Strom und Gas: Unterschiedliche Preise für Neu- und Bestandskunden eventuell unzulässig

Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sei es systemwidrig, wenn Neukunden in der Grundversorgung für Strom und Gas höhere Preise zahlen sollen als Bestandskunden. Man rät Betroffenen Widerspruch einzulegen bzw. den Versorger aufzufordern, das Preisniveau auf das der Bestandskunden anzupassen. So könnten gegebenenfalls Schadenersatzansprüche vorbereitet werden.

So gibt es da aktuell allerlei Probleme, denn die Preissprünge nach oben im Energiemarkt sind leider nichts Neues. Es gibt sogar einige Versorger, die Kunden mit günstigen Sonderverträgen nicht mehr versorgen wollen. Trotz vertraglicher Pflichten ziehen sie sich vom Markt zurück. Den Kunden wird dann nur lapidar mitgeteilt, dass sie nicht mehr beliefert werden. Teilweise wird sogar gar keine Benachrichtigung ausgegeben. Dann landen die Kunden in Grundversorgungstarifen neuer Partner.

Durch das verstärkte Neukundenaufkommen müssen die Versorger im Tagesmarkt (Spotmarkt) zu erhöhten Preisen einkaufen. Deswegen wollen die Grundversorger in der gesetzlich geregelten Grundversorgung zwischen Neu- und Bestandskunden unterscheiden und Neukunden eben teurere Tarife anbieten. Laut der Verbraucherzentrale sei das aber nicht rechtens, weil es den Sinn und Zweck der Grundversorgung ad absurdum führe.

Letzten Endes würden so Kunden bestraft, die zuvor günstige Konditionen entdeckt hätten und nun von Unternehmen geprellt worden seien. So solle auch in der sogenannten Ersatzversorgung, die Kunden trifft, die zum Grundversorger zurückfallen, wenn ihr Anbieter die Segel streicht, kein Preis gelten, der die sonstige Grundversorgung überschreite. Verschiedene Preise in der Grundversorgung würden bisherige gesetzliche Regelungen ins Leere laufen lassen.

Sollte die Preisentwicklung dazu führen, dass der Versorger mit den Preisen der Grundversorgung nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könne, müsse er die Preise für alle Kunden in der Grundversorgung gleichermaßen in zulässigem, transparenten und sozialverträglichen Umfang anheben. Das gelte nicht nur für Neukunden, sondern eben auch für Bestandskunden.

Preisänderungen müssten sechs Wochen zuvor bekannt gegeben werden. Der Grundversorger sei zudem zur schriftlichen Mitteilung verpflichtet, in der er die Änderungen zu begründen hat. Letzten Endes hat es hier aber die Politik meiner Meinung nach seit Jahren versäumt im Energiemarkt zu reformieren, was auch dazu geführt hat, dass die Energiepreise in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch sind. Da wäre es also generell angesagt, dass man mal genauer hinschaut.

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29 Kommentare

  1. Ich bin echt kein Fan von der Verbraucherzentrale … die mischen sich in Sachen ein die zum Schluss dann für alle schlechter ist wie davor. Diese Sache wird uU dazu führen das noch mehr kleine Energieversorger pleite gehen und das die anderen versuchen werden die (uralt) Verträge aufzukündigen. Und dann werden die Großen anfangen sich irgend ein System zu überlegen mit dem sie die Preise monatlich/vierteljährlich anpassen können.

    Ich fände viel Sinnvoller mal damit aufzuhören das die Industrie je mehr Strom sie braucht umso weniger pro kW/h zahlt. das würde nämlich fördern das diese Firmen selber ihren Strom produzieren (BASF geht da z.B. mit guten Beispiel voran und baut einen Solarpark ohne Staatliche Förderung). Aber solange irgendwelche Politiker Aufsichtsratsposten bei den Großkonzernen inne haben wird sich da nicht viel ändern.

