Telegram befragt die Nutzer zum Thema Datenherausgabe an Behörden
Die Entwickler des Messengers Telegram befragen derzeit die Nutzer, wie diese sich die Datenherausgabe bei Behörden vorstellen. Dabei geht’s um die Zusammenarbeit mit Behörden – inklusive des deutschen BKA.
Telegram gibt laut eigener Aussagen niemals Informationen über Chats oder Kontakte an Dritte weiter, auch nicht an staatliche Einrichtungen. Um trotzdem den Missbrauch der Plattform durch terroristische Gruppen zu verhindern, erlaubt es die aktuelle Datenschutzerklärung seit 2018, IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen auf Anfrage der Regierung, die durch einen Gerichtsbeschluss gestützt wird, offenzulegen.
Man führe diese Abstimmung durch, um herauszufinden, ob deutsche Nutzer die aktuelle Datenschutzerklärung unterstützen oder ob sie die Zahl der Fälle, in denen Telegram potenziell Daten an Behörden weitergeben kann, verringern oder erhöhen möchten. Drei Optionen gibt’s für die Nutzer:
OPTION 1: Keine Änderungen. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen darf Telegram weiterhin nur aufgrund einer Gerichtsentscheidung weitergeben. Diese Option ist bereits in der aktuellen Datenschutzerklärung von Telegram enthalten.
OPTION 2: Auf Anfrage der deutschen Polizeibehörden darf Telegram IP-Adressen und Telefonnummern von Verdächtigen schwerer Straftaten offenlegen, auch wenn diese nicht durch eine Gerichtsentscheidung gestützt ist. Diese Option wäre, sofern sie Zustimmung findet, komplett neu für Telegram und erfordert deswegen eine Änderung unserer Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.
OPTION 3: Unter keinen Umständen darf Telegram Nutzerinformationen weitergeben, inkl. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen. Wenn diese Option unterstützt wird, ändert Telegram seine Datenstruktur und die Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.
Ich würde mal auf die 3 tippen als Option, die besonders häufig gewählt wird.
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