Spotify und Netflix: Unwirksame Preiserhöhungsklauseln

Bereits 2022 hatte die Verbraucherzentrale angekündigt, gegen die einseitigen Preiserhöhungsklauseln in den AGB von Netflix und Spotify vorzugehen. Die Verbraucherzentrale gewann, Spotify und Netflix sind aber in die Berufung gegangen. Heute dann hat die Verbraucherzentrale das Urteil des Kammergerichts Berlin veröffentlicht. In beiden Fällen heißt es, dass die Klauseln zur einseitigen Preiserhöhung unwirksam sind. In den damaligen AGB nahmen sich Spotify und Netflix das Recht heraus, einfach den Preis erhöhen zu können, ohne dass der Kunde dies abnicken muss. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile gegen Netflix sowie gegen Spotify sind aller­dings noch nicht rechts­kräftig. Und nein: Ihr bekommt, wenn das Urteil durch ist, kein Geld zurück.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. Ist das bei Netflix nicht schon lange so?
    Wenn mein Türkei-Abo wieder Mal 50 Cent teurer wird, muss ich das in der App abnicken. Ohne aktive Zustimmung der neuen Preise kann man die App nicht starten.

  2. Finde den Fehler … Türkei-Abo.

  3. Netflix ist irgendwie zum Trollthema verkommen. Kein Artikel mehr möglich, ohne dass in den ersten fünf Kommentaren irgendwer mit seinem Türkei-Abo per VPN prahlt. Grundsätzliches über Android wird unverzüglich mit einem Kommentar dahingehend belegt warum Apple das besser kann – und andersrum. Geht mir perönlich nur noch auf die Nerven dieses überzogene Sendungsbewusstsein.

    • Du sprichst mir aus der Seele. Aber man kann das (leider) auf unendlich viele andere Themenbereiche ausweiten.

    • Der zweite Teil meines Posts war der Wichtigere:
      Netflix ist in anderen Teilen der Welt durchaus fähig, Preiserhöhungen transparent und (meiner Meinung nach) kundenfreundlich umzusetzen und mitzuteilen

    • Solange Netflix das Konto nicht ans Land des Abschlusses bindet ändert sich nichts. Erst wenn nur noch die Inhalte darüber zu sehen wäre, welche in der Türkei darüber möglich wäre mit den jeweiligen Tonspuren hätte der Spam ein Ende.

      • Nein der Verantwortliche der Webseite sollte diese Kommentare einfach nicht veröffentlichen oder gar in Posts selbst darauf hindeuten.

        Und ja Netflix wird das mit der Bestätigung dann bestimmt auch hier machen sobald das Urteil rechtskräftig ist.

  4. Ich würde annehmen, dass die Regeln/Verbraucherschutz in der EU/Deutschland strenger sind, als in der Türkei.
    Und diese Variante, wie sie in der Türkei angewendet wird, finde ist wirklich fair.
    „Dein Abo wird teuerer, willst du Netflix trotzdem weiter abonnieren?“ Ja/Nein zu Auswahl

  5. Zumal dabei auch immer gern ausgelassen wird, dass ein ordentlicher VPN-Zugang auch mit Gebühren verbunden ist.

  6. Gibt doch genügend bessere Alternativen zu Spotify !

  7. „Ihr bekommt, wenn das Urteil durch ist, kein Geld zurück“

    Und warum nicht? Gerade dafür haben sich die Leute doch in diese Sammelklage eingeklinkt…

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