    • „Diese Sache wird uU dazu führen das noch mehr kleine Energieversorger pleite gehen und das die anderen versuchen werden die (uralt) Verträge aufzukündigen.“

      Nein und Nein.
      Hier geht es um die (gesetzliche) Grundversorgung – zu der ist der örtliche Versorger (oft die regionalen Stadtwerke) verpflichtet. Es berührt also gerade nicht die kleinen (oft alternativen) Versorger¹/Anbieter, insb. aber gibt es in der Grundversorgung /kein/ Kündigungsrecht des Anbieters (nur der Grundversorgte kann den Anbieter wechseln).
      Der einzige ‚Ausstieg‘ für Grundversorger ist, wenn der Kunde eine hinreichende (IIRC aktuell >100€)² Schuld beim Versorger angehäuft hat – und dann kann er auch nur den Strom abschalten (und für zukünftige Lieferungen auf Vorauskasse oder Sicherheitsleistung („Kaution“)² bestehen.

      ¹ auch, weil Grundversorger (versorgen Verbraucher, die anderweitig keinen Stromvertrag bekommen oder wollen) keinen Wettbewerb zu konkurrenzieren haben
      ² weiss das bitte jemand genauer/konkreter?

  2. Joachim Voß says:

    Es ist doch egal. was es auch ist, der Verbraucher ist doch IMMER der Dumme! Vor ein paar Jahren, wo der Gaspreis sehr günstig war, hieß es immer, dass die Konzerne ja Verträge für mehrere Jahre zu den gleichen Konditionen abschließen und daher die Preise nicht sinken. Heute, wo angeblich die Preise steigen, da zählt das Geschwätz von gestern dann nicht mehr. Die Konzerne sollten dazu verpflichtet werden, die beidseitig geschlossenen Verträge zumindest bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu den bei Vertragsabschluss bestehenden Konditionen zu erfüllen.
    Ich persönlich wäre ja für eine Flatrate, aber mir ist klar, dass es die niemals geben wird. Es gibt ja noch nicht einmal mehr kWh-Pakete ^^

  3. Mach doch mal Vorschläge wenn du es anprangerst was genau hätte der Staat reformieren sollen für günstige Preise? Das manche Firmen jetzt Vertragsbruch begehen kann man ihm jetzt nicht ankreiden, auch wenn es schön einfach ist.

    • Wie wäre es mit einfacheren Genehmigungsverfahren und mehr Personal für die Errichtung von EEG.
      Und nicht dauernd Steine in den Weg legen.

      • Bzgl. Primärenergiebedarf ist das in näherer Zukunft bestenfalls ein Tropfen auf den heissen Stein.
        Und sollte die neue EU-Richtlinie kommen, nach der ab 2025(!) im Grunde nur noch Wärmepumpen (== Wärme aus Strom, wenn auch ca. Faktor 1:3) als Heizung zulässig sind, wird es noch weit drastischer.

        DE geht den 2. und 3. Schritt vor dem Ersten.

      • Die EEG gehört abgeschafft. Das ist der größte Preistreiber.

  4. Digital Native says:

    Wer ist denn überhaupt freiwillig in der Grundversorgung drin? Ich bin auch zufällig bei den Versorger der hier die Grundversorgung macht. Aber ein einfacher Blick online zeigt mir schon das es einen wesentlich günstigeren Tarif gibt, der auch noch mit wenigen Klicks abschließbar ist. Also alles easy…

    • Ich Wechsel da z. B. Grad hin weil es nur diesen Tarif aktuell dort gibt und es auch der günstige ist aktuell bei den Anbietern die ich präferiere und vertraue.

      • Das ist mMn ein Glücksspiel: In der Grundversorgung begrenzen ausschliesslich gesetzliche Regelungen¹ die Preiserhöhung. Falls die Strompreise explodieren (Ende 2021 werden mW 9GW grundlastfähige KW-Leistung abgeschaltet – das Angebot also (bei eher steigendem Bedarf – es ist Winter!) um mindestens 15% verknappt) stehen Sie ohne Vertrag da und sind Preiserhöhungen ausgeliefert.
        Der Kunde mit „Preisgarantie“ hat – zumindest wenn er einen grösseren Anbieter wählte – da doch für die Laufzeit der Preisgarantie deutlich mehr (Planungs)Sicherheit.

