Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen RedTube-Affäre
Neues aus dem Bereich der Abmahnungen rund um das Portal RedTube. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden will am Montagnachmittag aus Justizkreisen erfahren haben, dass die Staatsanwaltschaft Köln von Amts wegen gegen Verantwortliche in der sogenannten RedTube-Affäre ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet. Das Landgericht Köln hatte in über 60 Auskunftsbeschlüssen auf Antrag eines Berliner Anwalts die persönlichen Daten von tausenden Anschlussinhabern herausgegeben.
Rechtsanwalt Johannes von Rüden zeigten sich erfreut: „Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte.“
Daneben hat die Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die das Portal abmahnhelfer.de betreibt, Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich in einem Beschwerdeverfahren wegen der Herausgabe ihrer IP-Adresse durch die Telekom zur Wehr zu setzen und sich entsprechend anwaltlich vertreten zu lassen. Fragen und Antworten finden Adressaten der U+C-Abmahnung auf dieser Seite.
Gegen wen genau die Staatsanwaltschaft Köln nun konkret ermittelt, war auf unsere Nachfrage nicht zu erfahren. Erst gestern wurde bekannt, dass eventuell auch Nutzer anderer Portale mit einer Abmahnung rechnen müssen. Durch das Ermitteln der Staatsanwaltschaft dürfen wir davon ausgehen, dass nun gehörig Drive in die Sache kommt.
ich wünsche mir, daß morgen der falsche aufsteht und sizilianisch spricht!
solchem abschaum ist auf gängigen wegen nicht mehr herr zu werden.
so einfach ist die wahrheit.
Anbei ein Interessanter Artikel zur Herausgabe der IP Adressen.
http://hagendorff.org/2013/03/21/darf-der-internetaccessprovider-bei-einer-internetflatrate-die-dynamischen-ip-adressen-speichern/
Wenn Urheberrechtsverletzung laut BVerG nicht unter schwere Straftaten fällt und laut § 100 Abs. 1 TKG der Telekommunikationsanbieter die Daten nur für Fehlerbehebung sammel darf, frage ich mich wieso die Telekom nicht gegen den richterlichen Beschluß vorgegangen ist. Wirklich sehr Kundenorientiert.
Da können die Betroffenen ja mal ihren Anwalt zu befragen.
Vielleicht wäre auch ein alternativer Anbieter der die Verbindungsdaten nach Verbindungsende sofort löscht eine sinnvolle Gegenmassnahme…ich werde mich auch wenn ich nicht bei der Telekom bin, da mal nach der Alternative im oben erwähnten Artikel erkundigen ob das wirklich noch so ist. Mein Provider speichert auch 7 Tage und das gefällt mir überhaupt nicht mehr nach den letzten Vorkommnissen.