zum Verhängnis werden…
    Auch Cybermobbing oder Identitätsklau wo man aus Spaß einen Account anlegt mit z.B. der Schreibweise „Casschy“ und dann andere Menschen beleidigt.
    Hab da selber mal was mit bekommen, da wurde der entsprechende Twitterer Angezeigt und hat post von der zuständigen Staatsanwaltschaft bekommen.
    Man sollte also immer gut aufpassen was man wo schreibt. Selbst wenn der andere die beste Vorlage liefert…

    Hirn einschalten und dann twittern.

  7. Ich empfinde es eigentlich als selbstverständlich, dass solche Äußerungen – egal ob im „richtigen“ Leben als auch im Internet – strafrechtlich verfolgt werden sollten.

  8. hoffentlich wird das strafrechtlich verfolgt, sollte noch viel konsequenter verfolgt werden.
    Gerade Cyber-Mobbing ist ein riesen Problem!

  9. Ein ungünstiger Tweet hat auch mal einen Iren (nicht Irren^^) die Einreise in die USA versperrt.
    http://www.zeit.de/digital/internet/2012-01/dhs-verweigert-einreise-wegen-twitter

  10. „Rassistische Äußerungen sind nicht zulässig“
    Nicht zulässig – klingt irgendwie süß. 😀

    Ich steh solchen Gesetzen ja skeptisch gegenüber. Einerseits sind Beleidigungen und Rassismus natürlich nichts schönes, aber andererseits sollte jeder das Recht haben zu sagen was er denkt, auch wenn es in reine Polemik und Beleidigungen abdriftet. Das steckt in vielen einfach drin und muss von Zeit zur Zeit mal raus. Solche Dinge per Gesetz zu verbieten halte ich für einen gefährlichen Weg. Gesetze bzw. Anlaufstellen zum Schutz gegen Mobbing ja, aber der Fußballer ist erwachsen und hätte sich wegen irgendeinem Kommentar im Internet sicher nicht aus dem Fenster gestürzt. Wenn wir alles per Gesetze regeln und keinen Diskurs mehr führen, bauen wir uns unseren eigenen Käfig.
    Durch das Internet sind wir eh schon ein ziemlich faschistisches Kollektiv geworden, wo Einzelmeinungen schnell von der Masse attackiert werden.

  11. Meinem Vorredner kann ich mich nicht anschließen. Zunächst mal klingen „rassistische Äusserungen“ niemals süß. Ausserdem sollte sich jeder im Griff haben wie er sich äussert. Egal ob im Leben oder im Internet.

    Sätze „Das steckt in vielen einfach drin und muss von Zeit zur Zeit mal raus.“ klingen für mich stark nach: „Er schlägt seine Frau auch nur am Wochenende wenn er besoffen ist“

    Argumentiert man so müsste man auch akzeptieren seine Daten angeben zu müssen und in Kauf zu nehmen das der so Beleidigte zu einem nach Hause kommt und einem auf die Nase haut. Das steckte dann so wohl in Ihm drinn und musste raus.

    Grundsätzlich gilt auch im Internet dass man seine Meinung kund tun kann aber nicht muß. Was sonst am Stammtisch zu allgemeiner „lallender“ Zustimmung geführt hat, muß im Internet nicht zwangsläufig die selbe Zustimmung erfahren.

    Ich persönlich schätze das Internet sehr als Korrektiv meiner eigenen Meinung. Ob und in wie weit ich Kommentare annehme bleibt ja weiterhin mir überlassen.

    Und euch jetzt somit auch 🙂

    Dpuppy

  12. Finde ich nur richtig und sollte auch passieren, wenn es keine berühmte Person trifft. Auch im Internet sollte man zu seiner Meinung stehen und wenn sie rassistisch ist, dann eben auch die Strafe dafür in Kauf nehmen.

  13. Warum sollten auch im Internet andere Maßstäbe gelten? Im Gegenteil. Der eine oder andere nutzt die scheinbare Anonymität des Internets um seinen verbalen Durchfall unter’s digitale Volk zu bringen und hier sollte dem genauso einen Riegel vorgeschoben werden.

  14. Nun handelt es sich aber gar nicht um einen „anonymen Täter“, sondern im besten Falle um einen, der ein Pseudonym benutzte, wie die meisten klugen Nutzer das tun oder tun sollten. Daher war es ein Leichtes ihn zu identifizieren.

    Und gerade so, wie Beleidigung im RL bestraft wird, sollte sie auch im Netz bestraft werden. 56 Tage Gefängnis sind in meinen Augen allerdings eindeutig zu viel. Eine ordentliche Geldstrafe genügt voll und ganz. Es geht um Verhätnismäßigkeit und nicht um drakonische Strafen, die erwiesenermaßen zu nichts führen – und bestimmt nicht zu Einsicht.

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