        ¹ in die ich mich nicht extra einlesen möchte. Falls sie jemand kennt oder eine Zusammenfassung verlinken könnte wäre ich im Info dankbar.

    • Ich bin z.B. in der Grundversorgung. Ich habe 2 Tarife, Nacht und normal.
      Und es gibt kaum billigeres als meinen Grundversorger, darum finde ich diese Nachricht auch schei…. 🙂

      • Wieso, es ist richtig das im gleichen Tarif alle das gleiche zahlen.

        • Muss ja nicht der gleiche Tarif sein! Warum soll der Grundversorger keinen speziellen Tarif für langjährige Kunden anbieten können?

          • Sie werfen da etwas durcheinander.

            Aufgabe der gesetzlichen Grundversorgung ist, auch den „Schwächsten der Gesellschaft“ Energie anzubieten.

            Dem örtlichen grundversorgungspflichtigen Anbieter/Versorger steht es selbstverständlich frei (/neben/ dem verpflichtenden(!) Tarif „Grundversorgung“) für ‚Stammkundschaft‘ bzw. erwünschte Kundschaft spezielle Tarife zu erstellen und Diese, Dank Vertragsfreiheit, auch mit z.B. nur 1 Monat Laufzeit anzubieten.
            Es müssen halt nur extra Tarife sein.

    • Gerade jetzt denke ich das erste Mal drüber nach, dass die Grundversorgung zur Überbrückung des derzeitigen Peaks vielleicht gar nicht schlecht wäre, anstatt sich jetzt auf Hochpreisniveau für 1 oder 2 Jahre zu binden. Wenn die Steuerlast sinkt, sich die Lage vielleicht etwas entspannt, dann wäre der bessere Zeitpunkt dafür – und so lange wäre die GV okay, denn sie ist z.T. beim Gas nur 1-2 Cent teurer als ein „günstiger“ Tarif mit Jahresbindung. Ein Problem wird nun allerdings draus, weil für Neukunden nun krass hohe GV-Tarife gelten sollen …

      • Das ist reine Spekulation (auf sinkende Energiepreise).
        mMn (natürlich auch nur Spekulation) völlig irrig: DE schaltet per 31.12.2021 >9GW grundlastfähiger Kraftwerkskapazität (3 KKW + ca. 10 Kohlekraftwerke) ab. Gas ist knapp und teuer, EE so volatil, wie unzuverlässig (fehlende Speicher!). Fehlender Strom muss zu Mangelpreisen am Spotmarkt eingekauft werden.
        Die Preise können also nur steigen.

        Aber falls Sie in Grundversorgung möchten:
        Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit. Der Focus-Artikel (liefert auch Hintergründe zur VZ-Aussage) ist zwar über Gas aber so mag es weiträumig kommen: https://www.focus.de/immobilien/wohnen/erster-versorger-zieht-reissleine-irrsinn-auf-dem-gasmarkt-jetzt-wird-kunden-schon-die-grundversorgung-verweigert_id_28757059.html

        • danke für den Link, spannend. Es trifft mal wieder die Armen, die sich die teuren Preise nicht leisten können (ich schließe mich da nicht mit ein). Aber bei uns ist der Gaspreis in der Grundversorgung nun für „Neukunden“ auf über 29 Cent angehoben worden. Bisher 9,5 Cent, das ist Faktor drei. Für unseren Altbau mit 200 qm würden das bei 60000 kWh ca. EUR 18.000 EUR p.a. Heizkosten bedeuten. Statt im Jahresvertrag bisher 2.500-3.000. Bei 10 Cent wäre GV also eine Option, bei 29 Cent natürlich nicht. Der günstigste Anbieter liegt nun teurer als die bisherige Grundversorgung und kostet mit 6.000 EUR mehr als doppelt so viel wie bisher, aber trotzdem werde ich mich dann wohl dort für 2 Jahre binden.

