Telegram löscht Beiträge nach Behördenanfragen
Mit einer komischen, rechtlich nicht haltbaren Umfrage unter Nutzern, machte Telegram neulich von sich reden. Da ging es um die Frage, wie der Messenger zukünftig mit Daten und Behördenanfragen umgeht.
Laut Recherchen von WDR und NDR bestimmt man bei Telegram offenbar selbst, wie man mit Anfragen deutscher Behörden umgeht. In fast 400 Fällen hat Telegram auf Anfragen reagiert und soll auch Nutzerdaten an das BKA übermittelt haben.
Nach vorliegenden Informationen hat das Bundeskriminalamt bis Anfang September 392 Aufforderungen zum Löschen von Inhalten übermittelt. Tatsächlich sind 370 dieser Postings nicht mehr abrufbar. Immerhin: Insgesamt 202 Anfragen nach Nutzernamen und Rufnummer wurden durch das BKA bis zum September gestellt.
In 64 Fällen soll Telegram geantwortet und 25 Mal tatsächlich Bestandsdaten übermittelt haben. Dabei ging es ausschließlich um sexuellen Kindesmissbrauch oder islamistischen Terrorismus.
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Die gestern veröffentlichte StrgF-Doku zu Telegram ist am Rande hier auch sehr zu empfehlen.
Wieso ist die Umfrage rechtlich nicht haltbar?
Die Firma sitzt nicht in Deutschland. Warum sollte deutsches Recht gelten?
Weil sie ihre Dienste in Deutschland aktiv bereitstellt.
Das tun sie nicht. Sie stellen ihren Dienst ins Netz. Es gibt keine deutsche Niederlassung, keine Verträge mit Nutzer, derzeit fliesst auch kein Geld.
Dreh es einfach mal rum: Wenn Du eine Website bereitstellst, auf der verbotenerweise unverschleierte Frauen zu sehen sind, dann kann die iranische Polizei dich anschreiben bis sie schwarz werden: Das braucht dich nicht interessieren.
Wieso ist die Umfrage rechtlich nicht haltbar?
Die Umfrage des Monats zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist rechtlich vollkommen einwandfrei, genau wie die von Telegram. Denn was für rechtliche Einschränkungen soll es schon bitte bei Umfragen geben? 😀
Eben.
Wenn wir hier eine Umfrage machen, ob man den Jugendschutz im Netz abschaffen sollte, ist das vollkommen OK. Es gibt dann halt ein Ergebnis, und das ist interessant.
Solange der Inhalt der Umfrage nicht irgendwelche Straftaten enthält („Stimmt ab! Auf welche Weise sollte man HSV-Fans totschlagen?“), kann man abstimmen wie man Bock hat.
Für die KONSEQUENZEN der Umfrage hatte ich ja bereits weiter oben angefragt, aus welchem Grund eine ausländische Firma, die hier nicht verkauft und hier kein Geld bewegt, überhaupt für deutsches Recht interessieren sollte. Die sind in der Situation wie der amerikanische Online-Shop von Walmart: Ja, alls voller Waffen, die man kaufen kann. Nein, interessiert den deutschen Gesetzgeber nicht.