Telekom und EWE: Kooperation bei Glasfaserausbau
Die Telekom und der Energieversorger EWE dürfen kooperieren. Nach diversen Zusagen (unter anderem auch zum Zugang zum Netz für andere Unternehmen) erteilte das Kartellamt der Telekom Deutschland und EWE befristet auf sechs Jahre die Erlaubnis zur Kooperation. Die Telekom Deutschland GmbH und die EWE AG möchten beim Ausbau von Glasfasernetzen in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und in Bremen zusammenarbeiten.
Dem Bundeskartellamt gegenüber haben sich die Unternehmen nun unter anderem verpflichtet, einen weitreichenden Ausbau vorzunehmen und künftig dritten Unternehmen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren. Letzten Endes sorgt die Kooperation dafür, dass 300.000 Anschlüsse mit Glasfaser ausgestattet werden. Hierfür soll man dann nicht auf Fördermittel zurückgreifen dürfen.
300.000 Anschlüsse klingen jetzt nicht so viel, bedenkt man auch, dass die Verpflichtung dafür sorgt, dass dies in den nächsten vier Jahren geschehen muss. Geplant waren erst noch weniger Anschlüsse, um die Auflagen zu erfüllen sind es aber eben 300.000 geworden. Die kompletten Zusagen der Unternehmen sehen so aus:
Sie verpflichten sich zum eigenwirtschaftlichen, d.h. nicht öffentlich geförderten, Ausbau von 300.000 Anschlüssen bis zum Endkunden mit Glasfaserkabeln in den nächsten vier Jahren, zum Teil auch im ländlichen Raum. Damit wird in dem Gebiet deutlich mehr ausgebaut als ursprünglich im Rahmen der Kooperation geplant und als bei einem unabhängigen Ausbau der Unternehmen zu erwarten wäre.
Beide Unternehmen nehmen weiterhin unabhängig voneinander teil an Ausschreibungen für die Förderung von gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen insbesondere im ländlichen Raum, in dem ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.
Bestimmte strategische Abwehrmaßnahmen gegenüber TK-Unternehmen, die ebenfalls Glasfasernetze ausbauen wollen, sowie die einseitige Bevorzugung von bereits mit Kabelnetzen versorgten, urbaneren Gebieten werden unterlassen.
Dritten Unternehmen wird diskriminierungsfrei Zugang zu dem neuen Netz und zu hochwertigen technischen Vorleistungsprodukten gewährt. Innerhalb einer bestimmten Frist wird ein konkreter Anteil der ausgebauten Anschlüsse konkurrierenden TK-Unternehmen überlassen, die diese dann gegenüber den Endkunden selbst vermarkten können.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Kooperationen können unter den richtigen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Netze zügig ausgebaut werden und die Versorgung der Haushalte mit hohen Bandbreiten schneller verbessert wird. Wenn die größten Anbieter von Internetanschlüssen in der Region künftig zusammenzuarbeiten, hat dies aber auch erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb. Wir müssen daher sicherstellen, dass der Ausbau durch die Kooperation wirklich beschleunigt wird und dass es dritten Unternehmen nicht erschwert wird, sich ebenfalls in der Region zu engagieren. Um beides zu gewährleisten, haben wir entsprechende Zusagen von EWE und Telekom verlangt. Diese betreffen auch den Ausbau im ländlichen Bereich. Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld ist gewährleistet, dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten.“
Was hier zu viel reguliert wird, wird zu wenig im Kabelnetz reguliert..