          Fragt sich, wieso unsere Gasspeicher nicht proppevoll sind, und ich frage mich auch, wieso wir die z.T. von Gazprom betreiben lassen und das in DE nicht selbst in die Hand nehmen, um Abhängigkeit zu reduzieren. Unsere Getreidespeicher verwaltet ja hoffentlich auch nicht irgendjemand aus dem Ausland …

          • Bester Karsten,

            ich wusste, dass es übel ist und wird, aber Sie verbreiten nachgerade Hiobsbotschaften (kein Vorwurf – eher „Danke!“).
            Die kWh Gas kostet aktuell soviel wie die kWh Strom?
            Wenn das so wäre (mMn unglaubwürdig, weil die ganzen EE-Aufschläge nicht anfallen) WOW! Haben Sie mir bitte eine URL auf den Versorger?

            Achten Sie beim „günstigen Versorger“ bitte darauf, dass der ‚gross genug‘ ist, nicht in wenigen Wochen den Geschäftsbetrieb einstellt.

            Unsere Gasspeicher werden vom „fiesen Russen!!1!“ nur betrieben – das ein- und ausspeichern veranlasst aber der jeweilige Kunde. Der fiese Russe bettelte in der Vergangenheit nachgerade darum, feste Verträge zu bekommen, aber „der Markt regelt das“-DE setzte auf die Spotmärkte.

            P.S. Persönliche Anmerkung (@Moderatoren: bitte einfach löschen, wenn zu derb):
            Unabhängig von NordStream2: Wenn Putin die EU zerstören will wird er in naher Zukunft keine bessere Chance erhalten, als genau jetzt alle Gaslieferungen einzustellen.
            Einstellung bedeutete Blackout und führte mMn in den Bürgerkrieg. Sollte Putin diese Chance nicht nutzen ist er u.U. doch nicht der kolportierte Feind/Böse.

          • Das ist übel aber ist einem Arbeitskollegen auch passiert mit der Verdreifachung des Preises. Ich bin bei den Stadtwerken Bestandskunde und meine Preiserhöhung für Gas fiel eher moderat aus mit 1 Cent (auf jetzt 6,9ct/kWh)

            • …lesen Sie mal den von mir verlinkten FOCUS-Artikel.
              Falls die Aussagen wahr sind (sie decken sich zumindest mit themennahen (Gasmarkt) Aussagen Dritter) haben Sie nur eine Gnadenfrist bekommen, ihre moderate Preissteigerung ist nur, weil die SW /noch/ einen Vertrag haben, der ihnen moderate Einkaufspreise garantiert. Sobald Der auslief dürfte auch bei Ihnen Party angesagt sein.

  5. Danke für diesen Beitrag, bin am 2.12. ohne vorherige oder anschließende Information von meinem Gaslieferanten vor die Tür gesetzt worden; er hat wohl Insolvenz angemeldet.

  6. Wer länger als nötig beim Grundversorger im Grundversorgungstarif hängt, dem ist eh nicht zu helfen.

    Der liberalisierte Energiemarkt treibt allerdings auch seltsame Blüten. So bin ich bei meinem alljährlichen Strompreisvergleich auf einen Tarif ohne Grundentgelt gestoßen bei dem der Preis für die kWh in Abhängigkeit vom Verbrauch steht. Überraschung! Je höher der Verbrauch, umso niedriger der kWh-Preis. Leider waren die aufgerufenen Preise, trotz fehlendem Grundentgelt, nicht wirklich konkurrenzfähig. Aber fast hätte ich mich zum Wechsel hinreißen lassen. Fazit: Immer genau nachrechnen bevor man den Energielieferant wechselt!

  7. Ich habe einen Stromvertrag für Bestandskunden der nirgendwo einzusehen ist weder bei Verivox noch auf der Internetseite meines Stromanbieters

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